Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 1/7 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: AVE 809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Alutec Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B8 Radausführungskennz.: LK 114,3 B8 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 13 Ø70,0-Ø60,1 geprüfte Radlast: *) 810 kg Reifenabrollumfang: 2280 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP33 110 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 MP35a 110 Nm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, MP35b 110 Nm Schaftlänge 30,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 2/7 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA5P(S)(EU,M) e6*2007/46*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 Suzuki ACross 235/55R19 A02) bis A10) BF1) 245/50R19 255/50R19 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FR e4*2007/46*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 131 Suzuki Kizashi 225/40R19 A02) bis A10) (4-türig Limousine) BF2) 235/40R19 A01) K03) K04) K47) 245/35R19 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) BF3) Serienverbreiterung) 225/35R19 A98a) 235/35R19 245/30R19 A98a) 245/35R19 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 3/7 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) BF3) Serienverbreiterung) 225/35R19 A98a) 235/35R19 A01) K01) K04) 245/30R19 A01) A98a) K01) K04) 245/35R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) BF2) Serienverbreiterung) 225/35R19 A98a) 235/35R19 245/30R19 A98a) 245/35R19 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 4/7 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) BF2) Serienverbreiterung) 225/35R19 A98a) 235/35R19 A01) K01) K04) 245/30R19 A01) A98a) K01) K04) 245/35R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 Suzuki SX4 225/35R19 A01) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- BF3) E45) K01) K04) Nr. e4*2007/46*0779*03) 245/30R19 K50) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki SX4 225/40R19 A01) bis A10) (ab EG-Genehmigungs- A11) BF3) E45a) K01) K04) Nr. e4*2007/46*0779*04) 235/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JT e4*2001/116*0091*.. JT e4*2007/46*0292*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 235/45R19 A01) bis A10) (3- und 5-türig) A93) BF2) K04) 235/50R19 K03) 245/45R19 255/45R19 K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 5/7 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LY e4*2007/46*0928*.. LY e6*2007/46*00005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 103 Suzuki Vitara 225/40R19 A01) bis A10) A11) BF3) K01) K04) 235/35R19 245/35R19 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 6/7 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP33 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: MP35a Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm Zubehörkit: MP35b Anzugsmoment: 110 Nm E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 7/7 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, • die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das Radhaus zu kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden . Die Anlage 5c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ AVE 809 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023