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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          DRVX
Typ                             DRVX 9521
Radgröße                        9.5Jx21 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe     last     (mm)
                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                (mm)
F5           DRVX 9521 F5 / ohne Ring           5/108/63,4          35           825   2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51020
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           DRVX 9521 (s.o.)
Radgröße                        9.5Jx21 H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                      Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                       (Nm)                (mm)
S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   125                 -               Multipack: 64A
S03   Mutter M14x1,5               Kegel 60°   140                 -               Multipack: 117
S04   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°   140                 33,5
S05   Mutter M14x1,5               Kegel 60°   135                 -               Multipack: 117
S06   Mutter M14x1,5               Kegel 60°   125                 -               Multipack: 117

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Jaguar
                                Land Rover
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar F-Pace          120-280        265/40R21   K1a K1b                                A01 A12 A19
DC                     120-280        265/45R21   K1a K1b                                A57 A99 S06
e11*2007/46*3324*..    120-280        275/40R21   K1a K1b
                       120-280        285/40R21   K1c K2c K3s
Jaguar XF              120-280        255/30R21   K1c K2b K3i K4i K5b K6i K6j T93        A01 A12 A19
JB                                                                                       A58 A99 Lim
e11*2007/46*2981*..                                                                      S02
Land Rover Discovery   110-177        245/40R21   K1a K1b K2b                            A01 A12 A19
Sport                  110-177        255/40R21   K1c K2b                                A57 A99 S05
LC                     110-177        265/35R21   K1c K2b
e11*2007/46*1659*..    110-177        265/40R21   K1c K2b
                       110-177        275/35R21   K1c K2b
Land Rover Range-      110-177        245/40R21   K2b                                    A01 A12 A19
Rover Evoque           110-177        255/35R21   K1a K1b K2b                            A57 A99 Cbo
LV, LV-A               110-177        255/40R21   K1a K1b K2b K6z                        Cpe Y85 S03
e11*2007/46*0223*..;   110-177        265/35R21   K1a K1b K2c K5w
e3*2007/46*0221*..     110-177        265/40R21   K1a K1b K2c K6z
Land Rover Range-      132-280        265/40R21   K1a                                    A01 A12 A19
Rover Velar            132-280        265/45R21   K1a                                    A56 A99 S03
LY                     132-280        275/40R21   K1a K1b K2b
e11*2007/46*3954*..    132-280        285/40R21   K1a K1b K2b K3s
Volvo S90, V90         110-235        245/35R21   G92 K1a K1b K2c K3i K5d                A01 A12 A19
P                      110-235        255/30R21   K1c K2c K3i K4i K5d K7d LV9 T93        A57 A99 Car
e4*2007/46*1067*..     110-235        265/30R21   K1c K2c K3i K4i K5d K5i K6i K7i K8e    KOV Lim NoH
                                                  LV9                                    S04
Volvo S90, V90 /T8     235            245/35R21   G74 K1a K1b K2c K3i K5d T96            A01 A12 A19
P                      235            265/30R21   K1c K2c K3i K4i K5d K5i K6i K7i K8e    A56 A99 Car
e4*2007/46*1067*..                                LV9 T96                                KOV Lim S04
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC60             140-235        245/40R21   K1c K2c                                A01 A12 A19
U                      140-235        255/40R21   K1c K2c                                A56 A99 KOV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/35R21   K1c K2c                                NoH S04
- ohne Radhaus-        140-235        265/40R21   K1c K2c
  Verbreiterungen      140-235        275/35R21   K1c K2c
Volvo XC60             140-235        245/40R21   K1c K2c                                A01 A12 A19
U                      140-235        255/40R21   K1c K2c                                A56 A99 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/35R21   K1c K2c                                NoH Z21 S04
- mit Radhaus-         140-235        265/40R21   K1c K2c
  Verbreiterungen      140-235        275/35R21   K1c K2c
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60             140-235        245/40R21                                          A12 A19 A56
U                      140-235        255/40R21   A01 K1a K1b                            A99 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/35R21   A01 K1a K1b K2a K2b                    NoH
- mit Radhaus-         140-235        265/40R21   A01 K1a K1b K2a K2b                    Z22 S04
  Verbreiterungssatz   140-235        275/35R21   A01 K1c K2c
  für 22 Zoll Serie




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60 T8          235            245/40R21    K1c K2c                               A01 A12 A19
U                      235            255/40R21    K1c K2c                               A56 A99 KOV
e4*2007/46*1220*..     235            265/35R21    K1c K2c                               S04
- Twin Engine Hybrid   235            265/40R21    K1c K2c
- ohne Radhaus-        235            275/35R21    K1c K2c
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T8          235            245/40R21    K1c K2c                               A01 A12 A19
U                      235            255/40R21    K1c K2c                               A56 A99 KMV
e4*2007/46*1220*..     235            265/35R21    K1c K2c                               Z21 S04
- Twin Engine Hybrid   235            265/40R21    K1c K2c
- mit Radhaus-         235            275/35R21    K1c K2c
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8          235            245/40R21                                          A12 A19 A56
U                      235            255/40R21    A01 K1a K1b                           A99 KMV Z22
e4*2007/46*1220*..     235            265/35R21    A01 K1a K1b K2a K2b                   S04
- Twin Engine Hybrid   235            265/40R21    A01 K1a K1b K2a K2b
- mit Radhaus-         235            275/35R21    A01 K1c K2c
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC90             140-235        255/40R21                                          A07 A12 A19
L                      140-235        265/40R21                                          A57 A99 NoH
e4*2007/46*0929*..     140-235        275/40R21                                          XCg S04
Volvo XC90             140-235        255/40R21    K1a K1b K2a K2b                       A01 A07 A12
L                      140-235        265/40R21    K1c K2c                               A19 A57 A99
e4*2007/46*0929*..     140-235        275/40R21    K1c K2c LV3                           NoH S04
Volvo XC90 T8          235            255/40R21    K1a K1b K2a K2b T02                   A01 A07 A12
L                      235            265/40R21    K1c K2c                               A19 A56 A99
e4*2007/46*0929*..     235            275/40R21    K1c K2c LV3                           S04
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC90 T8          235            255/40R21    T02                                   A07 A12 A19
L                      235            265/40R21                                          A56 A99 XCg
e4*2007/46*0929*..     235            275/40R21                                          S04
- Twin Engine Hybrid

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

G74     Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G92     Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

LV9     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder
21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische
Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

XCg    Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. März 2018




Blauth                                                                00291191.DOC




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