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							Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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Fahrzeughersteller                        : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 CH                  Einpreßtiefe (mm)       : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
131200              KFZ 1312 00              ohne                         57                      617    1949     33/10
131200              KFZ 1312 00              ohne                         57                      620    1937     33/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SEAT
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15    12T; 51G                               Nicht Altea
5PN          e9*2007/46*0012*..           205/60R15 91 12A                                    Freetrack;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..       63 - 118 195/65R15         12T; 51G                    Schrägheck;
                                                205/60R15 91      12A                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SKODA
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15             12T; 51G                    Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                               205/60R15          12A; 51G                    10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              573; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 77            195/65R15          12T; 51G                    kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,               205/60R15 91       12A                         Allradantrieb;
               L320
                                               215/60R15 94       11A; 12A; 245; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 75I; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 77   205/60R15 91       5GG                         Nicht Caddy Maxi;
2KN            L320                  51 - 80   195/65R15          51G                         kurzer Radstand;
                                               205/60R15 95                                   Frontantrieb;
                                               215/60R15 94       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12T; 51A; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 75I; 76Q
2KN            e1*2007/46*0217*..    51 - 77   195/65R15 91       51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                     51 - 80   195/65R15 95       51G                         51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 75I
2KN            L320                  51 - 77   195/65R15 91       51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                     80        195/65R15 95       51G                         51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     59 - 103 195/65R15           12T; 51G                    Nur Golf 6; Ab
                                              205/60R15           12A; 51G                    e1*2001/116*0242*25;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15           12T; 51G                    Nur Golf 5; Nur bis
                                              205/60R15           12K; 51G                    e1*2001/116*0242*24;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15               12T; 51G                    Nur bis
                                          205/60R15               12A; 51G                    e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 195/65R15           12T; 51G                    nur CrossGolf; Nur
                                              205/60R15 91        12T                         bis
                                                                                              e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76Q




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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                                                                                                        Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 59 - 103 195/65R15 91            12T                         Nur Golf Plus 6; Ab
                                          205/60R15 91            12A                         e1*2001/116*0304*14;
                                          215/60R15 94            12A                         Frontantrieb;
                                          225/55R15 92            11A; 12A; 24J; 248; 686     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15               12T; 51G                    JETTA (Limousine);
                                          205/60R15               12A; 51G                    Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..   59 - 110 195/65R15           12T; 51G                    JETTA (Limousine);
                                              205/60R15           12A; 51G                    GOLF (Variant);
                                                                                              GOLF 6 (Variant);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71N; 722; 729;
                                                                                              73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*., 66 - 103 205/60R15 91            nicht CrossTouran; 12A;     nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0357*..                                 5GG                         Bis
                                     66 - 110 195/65R15           12T; 51G                    e1*2007/46*0357*01;
                                              205/60R15 95        nicht CrossTouran; 12A      Bis
                                              215/60R15 94        nicht CrossTouran; 12A      e1*2001/116*0211*22;
                                              225/55R15 92        nicht CrossTouran; 11A;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  12A; 24J; 24M               51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 76Q
1T             e1*2001/116*0211*.,   75 - 103 195/65R15           12T; 51G; 52J               nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C; 76Q; 76Z

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.