Gutachten 366-0300-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47803
ANLAGE: 1 Radtyp: 1300
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 CH Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
130000 1300 00 ohne 57 620 1990 28/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 77 - 147 205/55R16 12K; 51G Cabrio;
205/55R16 12P; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 24M 51A; 71N; 722; 73C;
74C
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 75 - 147 205/55R16 12K; 51G Sportback (4-türig);
215/55R16 93 12A Schrägheck 2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76U
8P e1*2001/116*0217*. 75 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Sportback (4-türig);
Schrägheck 2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 125 215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
63 - 147 205/55R16 51G 11H; 12A; 51A; 573;
71N; 722; 73C; 74C;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0300-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47803
ANLAGE: 1 Radtyp: 1300
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 205/55R16 12T; 51G; 52J Altea Freetrack;
205/60R16 12T; 51G; 52J Frontantrieb;
215/55R16 93 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76U
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 205/55R16 12T; 51G; 52J Altea 4 Freetrack;
205/60R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
215/55R16 93 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76U
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/55R16 93 11A; 12A; 24J Nicht Altea
63 - 125 205/55R16 12T; 51G Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/55R16 91 Nicht Octavia Scout;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 573; 71N;
55 - 147 205/55R16 51G; 52J 722; 73C; 74C; 76U
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/55R16 91 12P Reifen mit
55 - 147 205/55R16 12P; 51G; 52J Schneeketten;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/55R16 91 12P Reifen mit
55 - 147 205/55R16 12P; 51G; 52J Schneeketten; Nicht
Octavia Scout;
Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0300-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47803
ANLAGE: 1 Radtyp: 1300
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 103 - 118 205/55R16 51G; 52J Nur Octavia Scout;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71N; 722;
73C; 74C; 76U; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 205/55R16 51G Nur Golf 6; Ab
215/55R16 93 e1*2001/116*0242*25;
59 - 155 205/55R16 51G; 52J Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 51G Nur Golf 6; Ab
215/55R16 93 e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 Nur Golf 5; Nur bis
215/55R16 93 e1*2001/116*0242*24;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 12P Reifen mit
Schneeketten; Nur
Golf 5; Nur bis
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12P nur CrossGolf; Nur
215/55R16 93 12A bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0300-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47803
ANLAGE: 1 Radtyp: 1300
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 205/55R16 91 12P Nur Golf Plus 6; Ab
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0304*14;
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 12K; 51G Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 nicht CrossGolf;
215/55R16 93 Nur Golf Plus; Nur
225/50R16 92 11A; 22P; 24J bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 12P Reifen mit
Schneeketten; nicht
CrossGolf; Nur Golf
Plus; Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit
Schneeketten; JETTA
(Limousine);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit
Schneeketten; GOLF
(Variant);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0300-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47803
ANLAGE: 1 Radtyp: 1300
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 51G JETTA (Limousine);
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P GOLF (Variant);
225/50R16 92 11A; 21P; 22M; 22P; 24J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*. 66 - 125 205/55R16 51G nicht CrossTouran;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71N; 722;
73C; 74C
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0300-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47803
ANLAGE: 1 Radtyp: 1300
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009
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12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0300-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47803
ANLAGE: 1 Radtyp: 1300
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.07.2009
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen
Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum
Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.