TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0718-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
5Jx15H2 Typ GR505-3L und
6Jx15H2 Typ GR605-3L
Fertiger/Zulieferer Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Hersteller Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 17
D-67136 Fußgönheim
QM-Nr.: 49020071003
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell Grip Grip
Typ GR505-3L GR605-3L
Radgröße 5Jx15H2 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ eff. Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ Einpress- last (mm)
Mittenloch-ø tiefe (kg)
(mm) (mm)
M7 GR505-3L M7/ohne Ring 3/112/57,0 20 250 1765
M7 GR605-3L M7/ohne Ring 3/112/57,0 -5 350 1765
mit Distanzscheibe Eibach
Nr. 91330007* (D = 30 mm) ww.
Nr. 91730028** (D = 30 mm)
* = Komplettsatz incl. Befestigungsmittel für Nr. 9133007 (Einzelscheibe): S92-3-30-007
** = Komplettsatz incl. Befestigungsmittel für Nr. 9173028 (Einzelscheibe): S90-7-30-028
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen ALUTEC Germany ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung GR505-3L (s.o.) GR605-3L (s.o.)
Radgröße 5Jx15H2 6Jx15H2
Einpresstiefe ET 20 ET 25 (ohne Distanzscheibe)
Giessereikennzeichen UW UW
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Achse 1: Sonderrad - Fahrzeug
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M12x1,5 Kugel d=23,8 mm 110 25
Achse 2: Distanzscheibe - Fahrzeug
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24
Eibach Teile-Nr.
S1-1-12-50-24-17-1
Achse 2: Sonderrad - Distanzscheibe
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M12x1,5 Kugel d=23,8 mm 110 25
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer 10-0718-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
5Jx15H2 Typ GR505-3L und
6Jx15H2 Typ GR605-3L
Fertiger/Zulieferer Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
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Prüfungen
Die Gutachten Nr.55068910 und Nr.55069010 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Smart / MCC / Daimler
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
smart, smart fortwo 30-52 135/70R15 R02 R37 R70 A02 A04 A05
MC01 30-52 145/65R15 R02 A06 A07 A08
e1*98/14*0080*.., 30-52 175/55R15 K1c K41 K45 R02 S3L A09 A12 A14
e1*98/14D0080*.. 30-52 175/55R15 R03 A19 D3H D61
nur mit "TRUST" 30-52 195/50R15 K2b R03 S3L SM5 S01 S02
55 175/55R15 K1c K41 K45 M+S R02
55 175/55R15 M+S R03
55 195/50R15 M+S R03
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
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A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
D3H Sonderrad nur zulässig in Verbindung mit Zentrier-Distanzscheibe [d=30mm] an Achse 2. Die
Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5
Umdrehungen für Gewinde M12x1,5. Werden die angegebenen Umdrehungen unterschritten, so sind
längere Radschrauben zu verwenden.
D61 Es ist darauf zu achten, dass der Schraubenüberstand über der Radanschlussfläche kleiner
ist als die Dicke der Distanzscheibe (mindestens 2mm). Zudem dürfen die Köpfe der Schrauben für
die Distanzscheibe nicht über die Scheibe hinausragen, so dass das Rad flächig aufliegen kann. Auf
die erforderliche Einschraubtiefe und das nötige Anzugsmoment ist, sowohl bei der Befestigung der
Distanzscheibe, als auch bei der Befestigung der Räder zu achten. Nach ca. 100 km Fahrtstrecke ist
das Rad zu demontieren und die Schrauben zur Befestigung der Distanzscheibe nochmals mit dem
vorgeschriebenen Anzugsmoment nachzuziehen. Am erneut montierten Rad ist entsprechend zu
verfahren.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder an Achse 1 uns Achse 2 dürfen nur die Serien-
Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Distanzscheibe an Achse 2 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden.
S3L Bei "3-Liter" - Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein
bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "3L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei
Streichung von "3L" mit entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung
der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief / -schein, Zulassungsbescheinigung I) ist erforderlich. Der Fz.-
Halter ist über den Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.
SM5 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 135/70R15 175/55R15
Nr. 2 145/65R15 175/55R15
Nr. 3 175/55R15 195/50R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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Hinweise zu den Sonderrädern an Achse 2
Die Verwendung der Sonderräder ist nur in Verbindung mit Adapter-Distanzscheibe zulässig.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 12. August 2010
Blauth 00154310.DOC
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