Gutachten 366-0300-09-MURD zur Erteilung der ABE 47803 ANLAGE: 1 Radtyp: 1300 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 CH Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 130000 1300 00 ohne 57 620 1990 28/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 77 - 147 205/55R16 12K; 51G Cabrio; 205/55R16 12P; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 24M 51A; 71N; 722; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*. 75 - 147 205/55R16 12K; 51G Sportback (4-türig); 215/55R16 93 12A Schrägheck 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 8P e1*2001/116*0217*. 75 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit Schneeketten; Sportback (4-türig); Schrägheck 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 125 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 63 - 147 205/55R16 51G 11H; 12A; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0300-09-MURD zur Erteilung der ABE 47803 ANLAGE: 1 Radtyp: 1300 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit Schneeketten; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 205/55R16 12T; 51G; 52J Altea Freetrack; 205/60R16 12T; 51G; 52J Frontantrieb; 215/55R16 93 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 205/55R16 12T; 51G; 52J Altea 4 Freetrack; 205/60R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb; 215/55R16 93 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/55R16 93 11A; 12A; 24J Nicht Altea 63 - 125 205/55R16 12T; 51G Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/55R16 91 Nicht Octavia Scout; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A; 51A; 573; 71N; 55 - 147 205/55R16 51G; 52J 722; 73C; 74C; 76U 1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/55R16 91 12P Reifen mit 55 - 147 205/55R16 12P; 51G; 52J Schneeketten; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/55R16 91 12P Reifen mit 55 - 147 205/55R16 12P; 51G; 52J Schneeketten; Nicht Octavia Scout; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0300-09-MURD zur Erteilung der ABE 47803 ANLAGE: 1 Radtyp: 1300 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.. 103 - 118 205/55R16 51G; 52J Nur Octavia Scout; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76U; 76Z Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 205/55R16 51G Nur Golf 6; Ab 215/55R16 93 e1*2001/116*0242*25; 59 - 155 205/55R16 51G; 52J Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 51G Nur Golf 6; Ab 215/55R16 93 e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 Nur Golf 5; Nur bis 215/55R16 93 e1*2001/116*0242*24; 225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 12P Reifen mit Schneeketten; Nur Golf 5; Nur bis e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12P nur CrossGolf; Nur 215/55R16 93 12A bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0300-09-MURD zur Erteilung der ABE 47803 ANLAGE: 1 Radtyp: 1300 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 205/55R16 91 12P Nur Golf Plus 6; Ab 215/55R16 93 12A e1*2001/116*0304*14; 225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 12K; 51G Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 nicht CrossGolf; 215/55R16 93 Nur Golf Plus; Nur 225/50R16 92 11A; 22P; 24J bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 12P Reifen mit Schneeketten; nicht CrossGolf; Nur Golf Plus; Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit Schneeketten; JETTA (Limousine); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit Schneeketten; GOLF (Variant); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0300-09-MURD zur Erteilung der ABE 47803 ANLAGE: 1 Radtyp: 1300 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 51G JETTA (Limousine); 215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P GOLF (Variant); 225/50R16 92 11A; 21P; 22M; 22P; 24J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76U Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T e1*2001/116*0211*. 66 - 125 205/55R16 51G nicht CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71N; 722; 73C; 74C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0300-09-MURD zur Erteilung der ABE 47803 ANLAGE: 1 Radtyp: 1300 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0300-09-MURD zur Erteilung der ABE 47803 ANLAGE: 1 Radtyp: 1300 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.