Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 1/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: AVE 809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Alutec Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B5 Radausführungskennz.: LK 108 B5 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 17 Ø70,0-Ø65,1 geprüfte Radlast: *) 765 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, MP108 110 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, MP108 120 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, MP108a 120 Nm Schaftlänge 26 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 2/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L e2*2007/46*0405*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 165 Peugeot 308, 308 SW 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N225) T85) BF1) 225/30R19 A01) K12) K106) T84) 225/35R19 A01) K11) K12) K106) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L e2*2007/46*0405*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 200 Peugeot 308 GTi 225/30R19 A02) bis A10) G1R) T84) BF2) N235) 225/35R19 A01) K16) K18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*2007/46*0534*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 133 Peugeot 3008 225/45R19 A02) bis A10) A93a) A11) BF2) 235/45R19 A93b) 245/45R19 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 3/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6 e2*2007/46*0062*.. 6 3FY e2*2001/116*0332*.. 6 3FZ e2*2001/116*0294*.. 6 4HP e2*2001/116*0352*.. 6 4HT e2*2001/116*0346*.. 6 6FY e2*2001/116*0330*.. 6 6FZ e2*2001/116*0292*.. 6 9HY e2*2001/116*0336*.. 6 9HZ e2*2001/116*0296*.. 6 RFJ e2*2001/116*0331*.. 6 RFN e2*2001/116*0293*.. 6 RHL e2*2001/116*0312*.. 6 RHR e2*2001/116*0297*.. 6 UHZ e2*2001/116*0328*.. 6 XFV e2*2001/116*0295*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Peugeot 407 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) G7U) BF1) 235/35R19 T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 133 Peugeot 508 RXH 225/40R19 A02) bis A10) N235) BF2) 225/45R19 GA2) N235) 235/40R19 N245) 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. 8 e2*2007/46*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 150 Peugeot 508, 508 SW 225/40R19 A02) bis A10) (außer Ausführungen N235) T93) BF2) Allroad bzw. RXH) 235/40R19 A01) K15) K23) 245/35R19 T93) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 4/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e2*2007/46*0628*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 165 Peugeot 508 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N235) A11) BF3) E19) 225/40R19 M+S 235/40R19 GAF) 245/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*2007/46*0534*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 133 Peugeot 5008 225/45R19 A02) bis A10) A93a) BF2) 235/45R19 A93b) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E e2*2007/46*0625*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Peugeot Partner 225/35R19 A01) bis A10) (Serienreifen bis 205/..) BF2) E26) E82) K04) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E e2*2007/46*0624*.. E e2*2007/46*0625*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Peugeot Partner 225/45R19 A01) bis A10) (Serienreifen ab 215/.. ; BF2) E26) E83) K01) außer Elektro) 235/40R19 K04) T95) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 5/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E e2*2007/46*0624*.. E e2*2007/46*0625*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Peugeot Rifter 225/45R19 A02) bis A10) (außer Elektro) BF2) E26) 235/40R19 T95) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 6/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: MP108 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: MP108 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm Zubehörkit: MP108a Anzugsmoment: 120 Nm E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E83) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 7/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 8/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur • Befestigungsschraube auszuschneiden, • die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur Befestigungschraube warm einzuformen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54913 nach §22 StVZO Nr. : RA-001322-A0-413 Anlage-Nr. : 13d Seite : 9/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : AVE 809 Die Anlage 13d mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ AVE 809 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023