.UDIWIDKUW%XQGHVDPW '()OHQVEXUJ $OOJHPHLQH%HWULHEVHUODXEQLV$%( 1DWLRQDO7\SH$SSURYDO ausgestellt von: .UDIWIDKUW%XQGHVDPW.%$ nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes 6RQGHUUlGHUIU3NZ-[+ issued by: .UDIWIDKUW%XQGHVDPW.%$ according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54087*00 VSHFLDOZKHHOVIRUSDVVHQJHUFDUV-[+ Genehmigungsnummer Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: 6XSHULRU,QGXVWULHV/HLFKWPHWDOOUlGHU*HUPDQ\*PE+ '(%DG'UNKHLP 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: (QWIlOOW 1RWDSSOLFDEOH 3. Typbezeichnung: Type: $';/ .UDIWIDKUW%XQGHVDPW '()OHQVEXUJ 2 Genehmigungsnummer: Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: +HUVWHOOHURGHU+HUVWHOOHU]HLFKHQ 0DQXIDFWXUHURUUHJLVWHUHGPDQXIDFWXUHUCVWUDGHPDUN )HOJHQJU|H 6L]HRIWKHZKHHO 7\SXQGGLH$XVIKUXQJ 7\SHDQGYHUVLRQ +HUVWHOOGDWXP0RQDWXQG-DKU 'DWHRIPDQXIDFWXUHPRQWKDQG\HDU *HQHKPLJXQJV]HLFKHQ $SSURYDOLGHQWLILFDWLRQ §22 54087*00 (LQSUHVVWLHIH ,QVHWRXWVHW 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: $QGHU,QQHQ E]Z$XHQVHLWHGHV5DGHV 2QWKHLQVLGHRXWVLGHRIWKHZKHHO 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: 7HFKQLVFKHU'LHQVWGHU7h95KHLQODQG.UDIWIDKUW*PE+ '(.|OQ 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: $XVIHUWLJXQJ .UDIWIDKUW%XQGHVDPW '()OHQVEXUJ 3 Genehmigungsnummer: Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: 'DV*HQHKPLJXQJVREMHNWÄ6RQGHUUlGHUIU3NZ³GDUIQXU]XU9HUZHQGXQJ JHPl 7KHXVHRIWKHDSSURYDOREMHFWÄVSHFLDOZKHHOVIRUSDVVHQJHUFDUV³LV UHVWULFWHGWRWKH DSSOLFDWLRQOLVWHG $QODJHQ]XP3UIEHULFKW $QQH[HVRIWKHWHVWUHSRUW $XVIHUWLJXQJ XQWHUGHQDQJHJHEHQHQ%HGLQJXQJHQDQGHQGRUWDXIJHIKUWHQE]Z EHVFKULHEHQHQ.UDIWIDKU]HXJHQIHLOJHERWHQZHUGHQ 7KHRIIHUIRUVDOHLVRQO\DOORZHGRQWKHOLVWHGYHKLFOHVXQGHUWKHVSHFLILHG FRQGLWLRQV 10. Bemerkungen: §22 54087*00 Remarks: )UGLHLQGLHVHU$%(IUHLJHJHEHQHQ5DG5HLIHQNRPELQDWLRQHQLVW GLH%HULFKWLJXQJGHU=XODVVXQJVEHVFKHLQLJXQJ7HLO,JHPl )DKU]HXJ=XODVVXQJVYHURUGQXQJ)=9QLFKWHUIRUGHUOLFK 7KHFRUUHFWLRQRIWKH=XODVVXQJVEHVFKHLQLJXQJ7HLO,DFFRUGLQJWR )DKU]HXJ=XODVVXQJVYHURUGQXQJ)=9LVQRWUHTXLUHG IRUWKHZKHHOWLUHFRPELQDWLRQVOLVWHGLQWKLV$%( (VJHOWHQGLHLPRJ*XWDFKWHQQHEVW$QODJHQIHVWJHKDOWHQHQ$QJDEHQ 7KHLQGLFDWLRQVJLYHQLQWKHDERYHPHQWLRQHGWHVWUHSRUWLQFOXGLQJLWV DQQH[HVVKDOODSSO\ 'LH$QIRUGHUXQJHQGHV$UWLNHOV$EVlW]HXQGGHU5LFKWOLQLH (* 9HUNDXIXQG,QEHWULHEQDKPHYRQ7HLOHQRGHU$XVUVWXQJHQ YRQGHQHQHLQHUKHEOLFKHV5LVLNRIUGDVHLQZDQGIUHLH)XQNWLRQLHUHQ ZHVHQWOLFKHU6\VWHPHDXVJHKHQNDQQ VLQGVLQQJHPlHUIOOW 7KHUHTXLUHPHQWVRI$UWLFOHSDUDJUDSKVDQGRIGLUHFWLYH (& 6DOHDQGHQWU\LQWRVHUYLFHRISDUWVRUHTXLSPHQWZKLFK DUHFDSDEOHRISRVLQJDVLJQLILFDQWULVNWRWKHFRUUHFWIXQFWLRQLQJRI HVVHQWLDOV\VWHPV DUHPHW 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: 6LHKH3UIEHULFKW 6HHWHVWUHSRUW 12. Die Genehmigung wird HUWHLOW Approval is JUDQWHG .UDIWIDKUW%XQGHVDPW '()OHQVEXUJ 4 Genehmigungsnummer: Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): (QWIlOOW 1RWDSSOLFDEOH 14. Ort: '()OHQVEXUJ Place: 15. Datum: Date: 16. Unterschrift: ,P$XIWUDJ Signature: §22 54087*00 Anlagen: Enclosures: *HPl,QKDOWVYHU]HLFKQLV $FFRUGLQJWRLQGH[ GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0142106 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell ADX.01 Typ ADX1-758-4L Radgröße 7,5Jx18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A3 ADX1-758-4L A3 / ohne Ring 4/108/63,4 45 635 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54087 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung ADX1-758-4L (s.o.) Radgröße 7,5Jx18 H2 §22 54087*00 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 12 S02 Serienbundmutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - für Alu-Räder Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Fiesta (VIII) 51-103 205/40R18 A12 A21 A58 JHH, JGH 51-103 215/35R18 A01 K2b A99 Flh KOV e9*2007/46*3142*..; 51-103 225/35R18 A01 K2b R03 V18 S02 e9*2007/46*3159*.. Ford Fiesta Active 62-103 205/40R18 A12 A21 A58 (VIII) 62-103 215/35R18 A99 Flh KMV JHH 62-103 225/35R18 R03 V18 S02 e9*2007/46*3142*.. Ford Fiesta ST (VIII) 147 205/40R18 A12 A21 A58 JHH 147 215/35R18 A99 Flh KOV e9*2007/46*3142*.. 147 225/35R18 R03 V18 S02 Ford Fiesta ST 150 110 205/35R18 K1a K1b K2b A01 A12 A21 (VI) 110 215/35R18 G01 K1a K1b K2b K46 A99 Flh S01 JD3 e1*2001/116*0210*.. Ford Fusion 50-74 215/35R18 K1c K2b K46 T80 T84 A01 A12 A21 JU2 50-74 225/35R18 K1c K2b K44 K46 K56 A99 S01 e1*98/14*0194*00-25 §22 54087*00 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 5 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. §22 54087*00 Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04- fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 5 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. §22 54087*00 S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54087 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073421 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ ADX1-758-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2021. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. §22 54087*00 Lambsheim, 16. November 2021 Blauth 00380212.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse §22 54087*00 Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019 Wichtige Pflegehinweise Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. Reinigungsintervalle Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. Reinigungsmittel Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. Reinigungstipps Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. Hersteller: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: kundenservice@supind.com www.alutec.de BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019 Important care instructions To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini- mize any damage through appropriate wheel care. Regular cleaning If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom- mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. oroughly clean both the outside and the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding material (filiform corrosion). Cleaning agents We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even the car’s braking system. Advice on cleaning When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out Use clean and soft sponges and brushes only Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum recommended exposure/application time Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly orough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the manufacturer’s instructions Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by the warranty. Invalidation of warranty in the event of refurbishment Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to the wheel. ese services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty. For safety reasons, we strongly advise against the use of such services. Manufacturer: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: customerservice@supind.com www.alutec.de