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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52050 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55031318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ FRE 759
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Freeze
Typ                             FRE 759
Radgröße                        7,5Jx19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
B8           FRE 759 B8 / Z12 Ø70,0-64,1        5/114,3/64,1       40        740    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52050
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           FRE 759
Radgröße                        7,5Jx19 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment      Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110               -                  Multipack: 64

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52050 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55031318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ FRE 759
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                           Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda CR-V (IV)           88-114        245/45R19   K1c                                     A01 A12 A14
RE5, RE6                  88-114        245/50R19   K1c K2b K6c K6w                         A19 A57 S02
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)           88-118        245/45R19   K1b                                     A01 A12 A14
RE5, RE6                  88-118        245/50R19   K1c K2b K6c K6w                         A19 A57 S02
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda Civic (IX)          73,104        215/35R19   T85                                     A12 A14 A19
FK1, FK2, FK3             73-110        225/35R19   A01 K5v T84 T88                         Flh S02
e11*2001/116*
0255*07-..,
0256*07-..,
0257*06-..
- ab Modell 2012
Honda Civic (IX) Tourer   104           215/35R19   T85                                     A12 A14 A19
FK2, FK3                  88,104        225/35R19   A01 K5v T84 T88                         Car S02
e11*2001/116*
0256*11-..,
0257*10-..
- ab Modell 2014
Honda Civic (VIII)        61-103        215/35R19   T85                                     A12 A14 A19
FK1, FK2, FK3             61-103        225/35R19   A01 K1a K1b K42 T84 T88                 Flh S02
e11*2001/116*
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic (VIII) Type   73-148        215/35R19   K42 T85                                 A01 A12 A14
S/R                       73-148        225/35R19   K1b K2b K42 K44 K56 T84 T88             A19 Flh S02
FN1, FN2, FN3, FN4
e11*2001/116*
0297,0306,0298,
0334*..
Honda Civic (X) 5-Türer   88-134        215/35R19                                           A12 A14 A19
FC                        88-134        225/35R19   T84 T88                                 Y85 S02
e11*2007/46*3633*..
Honda Civic (X)           88-134        215/35R19                                           A12 A14 A19
Limousine                 88-134        225/35R19                                           Lim S02
FC
e11*2007/46*3633*..
Honda HR-V                88, 96        225/40R19   K1c K2b                                 A01 A12 A14
RU                                                                                          A19 A58 S02
e6*2007/46*0158*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55031318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ FRE 759
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                            Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55031318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ FRE 759
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                             Seite 4 von 5

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44     An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5v   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6c      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52050 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55031318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx19 H2 Typ FRE 759
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                            Seite 5 von 5

K6w   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Mai 2018




Blauth                                                                    00295744.DOC




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