GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0131806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Grip
Typ GR555
Radgröße 5,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
A2 GR555 A2 / Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 40 600 1960
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50134
Herstellerzeichen ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung GR555 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
Befestigungsmittel (Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 6
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 Multipack: 113
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 Multipack: 113A
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35 Multipack: 113A
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Kia
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A90 A14 A19 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A12
e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A01 A12 K1c K2a
0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A01 A12 K1c K2a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A90 A14 A19 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A12
e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A01 A12 K1c K2a
0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A01 A12 K1c K2a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid (II) 65 175/65R15 A90 A14 A19 S01
GP1 65 185/60R15 A12
e6*2007/46*0012*.. 65 195/55R15 A01 A12 K1c K2a
65 195/60R15 A01 A12 K1c K2a
Kia Sephia, Shuma 65-85 185/55R15 A30 R37 A14 A19 Flh
FB 65-85 195/50R15 A12 Sth S01
e4*96/27*0024*.., 65-85 195/55R15 A12
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A13 A14 A19 B03
Mini 65-85 185/60R15 A12 Cbo Flh S03
e1*2001/116* 65-85 185/65R15 A12
0231*08-.. 65-85 195/55R15 A12
- ab MJ 2007 65-85 195/60R15 A12
Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A12 A14 A19
Mini-N, UKL- 55-90 185/60R15 B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1 55-90 185/65R15 Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A01 K2b
e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A01 K2b
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A13 A14 A19 B03
R50, Mini 55-85 185/60R15 A12 Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 A12
e1*2001/116* 55-85 195/55R15 A12
0231*00-07 55-85 195/60R15 A12
- bis MJ 2006
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A19 Flh
A00 52, 59 165/60R15 A12 KOV S01
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/50R15 A90
52, 59 175/55R15 A90
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A19 Flh
Cross 52, 59 165/60R15 A12 KMV S01
A00 52, 59 175/50R15 A90
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/55R15 A90
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2019 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 1. August 2019
Blauth 00325860.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim