Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							                                   .UDIWIDKUW%XQGHVDPW
                                                 '()OHQVEXUJ




                                  $OOJHPHLQH%HWULHEVHUODXEQLV$%(
                                                1DWLRQDO7\SH$SSURYDO

                     ausgestellt von:

                                                 .UDIWIDKUW%XQGHVDPW.%$

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              6RQGHUUlGHUIU3NZ-[+

                     issued by:

                                                 .UDIWIDKUW%XQGHVDPW.%$

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54087*00




                                        VSHFLDOZKHHOVIRUSDVVHQJHUFDUV-[+


               Genehmigungsnummer 

               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     6XSHULRU,QGXVWULHV/HLFKWPHWDOOUlGHU*HUPDQ\*PE+
                     '(%DG'UNKHLP

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     (QWIlOOW
                     1RWDSSOLFDEOH

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     $';/
                                 .UDIWIDKUW%XQGHVDPW
                                                '()OHQVEXUJ



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 

               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     +HUVWHOOHURGHU+HUVWHOOHU]HLFKHQ
                     0DQXIDFWXUHURUUHJLVWHUHGPDQXIDFWXUHUCVWUDGHPDUN

                     )HOJHQJU|‰H
                     6L]HRIWKHZKHHO

                     7\SXQGGLH$XVIKUXQJ
                     7\SHDQGYHUVLRQ

                     +HUVWHOOGDWXP0RQDWXQG-DKU
                     'DWHRIPDQXIDFWXUHPRQWKDQG\HDU

                     *HQHKPLJXQJV]HLFKHQ
                     $SSURYDOLGHQWLILFDWLRQ
§22 54087*00




                     (LQSUHVVWLHIH
                     ,QVHWRXWVHW



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     $QGHU,QQHQ E]Z$X‰HQVHLWHGHV5DGHV
                     2QWKHLQVLGHRXWVLGHRIWKHZKHHO

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     7HFKQLVFKHU'LHQVWGHU7h95KHLQODQG.UDIWIDKUW*PE+
                     '(.|OQ

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     $XVIHUWLJXQJ
                                 .UDIWIDKUW%XQGHVDPW
                                                '()OHQVEXUJ



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 

               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     'DV*HQHKPLJXQJVREMHNWÄ6RQGHUUlGHUIU3NZ³GDUIQXU]XU9HUZHQGXQJ
                     JHPl‰
                     7KHXVHRIWKHDSSURYDOREMHFWÄVSHFLDOZKHHOVIRUSDVVHQJHUFDUV³LV
                     UHVWULFWHGWRWKH DSSOLFDWLRQOLVWHG

                     $QODJHQ]XP3UIEHULFKW
                     $QQH[HVRIWKHWHVWUHSRUW
                                                                       $XVIHUWLJXQJ

                     XQWHUGHQDQJHJHEHQHQ%HGLQJXQJHQDQGHQGRUWDXIJHIKUWHQE]Z
                     EHVFKULHEHQHQ.UDIWIDKU]HXJHQIHLOJHERWHQZHUGHQ
                     7KHRIIHUIRUVDOHLVRQO\DOORZHGRQWKHOLVWHGYHKLFOHVXQGHUWKHVSHFLILHG
                     FRQGLWLRQV

               10.   Bemerkungen:
§22 54087*00




                     Remarks:
                     )UGLHLQGLHVHU$%(IUHLJHJHEHQHQ5DG5HLIHQNRPELQDWLRQHQLVW
                     GLH%HULFKWLJXQJGHU=XODVVXQJVEHVFKHLQLJXQJ7HLO,JHPl‰
                     †)DKU]HXJ=XODVVXQJVYHURUGQXQJ)=9QLFKWHUIRUGHUOLFK
                     7KHFRUUHFWLRQRIWKH=XODVVXQJVEHVFKHLQLJXQJ7HLO,DFFRUGLQJWR
                     †)DKU]HXJ=XODVVXQJVYHURUGQXQJ)=9LVQRWUHTXLUHG
                     IRUWKHZKHHOWLUHFRPELQDWLRQVOLVWHGLQWKLV$%(

                      (VJHOWHQGLHLPRJ*XWDFKWHQQHEVW$QODJHQIHVWJHKDOWHQHQ$QJDEHQ
                      7KHLQGLFDWLRQVJLYHQLQWKHDERYHPHQWLRQHGWHVWUHSRUWLQFOXGLQJLWV
                      DQQH[HVVKDOODSSO\

                      'LH$QIRUGHUXQJHQGHV$UWLNHOV$EVlW]HXQGGHU5LFKWOLQLH
                      (* 9HUNDXIXQG,QEHWULHEQDKPHYRQ7HLOHQRGHU$XVUVWXQJHQ
                      YRQGHQHQHLQHUKHEOLFKHV5LVLNRIUGDVHLQZDQGIUHLH)XQNWLRQLHUHQ
                      ZHVHQWOLFKHU6\VWHPHDXVJHKHQNDQQ VLQGVLQQJHPl‰HUIOOW
                      7KHUHTXLUHPHQWVRI$UWLFOHSDUDJUDSKVDQGRIGLUHFWLYH
                      (& 6DOHDQGHQWU\LQWRVHUYLFHRISDUWVRUHTXLSPHQWZKLFK
                      DUHFDSDEOHRISRVLQJDVLJQLILFDQWULVNWRWKHFRUUHFWIXQFWLRQLQJRI
                      HVVHQWLDOV\VWHPV DUHPHW

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     6LHKH3UIEHULFKW
                     6HHWHVWUHSRUW

               12.   Die Genehmigung wird HUWHLOW
                     Approval is JUDQWHG
                                 .UDIWIDKUW%XQGHVDPW
                                                '()OHQVEXUJ



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 

               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     (QWIlOOW
                     1RWDSSOLFDEOH

               14.   Ort:          '()OHQVEXUJ
                     Place:

               15.   Datum:        
                     Date:

               16.   Unterschrift: ,P$XIWUDJ
                     Signature:
§22 54087*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     *HPl‰,QKDOWVYHU]HLFKQLV
                     $FFRUGLQJWRLQGH[
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0142106

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          ADX.01
               Typ                             ADX1-758-4L
               Radgröße                        7,5Jx18 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress- Rad-      Abrollumfang
               führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe     last      (mm)
                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                               (mm)
               A3           ADX1-758-4L A3 / ohne Ring         4/108/63,4          45           635    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      54087
               Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           ADX1-758-4L (s.o.)
               Radgröße                        7,5Jx18 H2
§22 54087*00




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                       Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel                        (Nm)               (mm)
               S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°   110                -              Multipack: 12
               S02   Serienbundmutter M12x1,5      Kegel 60°   135                -
                     für Alu-Räder

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Ford

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L
               Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Fiesta (VIII)       51-103         205/40R18                                             A12 A21 A58
               JHH, JGH                 51-103         215/35R18     A01 K2b                                 A99 Flh KOV
               e9*2007/46*3142*..;      51-103         225/35R18     A01 K2b R03                             V18 S02
               e9*2007/46*3159*..
               Ford Fiesta Active       62-103         205/40R18                                             A12 A21 A58
               (VIII)                   62-103         215/35R18                                             A99 Flh KMV
               JHH                      62-103         225/35R18     R03                                     V18 S02
               e9*2007/46*3142*..
               Ford Fiesta ST (VIII)    147            205/40R18                                             A12 A21 A58
               JHH                      147            215/35R18                                             A99 Flh KOV
               e9*2007/46*3142*..       147            225/35R18     R03                                     V18 S02
               Ford Fiesta ST 150       110            205/35R18     K1a K1b K2b                             A01 A12 A21
               (VI)                     110            215/35R18     G01 K1a K1b K2b K46                     A99 Flh S01
               JD3
               e1*2001/116*0210*..
               Ford Fusion              50-74          215/35R18     K1c K2b K46 T80 T84                     A01 A12 A21
               JU2                      50-74          225/35R18     K1c K2b K44 K46 K56                     A99 S01
               e1*98/14*0194*00-25
§22 54087*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
               der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
               sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
               nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%      100%
               260 km/h                -       90%      100%
               270 km/h                -       85%      100%
               280 km/h                -       -        95%
               290 km/h                -       -        90%
               300 km/h                -       -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 5

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
               ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
§22 54087*00




               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
               S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
               2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
               Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
               fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 5

               K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K44     An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§22 54087*00




               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18       225/35R18
               Nr. 2    205/45R18       225/40R18
               Nr. 3    215/40R18       245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18       235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18       235/50R18
               Nr. 6    225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18       245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18       255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18       255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 5


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2021 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
               für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 54087*00




               Lambsheim, 16. November 2021




               Blauth                                                                  00380212.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 54087*00




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
  BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019



Wichtige Pflegehinweise
Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung
auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
  Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
  Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
  Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
  Leichtmetallfelgen fehl am Platz
  Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
  Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
  Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
  Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
  Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
  unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
  Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                               www.alutec.de
  BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019



Important care instructions
To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini-
mize any damage through appropriate wheel care.


Regular cleaning
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom-
mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. oroughly clean both the outside and the inside
of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to
the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding
material (filiform corrosion).


Cleaning agents
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


Advice on cleaning
  When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
  Use clean and soft sponges and brushes only
  Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
  If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
  recommended exposure/application time
  Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     orough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
  Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
  Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
  manufacturer’s instructions
  Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


Invalidation of warranty in the event of refurbishment
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. ese services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                                www.alutec.de