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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     1 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  AVE 808
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Alutec
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              B7
               Radausführungskennz.:                                       B7
               Radgröße:                                                8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 54912*01




               Mittenlochdurchmesser:                                   70,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                        Z 16 Ø70,0-Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         MP45        140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         MP45       120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     2 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                              e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Skoda Enyaq, Enyaq        235/60R18                         A02) bis A10)
                               Coupe                     A94)                              BF1) EF0)
                               (Heck- und Allradantrieb,
                               inklusive RS-Modelle)     245/55R18
                                                         A94)

                                                        245/60R18
                                                        A94)

                                                        255/55R18
                                                        A01) A94) K03)

                                                        265/55R18
                                                        A01) K03) K04)
§22 54912*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Karoq             215/50R18                           A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93) GKF) K01) K04) M00)            BF1)

                                                        225/45R18
                                                        A93) K03)

                                                        225/50R18
                                                        GKG) K01) K04)

                                                        235/45R18
                                                        A93) K01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A93a) GKD) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                              e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq              215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A93) N225)                        BF1)

                                                        215/50R18
                                                        A01) A93) K01) K04) M00) N225)

                                                        225/45R18
                                                        A93)

                                                        225/50R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        235/45R18
§22 54912*01




                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/40R18
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A01) A93a) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq Scout      215/50R18                           A02) bis A10)
                               (Allrad)               A93) M00) N225)                     BF1)

                                                        225/50R18
                                                        A01) K03) K04)

                                                        235/45R18
                                                        A93)

                                                        245/45R18
                                                        A01) A93a) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     4 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Skoda Karoq Scout       225/45R18                         A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93)                              BF1) K01)

                                                       225/50R18
                                                       G01) K04)

                                                       235/45R18
                                                       A93) K04)

                                                       245/45R18
                                                       A93a) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                             e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 54912*01




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147      Skoda Kodiaq, Skoda     215/55R18                         A02) bis A10)
                               Kodiaq Scout            A93a) M00) N225)                  BF1) E27)

                                                       215/55R18 M+S
                                                       A93a) M00)

                                                       225/55R18
                                                       N235)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18

                                                       235/55R18

                                                       245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 180     Skoda Kodiaq RS        215/55R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                      A93a) M00)                         BF1)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18 M+S

                                                       235/55R18 M+S

                                                       245/50R18 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     5 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
               1Z                               e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118      Skoda Octavia             205/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        K03) T86)                         BF2) E45)
                               Allrad; Ausführungen
                               mit kleinsten             215/40R18
                               Serienreifen in 15Zoll)   K01) K04) T89)

                                                        225/40R18
                                                        K01) K04) K36)

                                                        235/35R18
                                                        K01) K04) K36) T90)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
§22 54912*01




               1Z                               e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147     Skoda Octavia             225/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                          BF2) E45) K01) K04) K36)
                               Allrad; Ausführungen      235/35R18
                               mit kleinsten
                               Serienreifen in 16Zoll
                               oder 17Zoll)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                             e11*2001/116*0230*..
               1Z                             e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118     Skoda Octavia Scout     225/40R18                           A01) bis A10)
                                                                                           BF2) K01) K37)
                                                        235/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     6 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia           205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93)                                BF2) E57) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-          205/45R18
                               Hinterachse)            M00)

                                                       215/40R18

                                                       225/40R18
                                                       A01) K03)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/35R18
§22 54912*01




                                                       A01) K01) K04) K51)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169      Skoda Octavia           205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93) N215) T86)                     BF2) E58) E61)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerhinterachse ) 205/45R18
                                                       M00) N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       N225)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K03)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     7 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        A93)                              BF2) E57) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit          205/45R18
                               Verbundlenker-            A01) K51) M00)
                               Hinterachse)
                                                         215/40R18
                                                         A01) K04) K51)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K04) K28) K51)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) K28) K51)
§22 54912*01




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180      Skoda Octavia             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        A93) N215) T86)                   BF2) E58) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit          205/40R18 M+S
                               Mehrlenkerhinterachse) A93) T86)

                                                        205/45R18
                                                        A01) K51) M00) N215)

                                                        205/45R18 M+S
                                                        A01) K51) M00)

                                                        215/40R18
                                                        A01) K04) K51) N225)

                                                        215/40R18 M+S
                                                        A01) K04) K51)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K04) K28) K51)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) K28) K51)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     8 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135      Skoda Octavia Scout     215/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                          BF2) E61)
                                                        215/45R18 M+S

                                                        225/40R18

                                                        225/45R18

                                                        235/40R18

                                                        245/35R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 54912*01




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Octavia           215/45R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93a)                              BF1) E62)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-          225/45R18
                               Hinterachse)            A01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                              e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Skoda Octavia, Octavia 205/45R18                           A02) bis A10)
                               RS                       A93) M00) N215)                   A11) BF1) E62a)
                               (Limousine, Kombi,
                               Ausführungen mit         215/45R18
                               Mehrlenker- Hinterachse) A93a) N225)

                                                        225/45R18

                                                        235/40R18

                                                        235/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     9 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               3U                             e11*98/14*0187*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 142      Skoda Superb 1          205/40R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine)             T86)                               BF2)

                                                        215/40R18
                                                        T89)

                                                        225/35R18
                                                        T87)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54912*01




               77 bis 191      Skoda Superb 2           225/40R18                         A01) bis A10)
                               (3T; Limousine, Kombi; K03)                                BF2) E60) K04) K45)
                               bis Modelljahr 2014)
                                                        245/35R18
                                                        K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               3T                              e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206      Skoda Superb 3           215/45R18                         A02) bis A10)
                               (3V; Limousine, Kombi; A93)                                A11) BF1) E60a)
                               ab Modelljahr 2015)
                                                        225/45R18

                                                        235/40R18
                                                        A93a)

                                                        235/45R18

                                                        245/40R18

                                                        245/45R18
                                                        A01) G2B) K25) K52)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     10 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                             e8*2018/858*00106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 142     Skoda Superb 4          215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93a)                             BF1)

                                                       215/50R18
                                                       M00)

                                                       225/45R18

                                                       235/45R18

                                                       245/40R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/45R18
                                                       A01) K03)
§22 54912*01
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     11 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                            e11*2007/46*0010*..
               5L                            e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Skoda Yeti             205/45R18                                A02) bis A10)
                                                      A93) M00) N215) T86)                     BF2)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       A93) M00) T86)

                                                       215/40R18
                                                       A93) T89)

                                                       215/45R18
                                                       A93) G0U)

                                                       225/40R18

                                                       225/45R18
§22 54912*01




                                                       G0U)

                                                       235/40R18
                                                       A01) G0U) K01)

                                                       235/45R18
                                                       A01) G7K) K01) K48)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/40R18
                                                       A01) G0U) K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                         BF2) V00)
                                                       T86)
                                                       205/45R18            235/40R18          A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                         BF2) V00)
                                                       T86)
                                                       225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                            K04)               BF2) G0U) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     12 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 54912*01




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     13 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: MP45
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: MP45
§22 54912*01




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
                     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     14 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808



               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
§22 54912*01




                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                    225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                    215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     15 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
§22 54912*01




               K36)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
                      Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

               K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
                         nach außen zu treiben oder zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
                         ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                         Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und klebend zu befestigen.

               K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                      mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                      warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     16 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808



               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 54912*01




               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001318-B0-413
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     17 / 17
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  AVE 808


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1d mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ AVE 808 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.04.2024
§22 54912*01