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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52128, Erweiterung 02




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


                             Genehmigungsnummer: 52128                        Erweiterung: 02
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                   DE-67098 Bad Dürkheim

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   DRVX 9020
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 52128                         Erweiterung: 02
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 52128, Erweiterung 02




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   16.12.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55049018 (3. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52128                        Erweiterung: 02
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   15 - 18                                                1. Ausfertigung
                                   3, 7, 14                                               2. Ausfertigung
                                   2, 4, 6                                                3. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
§ 22 52128, Erweiterung 02




                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52128                       Erweiterung: 02
                             Approval number:                                Extension:

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:
§ 22 52128, Erweiterung 02




                             15.   Datum:        07.01.2020
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 52128                     Erweiterung Nr.: 02
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        25.09.2018                 letztes Änderungsdatum: 07.01.2020
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55049018 (1. Ausfertigung)                                        04.09.2018
                                   55049018 (2. Ausfertigung)                                        26.04.2019
                                   55049018 (3. Ausfertigung)                                        16.12.2019
§ 22 52128, Erweiterung 02




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   DRVX 9020                                                         27.07.2018
                                   DRVX 9020                                                         29.11.2019

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Anlage "Liste der Änderungen" des Prüfberichtes
                                   See appendix "Liste der Änderungen" of the test report
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52128 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049018 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ DRVX 9020
                             Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                                               QM-Nr.: 49 02 0131806

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            Drive
                             Typ                               DRVX 9020
                             Radgröße                          9Jx20 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                             PO1          DRVX 9020 PO1 / ohne Ring            5/112/66,6         33        930     2260

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        52128
§ 22 52128, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
                             Radtyp und Ausführung             DRVX 9020 (s.o.)
                             Radgröße                          9Jx20 H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   140                     30
                             S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   160                     30

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Audi
                                                               Volkswagen

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52128 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049018 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ DRVX 9020
                             Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                        A12 A19 A99
                             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                        S01
                             e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20    A01 K1a
                             e1*2001/116*0497*..,    100-200        275/40R20    A01 K1c K2b
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             Audi Q5                 100-200        235/45R20                                        A12 A19 A99
                             8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                        KMV S01
                             e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20
                             e1*2001/116*0497*..;
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             - mit Radhaus-
                                Verbreiterungen
§ 22 52128, Erweiterung 02




                             Audi Q5                 100-210        235/45R20                                        A12 A19 A57
                             FY                      100-210        245/45R20    A01 K1a K2b                         A99 S01
                             e1*2007/46*1550*..,     100-210        245/45R20    K1v K2h
                             e1*2007/46*1685*..      100-210        255/40R20    A01 K1a K1b K2b
                                                     100-210        255/45R20    A01 K1a K1b K2b
                                                     100-210        265/40R20    A01 K1c K2b
                                                     100-210        265/45R20    A01 K1c K2b
                                                     100-210        275/40R20    A01 K1c K2c
                             Audi Q7                 155-250        255/50R20    M+S 181                             A07 A12 A19
                             4L, 4L1                 155-250        265/45R20    M+S 185                             A56 A99 L06
                             e1*2001/116*            155-250        275/45R20    M+S 183                             MHy RQ7 S02
                             0350*20-..;             155-250        285/45R20    181
                             0367*05-..;
                             e13*2007/46*
                             1081*06-..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Audi Q7                 155-250        255/50R20    R37 181                             A07 A12 A19
                             4L, 4L1                 155-250        265/45R20    R37 185                             A56 A99 L06
                             e1*2001/116*            155-250        275/45R20    183                                 MHy S02
                             0350*20-..;             155-250        285/45R20    181
                             0367*05-..;
                             e13*2007/46*
                             1081*06-..
                             Audi SQ5                230-260        235/45R20    M+S                                 A12 A19 A99
                             8R, 8R1                 230-260        245/45R20    M+S                                 KMV S01
                             e1*2001/116*0473*..;    230-260        255/45R20
                             e13*2007/46*1083*..;    230-260        275/40R20    A01 K1a
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52128 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049018 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ DRVX 9020
                             Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi SQ5               255, 260       235/45R20    A11 M+S                               A19 A56 A99
                             FY                     255, 260       245/45R20    A12 M+S                               K1v K2h S01
                             e1*2007/46*1550*..     255, 260       255/40R20    A01 A12 K1b
                                                    255, 260       255/45R20    A01 A12 K1b
                                                    255, 260       265/40R20    A01 A12 K1b
                                                    255, 260       265/45R20    A01 A12 K1b
                                                    255, 260       275/40R20    A01 A12 K1c K2b
                             Audi SQ7               320            255/50R20    M+S 181                               A07 A12 A19
                             4L, 4L1                320            265/45R20    M+S 185                               A56 A99 BnK
                             e1*2001/116*           320            275/45R20    M+S 183                               L06 S02
                             0350*26-..;            320            285/45R20    181
                             e13*2007/46*
                             1081*12-..
                             Audi SQ7               320            255/50R20    M+S 181                               A07 A12 A19
                             4L, 4L1                320            265/45R20    M+S 185                               A56 A99 BnK
                             e1*2001/116*           320            275/45R20    M+S 183                               L06 RQ7 S02
                             0350*26-..;
§ 22 52128, Erweiterung 02




                                                    320            285/45R20    181
                             e13*2007/46*
                             1081*12-..
                             VW Touareg (III)       170-250        255/50R20                                          A07 A12 A19
                             CR                     170-250        265/45R20                                          A56 A99 L06
                             e1*2007/46*1827*..     170-250        275/45R20                                          S02
                                                    170-250        285/45R20

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52128 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049018 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ DRVX 9020
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 6
                             270 km/h                -       85%     100%
                             280 km/h                -       -       95%
                             290 km/h                -       -       90%
                             300 km/h                -       -       85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.
§ 22 52128, Erweiterung 02




                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             181      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1810 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             183      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1830 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52128 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049018 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ DRVX 9020
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 6
                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 52128, Erweiterung 02




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                             Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52128 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049018 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ DRVX 9020
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                 Seite 6 von 6
                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
                             Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52128, Erweiterung 02




                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. November 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 29. November 2019




                             Laux                                                                  00333805.DOC



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
  BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019



Wichtige Pflegehinweise
Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung
auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
  Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
  Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
  Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
  Leichtmetallfelgen fehl am Platz
  Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
  Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
  Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
  Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
  Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
  unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
  Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                               www.alutec.de
  BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019



Important care instructions
To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini-
mize any damage through appropriate wheel care.


Regular cleaning
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom-
mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside
of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to
the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding
material (filiform corrosion).


Cleaning agents
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


Advice on cleaning
  When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
  Use clean and soft sponges and brushes only
  Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
  If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
  recommended exposure/application time
  Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
  Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
  Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
  Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
  manufacturer’s instructions
  Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


Invalidation of warranty in the event of refurbishment
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                                www.alutec.de