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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          DRVX
Typ                             DRVX 9521
Radgröße                        9.5Jx21 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
M1           DRVX 9521 M1 / ohne Ring           5/112/66,5         35        900      2350

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51020
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           DRVX 9521 (s.o.)
Radgröße                        9.5Jx21 H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                      Bund             Anzugsmoment    Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                            (Nm)            (mm)
S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm    150             45
S03   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm    130             45
S04   Schraube M14x1,5             Kugel D=28 mm    140             45              Multipack: 54C
S05   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm    160             45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q5               100-210        245/40R21   K1a K2b                                 A01 A12 A19
FY                    100-210        255/40R21   K1a K1b K2b                             A57 A99 S04
e1*2007/46*1550*..,   100-210        265/35R21   K1c K2b
e1*2007/46*1685*..
Audi SQ5              260            255/40R21   K1b                                     A01 A12 A19
FY                    260            265/35R21   K1b                                     A56 A99 K1v
e1*2007/46*1550*..                                                                       K2h S04
E-Klasse              110-190        255/30R21   K1c K2b K5d K5i K5k T93                 A01 A12 A19
212                                                                                      A58 A99 Lim
e1*2001/116*                                                                             NoH S02
0501*24-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse Coupé /      120-180        255/30R21   K1a K1b K2b T93                         A01 A12 A19
Cabrio                                                                                   A58 A99 Cbo
R1EC                                                                                     Cpe NoH S02
e1*2007/46*1666*..
E-Klasse Coupé /      135-245        255/30R21   K1a K1b K2b T93                         A01 A12 A19
Cabrio 4matic                                                                            A56 A99 Cbo
R1EC                                                                                     Cpe NoH S02
e1*2007/46*1666*..
GL-Klasse             190-320        275/40R21   180                                     A12 A19 A56
166                                                                                      A99 KMV S02
e1*2007/46*
0598*05-17
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLC 43 AMG            270            245/40R21   M+S                                     A12 A19 A56
204X                  270            255/35R21   T98                                     A99 S03
e1*2001/116*          270            255/40R21
0480*18-..
(FIN: WDC253...)
GLC 43 AMG Coupé      270            245/40R21   R02                                     A12 A19 A56
204X                  270            245/40R21   M+S R03                                 A99 Flh V21
e1*2001/116*          270            255/35R21                                           S03
0480*18-..            270            255/40R21
(FIN: WDC253...)      270            275/35R21   R03
GLC-Coupé             100-190        245/40R21                                           A12 A19 A57
204X                  100-190        255/35R21                                           A99 Flh KMV
e1*2001/116*          100-190        255/40R21                                           V21 S03
0480*18-..            100-190        275/35R21   R03
(FIN: WDC253...)
GLC-Klasse            100-190        245/40R21                                           A12 A19 A57
204X                  100-190        255/35R21   T98                                     A99 MHy S03
e1*2001/116*          100-190        255/40R21
0480*16-..
(FIN: WDC253...)
GLS-Klasse            190-335        275/40R21   180                                     A12 A19 A56
166                                                                                      A99 KMV X93
e1*2007/46*                                                                              S02
0598*18-..
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                           Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse                110-215         265/40R21   K1c K2c KOV                             A01 A12 A19
163                     110-215         265/40R21   K2b KMV                                 A99 S05
e1*96/79*0083*..        110-215         275/35R21   K2b KMV T99
                        110-215         275/35R21   K1c K2c KOV T99
                        110-255         285/35R21   K1c K2c T01
M-Klasse                140-285         265/40R21   A01 K1c K2a K2b KOV                     A12 A19 A99
164                     140-285         265/40R21   KMV                                     F39 S02
e1*2001/116*0315*..     140-285         275/35R21   A01 K1c K2c KOV T03
- ohne Luftfederung     140-285         275/35R21   KMV T03
                        140-285         285/35R21   A01 K1c K2c KOV T01
                        140-285         285/35R21   KMV T01
M-Klasse                140-285         265/40R21   A01 K1c K2a K2b KOV                     A12 A19 A99
164                     140-285         265/40R21   KMV                                     F38 S02
e1*2001/116*0315*..     140-285         275/35R21   A01 K1c K2c KOV T03
- mit Luftfederung      140-285         275/35R21   KMV T03
                        140-285         285/35R21   A01 K1c K2c KOV T01
                        140-285         285/35R21   KMV T01
S-Coupé/Cabrio          430-463         255/35R21   R02                                     A12 A19 A57
S63/S65 AMG             430-463         255/35R21   M+S R03                                 A99 Cbo Cpe
221                     430-463         285/30R21   R03                                     V21 S02
e1*2001/116*
0335*23-..;
0396*12-..
(FIN: WDD217...)
S-Klasse                150-345         245/35R21   R02 T96                                 A12 A19 A57
222, 221                150-345         255/35R21   T98                                     A99 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;     150-345         275/30R21   R03 T98                                 V21 S02
e1*2001/116*            150-345         285/30R21   A01 K2b K6g R03 T00 T96
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
S-Klasse Coupé/Cabrio   270, 335        245/35R21   T96                                     A12 A19 A57
221                     270, 335        255/35R21                                           A99 Cbo Cpe
e1*2001/116*            270, 335        275/30R21   R03                                     V21 S02
0335*23-..              270, 335        285/30R21   R03
(FIN: WDD217...)
S63, S65 -/AMG          430-463         255/35R21   R02 T98                                 A01 A12 A19
221, 221AMG             430-463         285/30R21   K2h K6g R03 T00 T96                     A57 A99 BmK
e1*2001/116*                                                                                Lim V21 S02
0335*20-..;
0396*09-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BmK    Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51020 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55049716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 H2 Typ DRVX 9521
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   245/30R21     295/25R21
Nr.   2   245/35R21     275/30R21, 285/30R21
Nr.   3   245/40R21     275/35R21, 285/35R21
Nr.   4   255/30R21     295/25R21, 305/25R21
Nr.   5   255/35R21     285/30R21, 295/30R21
Nr.   6   255/40R21     285/35R21
Nr.   7   255/50R21     285/45R21
Nr.   8   265/35R21     305/30R21, 315/30R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. März 2018




Blauth                                                                 00291193.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim