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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001318-A0-413
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    AVE 808
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Alutec
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                B8
Radausführungskennz.:                                         B8
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    70,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Z 13 Ø70,0-Ø60,1
geprüfte Radlast: *)                                        750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2280 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             MP35a       110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                           MP35b       110 Nm
                Schaftlänge 30,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001318-A0-413
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                               e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi            215/45R18                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)                                         BF1)
                                          225/45R18

                                         235/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a) M00)                         BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18
                                         A98a)

                                         225/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a) M00)                         BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18
                                         A98a)

                                         225/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001318-A0-413
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a) M00)                         BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18
                                         A98a)

                                         225/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a) M00)                         BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         215/40R18
                                         A98a)

                                         215/45R18
                                         A98a)

                                         225/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              205/40R18                           A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                       BF2) E45)
                Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/45R18
                                        M00)

                                         215/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              215/45R18                           A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                        A11) BF2) E45a)
                Nr. e4*2007/46*0779*04) 225/45R18

                                         235/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001318-A0-413
Anlage-Nr. :                19a
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 808


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
LY                            e6*2007/46*00005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103      Suzuki Vitara          215/45R18                            A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2)
                                        225/45R18

                                        235/40R18

                                        235/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54912 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001318-A0-413
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 808



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: MP35a
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
       Zubehörkit: MP35b
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage 19a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ AVE 808 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.05.2023