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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              47804*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 CH


Typ:                         1301



Inhaber der ABE              KROMAG Metallindustrie GmbH,
und Hersteller:              Abteilung KFZ-Räder
                             AT-2552 Hirtenberg




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 47804*01

Die ABE-Nr. 47804 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 CH , Typ 1301, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0307-09-WIRD/N2 vom 23.11.2010
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.11.2010 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 20.12.2010
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0307-09-WIRD/N2
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47804*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10         10-TAAP-2411
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                      Seite: 1 von 3


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 47 804
                                          366-0307-09-WIRD/N2

Antragsteller:                           KROMAG Metallindustrie GmbH
                                         Abt. "KFZ-Räder"
                                         A-2552 Hirtenberg
Art:                                     Sonderrad 7 J X 16 CH
Typ:                                     1301

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Stahl-Sonderräder sind mit 16 X7J gekennzeichnet.Die Verwendungsbereiche wurden aktualisiert. Es lag
das Gutachten Nr. 366-0307-09-MURD/N1 vom 07.10.2009 des TÜV SÜD AUTOMOTIVE einschließlich aller
Unterlagen und Messergebnisse vor. Dieses Gutachten behandelt zusammenfassend und vollständig den
Gesamtumfang der Prüfungen einschließlich der Dokumentation des Fahrzeugteiles.
Dieser Nachtrag enthält keine technischen Änderungen.
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                         Loch-      Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm) /     (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                      Zentrierring          -zahl             (mm)    (kg)   (mm)     Datum
130100               1301 00                  ohne                     112/5     57      45    625   2025 28/09
130101               1301 01                  ohne                     112/5    66,5     46    648   1995 28/09
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                    :KROMAG Metallindustrie GmbH
                                  Abt. "KFZ-Räder"
                                  A-2552 Hirtenberg
Hersteller                       : KROMAG Metallindustrie GmbH
                                   Abt. "KFZ-Räder"
                                    A-2552 Hirtenberg
Handelsmarke                     : KFZ
Art der Räder                    :Stahlscheibenräder, Radscheibe und Felgenschüssel verschweißt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 12,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 CH                         Radtyp: 1301
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 3
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 130101:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : KFZ                                      : --
Handelsmarke                             : KFZ                                      : --
Radtyp                                   : 1301                                     : --
Radausführung                            : 1301 01                                  : --
Radgröße                                 : 7 J X 16 CH                              : --
Typzeichen                               : KBA 47804                                : --
Einpreßtiefe                             : ET46                                     : --
Herstellungsdatum                        : Fertigungswoche und -jahr                : --
                                            z.B. 28.09
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0307-09-MURD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 CH                         Radtyp: 1301
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 3
IV.     Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.      Unterlagen und Anlagen:
V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   130100                           45      23.11.2010       liegt bei
  2 AUDI                                            130101                           46      23.11.2010       liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.11.2010
AB




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder"          Stand: 23.11.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 CH                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
130100              1301 00                   ohne                        57                      625    2025     28/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                   : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : B5
                                            120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 142 205/55R16                51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                                                               Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                              74C

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16              51G                         nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                                215/55R16         51G                         e1*2001/116*0151*09;
                                                                                              Kombi; Limousine;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 729; 73C; 74C;
                                                                                              76U; AF7
8E             e1*2001/116*0151*..     75 - 120 205/55R16         51G                         ab
                                       75 - 188 205/55R16 91      51J                         e1*2001/116*0151*10;
                                                M+S
                                                215/55R16         51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 729; 73C; 74C;
                                                                                              76U; AF7




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 205/55R16              51G                         nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                               215/55R16 93                                   nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz; ab
                                                                                              e1*98/14*0051*17;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71N; 722;
                                                                                              729; 73C; 74C; AF7

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                       Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T;                Limousine u. Kombi;
4F1          e13*2007/46*1080*..                     51G; 52J                                 Front- u.
               e13*2007/46*1080*..
                                     89 - 188 225/55R16           12T; 51G; 52J               Allradantrieb;
                                                                                              Nicht Allroad
                                                                                              Quattro;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71N; 722;
                                                                                              729; 73C; 74C; 75I;
                                                                                              76U; 76Z

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                  : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16               12T; 51G                    Kombi; Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..  105 - 110 195/60R16              12T; 51G                    Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71N; 722; 729;
                                                                                              73C; 74C; 76U

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                  : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91                                      Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                              215/55R16 93        11A; 22M; 22P; 24J          Kombi;
                                              225/50R16 92        11A; 22M; 22P; 24J          Allradantrieb;
                                     55 - 147 205/55R16           51G; 52J                    Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 73C; 74C; 76U



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16            51G; 52J                    Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76U; 76Z
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91                                    Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                              215/55R16 93        11A; 22P; 24J               Frontantrieb;
                                              225/50R16 92        11A; 22P; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 147 205/55R16           51G; 52J                    12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 73C; 74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16             51G                         Kombi;
               e11*2007/46*0014*..
                                               215/55R16 93W 11A; 245                         Allradantrieb;
                                               225/50R16 92W 11A; 245; 57T                    Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 729; 73C; 74C;
                                                                                              76U
3T             e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16           51G                         Stufenheck;
               e11*2007/46*0014*..
                                               215/55R16 93W 11A; 24J; 24M                    Allradantrieb;
                                               225/50R16 92W 11A; 24J; 24M                    Frontantrieb;
                                               235/50R16 95 11A; 24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 729; 73C; 74C;
                                                                                              76U

Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 81      205/55R16          51G; 52J                    Frontantrieb;
               e11*2007/46*0034*..
                                             215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R16            51G                         12K; 51A; 71N; 722;
                                             225/50R16 92                                     729; 73C; 74C; 76U
                                             225/55R16 95
5L             e11*2007/46*0010*.., 81 - 125 205/55R16            51G; 52J                    Allradantrieb;
               e11*2007/46*0034*..
                                               215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R16          51G                         12K; 51A; 573; 71N;
                                               225/50R16 92                                   722; 729; 73C; 74C;
                                               225/55R16 95                                   76U

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                  : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 184 205/55R16           51G                         Cabrio;
                                              215/55R16           51G                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     59 - 125 205/55R16 91        11A; 24J; 24M               Nur Golf 6; Ab
                                              215/55R16 93        11A; 24J; 24M               e1*2001/116*0242*25;
                                              225/50R16 92        11A; 22P; 24J; 24M; 57T     Schrägheck;
                                     59 - 155 205/55R16 91        11A; 24J; 24M; 52J          Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 169 205/55R16 90                                    Nur Golf 5; Nur bis
                                              215/55R16 93        11A; 22P; 24J; 24M          e1*2001/116*0242*24;
                                              225/50R16 92        11A; 22P; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 73C; 74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90                                     nicht CrossGolf;
                                          215/55R16 93            VF7; 11A; 22P; 24J       Nur Golf Plus; Nur
                                          225/50R16 92            11A; 22P; 24J; 24M       bis
                                                                                           e1*2001/116*0304*13;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                           722; 73C; 74C; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 205/55R16 91                                 nur CrossGolf; Nur
                                              215/55R16 93        11A; 21P; 22H; 22M; 24M bis
                                              225/50R16 92        11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
                                                                  24M                      Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                           722; 73C; 74C; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   59 - 118 205/55R16 91        11A; 24J; 248            Nur Golf Plus 6; Ab
                                              215/55R16 93        11A; 22M; 24J; 248       e1*2001/116*0304*14;
                                              225/50R16 92        11A; 21P; 22M; 24J; 248 Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                           722; 73C; 74C; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 77            205/55R16 91       11A; 21P; 22M; 22P          GOLF 6 (Variant);
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 22L; 22Q; 24J     ab
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                  24M                         Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 729; 73C; 74C;
                                                                                              76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   59 - 118 205/55R16 91        11A; 21P; 22M; 22P          GOLF 6 (Variant);
                                              215/55R16 93        11A; 21B; 22L; 22Q; 24J     ab
                                              225/50R16 92        11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                  24M                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                              729; 73C; 74C; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/55R16 91        11A; 21P; 22M; 22P          GOLF (Variant); nur
                                              215/55R16 93        11A; 21B; 22L; 22Q; 24J     bis
                                              225/50R16 92        11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    e1*2001/116*0328*14;
                                                                  24M                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 73C; 74C; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/55R16 90        11A; 21P; 22M; 22P          JETTA (Limousine);
                                              215/55R16 93        11A; 21B; 22L; 22Q; 24J     Frontantrieb;
                                              225/50R16 92        11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                         12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 73C; 74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16               51G                         Kombi; Limousine;
                                          215/55R16               51G                         Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71N;
                                                                                              722; 73C; 74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*., 66 - 103 205/55R16 91            5GG                         nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0357*..
                                     66 - 125 205/55R16 91W 5GG                               Bis
                                              205/55R16 94                                    e1*2007/46*0357*01;
                                                                                              Bis
                                                                                              e1*2001/116*0211*22;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C
1T             e1*2001/116*0211*.,   75 - 125 205/55R16           51G; 52J                    nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C; 76U; 76Z



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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                                                                                                        Seite: 6 von 8

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 142 205/55R16 91                                          Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,                                                              Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71N; 722;
                                                                                              73C; 74C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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                                                                                                        Seite: 7 von 8
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1                                                Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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                                                                                                        Seite: 8 von 8
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF7) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 /
     321 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
     vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
     Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH                        Stand: 23.11.2010
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 Î 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




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