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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    AVE 809
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Alutec
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                B8
Radausführungskennz.:                                    LK 114,3 B8
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    70,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Z 10 Ø70,0-Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                        810 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2280 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              MP23        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              MP23        120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                              e11*2001/116*0262*..
BLE                             e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                  215/35R19                          A01) bis A10)
                (Schrägheck, bis         T85)                               BF1) E50) K01)
                Modelljahr 2013)
                                         225/35R19
                                         K04) K58) T88)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                   225/35R19                         A01) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab                                            BF1) E50a) K01) K04)
                Modelljahr 2014)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                            e13*2007/46*1972*..
BPE                           e13*2007/46*2249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137      Mazda 3                225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                            BF2) K01) K04)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 225/35R19                              A01) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck,                                    BF1) E51) K01) K02) K16)
                Kombi, Typ GH bis EG-                                       K23) K56) T88)
                Gen.-Nr.
                e1*2001/116*0448*13,
                Typ GHE nur bis EG-
                Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143      Mazda 6                  225/40R19                          A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                              BF1) E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         225/45R19
                e1*2001/116*0448*14,
                bei Typ GHE nur          235/40R19
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         245/40R19
                e13*2007/46*1075*06)     A01) K01) K12)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             225/40R19                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K04)
                                         235/35R19
                                         K01)

                                         235/40R19
                                         K01)

                                         245/35R19
                                         K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                            e1*2001/116*0448*..
GHE                           e13*2007/46*1075*..
KE                            e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5             225/55R19                            A02) bis A10)
                                       A93a)                                BF1)

                                         235/50R19
                                         A01) A93a) K01)

                                         245/45R19
                                         A93)

                                         245/50R19
                                         A01) K01) K04)

                                         255/45R19
                                         A01) A93) K01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                            e13*2007/46*1803*..
KFE                           e13*2007/46*1832*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5             225/55R19                            A02) bis A10)
                                       A93)                                 BF1)

                                        235/50R19
                                        A01) A93a) K04)

                                        245/45R19
                                        A93)

                                        245/50R19
                                        A01) K01) K04)

                                        255/45R19
                                        A01) A93a) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                            e11*2001/116*0308*..
ERE                           e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7             235/50R19                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K04)
                                        235/55R19

                                        245/50R19
                                        K01)

                                        255/50R19
                                        K01) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                           e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9            245/55R19                             A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                        255/50R19

                                        255/55R19

                                        265/50R19

                                        275/50R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143      Mazda CX-30            225/45R19                            A02) bis A10)
                (2WD)                                                       BF2)
                                       235/45R19
                                       A01) K01)

                                        245/40R19
                                        A01) A93a) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137      Mazda CX-30            225/45R19                            A02) bis A10)
                (4WD)                                                       BF2)
                                       235/45R19
                                       A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DR                            e13*2007/46*2300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81              Mazda MX-30            225/45R19                            A01) bis A10)
                                       A93)                                 BF2) K04)

                                        235/45R19
                                        A93a) K01)

                                        245/40R19
                                        A93a) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KH01                          e13*2018/858*00255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 187     Mazda CX-60            235/55R19                            A02) bis A10)
                                                                            A94) BF2)
                                        245/50R19
                                        A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           225/35R19                           A01) bis A10)
                (Serie 205/65R15)       K03) T88)                           BF1)

                                        235/35R19
                                        K01) K04) K12)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9           225/35R19                           A01) bis A10)
                (Serie 215/55R16)       K03)                                BF1)

                                        235/35R19
                                        K01) K04) K12)

                                        245/30R19
                                        K01) K02) K12)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP23
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP23
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis
       zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
       Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001322-A0-413
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  AVE 809


K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:

       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
         klemmen
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
         auszuschneiden (siehe Skizze)




T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 10e mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ AVE 809 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023