Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54435 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55043722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ ADX2-8020
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                              Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                              D-67098 Bad Dürkheim
                                              QM-Nr.: 01 100 2301034

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         ADX.02
               Typ                            ADX2-8020
               Radgröße                       8Jx20 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                FO1           ADX2-8020 FO1 / ohne Ring          5/108/63,4        45         790      2340


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55056922, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54436 ,
               RADTYP ADX2-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 54435*05




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54435
               Herstellerzeichen              ALUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          ADX2-8020 (s.o.)
               Radgröße                       8Jx20 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        125          -                  Multipack: 64A
                S02   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°        140          34

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Jaguar
                                              Volvo

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54435 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55043722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ ADX2-8020
               Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Jaguar XE                 120-184       225/35R20       R02 T90                       A12 A21 A58
                JA                        120-184       235/35R20       A01 K1a R02                   A99 Lim P35
                e11*2007/46*2150*..,                                                                  V20 VA1 S01
                e5*2007/46*1049*..
                Polestar 2                80,160        245/40R20       AS9 R02 T99                   A21 A57 A99
                V                                                                                     Lim VA1 S02
                e9*2007/46*6834*..;
                e9*2018/858*
                11085*00-03
                - Elektro
                - bis Modelljahr 2023
                Polestar 2                192           245/40R20       AS9 R02 T99                   A21 A56 A99
                V                                                                                     Lim VA1 S02
                e9*2018/858*
                11085*04-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Polestar 2                109-141       245/40R20       A12 R02 T99                   A21 A58 A99
§22 54435*05




                V                                                                                     AHa Lim VA1
                e9*2018/858*                                                                          S02
                11085*04-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Polestar 2                109-141       245/40R20       A12 R02 T99                   A21 A58 A99
                V                                                                                     AHa Lim VA1
                e9*2018/858*                                                                          S02
                11085*04-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Volvo C40                 80, 160       235/45R20       A92 R02                       A21 A57 A99
                X                         80, 160       245/40R20       A01 A12 R02                   V20 Vn2 VA1
                e9*2007/46*                                                                           S02
                3146*13-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022
                Volvo EC40, C40           183           235/45R20       A92 R02                       A21 A56 A99
                X                         183           245/40R20       A01 A12 R02                   V20 Vn2 VA1
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                 S02
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EC40, C40           101-128       235/45R20       R02                           A12 A21 A58
                X                         101-128       245/40R20       A01 R02                       A99 AHa V20
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                 Vn2 VA1 S02
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54435 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55043722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ ADX2-8020
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich        Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Volvo EX40, XC40 Recharge 101-128           235/45R20       R02                               A12 A21 A58
                X                         101-128           245/40R20       A01 R02                           A99 AHa V20
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                         Vn2 VA1 S02
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EX40, XC40 Recharge 183               235/45R20       A92 R02                           A21 A56 A99
                X                         183               245/40R20       A01 A12 R02                       V20 Vn2 VA1
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                         S02
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo XC40 Recharge       80, 160           235/45R20       A92 R02                           A21 A57 A99
                X                         80, 160           245/40R20       A01 A12 R02                       V20 Vn2 VA1
                e9*2007/46*                                                                                   S02
                3146*09-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022
§22 54435*05




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit
               den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55056922, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54436 , RADTYP ADX2-9020) für
               die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
               funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der
               zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W         Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%       100%
               260 km/h                -       90%       100%
               270 km/h                -       85%       100%
               280 km/h                -       -         95%
               290 km/h                -       -         90%
               300 km/h                -       -         85%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54435 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55043722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ ADX2-8020
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 6

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 54435*05




               A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
               unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
               Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
               Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
               210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
               bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
               Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
               Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56       Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
               Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
               Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A92      Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür
               vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
               zum Bremssattel zu achten.

               AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54435 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55043722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ ADX2-8020
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 6

               AS9      Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür
               vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               K1a       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

               R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
§22 54435*05




               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99      Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V20      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1     225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2     235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3     235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4     235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5     235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6     235/55R20      285/45R20
               Nr. 7     245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8     245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9     245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13    255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14    255/45R20      285/40R20
               Nr. 15    255/50R20      285/45R20
               Nr. 16    265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17    265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18    265/40R20      295/35R20, 305/35R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54435 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55043722 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ ADX2-8020
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 6

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55056922, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54436 , RADTYP
               ADX2-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2022.
§22 54435*05




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 23. April 2025




               Blauth                                                                                         00446145.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 54435*05




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
  BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019



Wichtige Pflegehinweise
Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung
auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
  Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
  Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
  Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
  Leichtmetallfelgen fehl am Platz
  Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
  Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
  Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
  Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
  Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
  unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
  Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                               www.alutec.de
  BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019



Important care instructions
To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini-
mize any damage through appropriate wheel care.


Regular cleaning
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom-
mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. oroughly clean both the outside and the inside
of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to
the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding
material (filiform corrosion).


Cleaning agents
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


Advice on cleaning
  When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
  Use clean and soft sponges and brushes only
  Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
  If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
  recommended exposure/application time
  Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     orough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
  Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
  Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
  manufacturer’s instructions
  Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


Invalidation of warranty in the event of refurbishment
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. ese services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                                www.alutec.de
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen