Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48179 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx15H2 Typ GR505-3L
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 17
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49020071003

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Grip
Typ                            GR505-3L
Radgröße                       5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M7             GR505-3L M7/ohne Ring               3/112/57,0         20       250     1765

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     48179
Herstellerzeichen              ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung          GR505-3L (s.o.)
Radgröße                       5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET 20
Giessereikennzeichen           UW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund                  Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M12x1,5       Kugel d=23,8 mm       110                   25

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55068910 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Smart / MCC / Daimler

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48179 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx15H2 Typ GR505-3L
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
smart fortwo          33-62          155/60R15         R02                               A02 A04 A05
451                   33-62          175/55R15         R02                               A07 A08 A09
e1*2001/116*0413*     33-72          155/60R15         M+S R02                           A12 A14 A19
                      33-72          175/55R15         M+S R02                           Cbo Cpe S15
                                                                                         VA1 Vn2 S01


Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad GR505-3L M7 ist nur in Verbindung mit dem Sonderrad GR605-3L M7, 6Jx15H2,
ET 25 der Firma Alutec an der Hinterachse zulässig. Die Reifengrößen und Auflagen für die
Hinterachse sind der ABE Nr. 48180 (Gutachten Nr. 55069010, Anlage 1, 1.Ausfertigung) zu
entnehmen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48179 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5Jx15H2 Typ GR505-3L
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 155/60R15         175/55R15
Nr. 2 175/55R15         195/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48179 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx15H2 Typ GR505-3L
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab Juli 2010 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 12.8.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 12.August 2010




Blauth                                                                 00154287.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim