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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                 National Type Approval

      ausgestellt von:

                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 8½ J x 19 H2

      issued by:

                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 8½ J x 19 H2


Genehmigungsnummer: 53170*04
Approval number:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
      DE-67098 Bad Dürkheim

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      Entfällt
      Not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      ADX1-859
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 53170*04
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 53170*04




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                     DE-51105 Köln

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     20.02.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     55013920 (5. Ausfertigung)
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         3

               Genehmigungsnummer: 53170*04
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     13, 19, 23                                           2. Ausfertigung
                     5                                                    3. Ausfertigung
                     3, 8, 14                                             4. Ausfertigung
                     2, 6, 11 - 12, 21                                    5. Ausfertigung

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§22 53170*04




                     conditions.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          4

               Genehmigungsnummer: 53170*04
               Approval number:

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
§22 53170*04




                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        5

               Genehmigungsnummer: 53170*04
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       28.02.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 53170*04




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53170 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55013920 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ ADX1-859
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                              Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                              D-67098 Bad Dürkheim
                                              QM-Nr.: 01 100 2301034

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         ADX.01
               Typ                            ADX1-859
               Radgröße                       8,5Jx19 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                B8            ADX1-859 B8 / Z15 Ø70,0-66,6         5/114,3/66,6      40         790      2180

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53170
               Herstellerzeichen              ALUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          ADX1-859 (s.o.)
               Radgröße                       8,5Jx19 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 53170*04




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110          -                Multipack: 133
                S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          145          30               Multipack: 44

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Daihatsu
                                              Great Wall Motor
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Daihatsu Terios            63, 75, 77     225/45R19      K1c K2c                        A01 A12 A21
                J2                         63, 75, 77     235/40R19      K1c K2c                        A99 KOV M01
                e13*2001/116*0179*.        63, 75, 77     235/45R19      K1c K2c                        R64 S01
                - ohne Radhaus-            63, 75, 77     245/40R19      K1c K2c
                   Verbreiterungen




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53170 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55013920 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ ADX1-859
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Daihatsu Terios              63, 75, 77     225/45R19       R37                               A12 A21 A99
                J2                           63, 75, 77     235/40R19       A01 K1a K2b                       KMV M01 S01
                e13*2001/116*0179*.          63, 75, 77     235/45R19       A01 K1a K2b
                - mit Radhaus-               63, 75, 77     245/40R19       A01 K1c K2c K42
                  Verbreiterungen            63, 75, 77     255/40R19       A01 K1c K2c K42
                GWM Ora 03 / Funky Cat       60 (126)       225/40R19       K2b                               A01 A12 A21
                ES11                         60 (126)       235/35R19       G01 K2b                           A58 A99 KOV
                e13*2018/858*00266*..        60 (126)       235/40R19       K2b                               M01 V19 Z18
                - Elektro                    60 (126)       245/35R19       K1b K2b                           S02
                - 18 Zoll Serie              60 (126)       245/40R19       K1b K2b
                - ohne Radhaus-              60 (126)       255/35R19       K1a K1b K2b
                   Verbreiterungen
                GWM Ora 03 / Funky Cat       60 (126)       225/40R19       K2b                               A01 A12 A21
                ES11                         60 (126)       235/35R19       K2b                               A58 A99 KOV
                e13*2018/858*00266*..        60 (126)       235/40R19       G01 K2b                           M01 V19 Z17
                - Elektro                    60 (126)       245/35R19       K1b K2b                           S02
                - 17 Zoll Serie              60 (126)       255/35R19       K1a K1b K2b
                - ohne Radhaus-
§22 53170*04




                   Verbreiterungen
                GWM Ora 03 GT / Funky        60 (126)       225/40R19       A33                               A21 A58 A99
                Cat GT                       60 (126)       235/35R19       A90                               KMV M01 V19
                ES11                         60 (126)       235/40R19       A90                               Z18 S02
                e13*2018/858*00266*..        60 (126)       245/35R19       A12
                - Elektro                    60 (126)       245/40R19       A12
                - 18 Zoll Serie              60 (126)       255/35R19       A01 A12 K2b
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                GWM Ora 07                   66 (150)       225/45R19       T96                               A12 A21 A57
                EC24                         66 (150)       235/45R19       T95 T99                           A99 Lim M01
                e9*2018/858*11531*..         66 (150)       245/40R19       T94 T98                           S02
                - Elektro
                GWM WEY 03 / Coffee 02       150            245/50R19       A01 A12 K1c K2b                   A21 A57 A99
                PHEV                                                                                          M01 S02
                V71 V61
                e9*2018/858*11205*..
                - Variante 1F4 + 1F2
                - Plug-in Hybrid

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
               funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53170 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55013920 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ ADX1-859
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 7

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der
               zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V       W         Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%     100% 100%
               230 km/h                 94%     100% 100%
               240 km/h                 91%     100% 100%
               250 km/h                 -       95%       100%
               260 km/h                 -       90%       100%
               270 km/h                 -       85%       100%
               280 km/h                 -       -         95%
               290 km/h                 -       -         90%
               300 km/h                 -       -         85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
§22 53170*04




               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
               unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
               Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
               Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
               210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
               bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
               Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
               Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53170 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55013920 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ ADX1-859
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 7

               A33       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
               Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen,
               an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
               zum Bremssattel zu achten.

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a        Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 53170*04




               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
               Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
               Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
               Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der
               Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M01       Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53170 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55013920 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ ADX1-859
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7

               R37       Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder
               breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung)
               ausgerüstet sind.

               R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16,
               215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T95      Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96      Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
§22 53170*04




               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98      Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99      Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53170 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55013920 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ ADX1-859
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 7
               V19      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19       245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19       245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19       245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19       245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19       275/45R19
               Nr. 6    235/35R19       255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19       265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19       255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19       255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19       255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   235/60R19       255/55R19
               Nr. 12   245/30R19       305/25R19
               Nr. 13   245/35R19       255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14   245/40R19       275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15   245/45R19       275/40R19
               Nr. 16   245/50R19       275/45R19
               Nr. 17   255/30R19       305/25R19, 315/25R19
               Nr. 18   255/35R19       285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 19   255/40R19       285/35R19, 295/35R19
§22 53170*04




               Nr. 20   255/45R19       285/40R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Z17     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z18     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53170 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55013920 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ ADX1-859
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 7 von 7


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2025 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 10. Februar 2025
§22 53170*04




               Blauth                                                                                     00441555.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 53170*04




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
  BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019



Wichtige Pflegehinweise
Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung
auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
  Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
  Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
  Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
  Leichtmetallfelgen fehl am Platz
  Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
  Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
  Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
  Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
  Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
  unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
  Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                               www.alutec.de
  BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019



Important care instructions
To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini-
mize any damage through appropriate wheel care.


Regular cleaning
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom-
mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. oroughly clean both the outside and the inside
of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to
the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding
material (filiform corrosion).


Cleaning agents
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


Advice on cleaning
  When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
  Use clean and soft sponges and brushes only
  Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
  If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
  recommended exposure/application time
  Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     orough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
  Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
  Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
  manufacturer’s instructions
  Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


Invalidation of warranty in the event of refurbishment
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. ese services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                                www.alutec.de