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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Grip
Typ                             GR555
Radgröße                        5,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
A2           GR555 A2 / Z04 Ø63,3-56,6          4/100/56,6         40        600     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50134
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           GR555 (s.o.)
Radgröße                        5,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)               (mm)
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                -               Multipack: 72
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                30,5            Multipack: 5
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                30,5            Multipack: 5
S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   140                -               Multipack: 72

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          51, 63, 74    185/65R15    A91                                 A14 A19 Flh
KL1T                    51, 63, 74    195/60R15    A91                                 Lim S04
e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    195/65R15    A91
                        51, 63, 74    205/60R15    A91
Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                        A12 A14 A19
KLAS                    53-74         195/50R15                                        Flh S01
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                        A12 A14 A19
KL1M                    50, 60        165/60R15                                        Flh S01
e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15
                        50, 60        185/55R15    A01 K1c
Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15    K1a                                 A01 A12 A14
KLAS                    53-74         195/50R15    K1a K1b K2b                         A19 Flh Lim
e4*98/14*0063*..,                                                                      S01
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         185/55R15    K42                                 A01 A12 A14
KLAT, SUPT              55-78         195/50R15    K42 K56                             A19 B02 S03
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira        66-98            185/55R15    R37 T81 T82 T85                     A12 A14 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ     66-98            195/50R15    A01 K42 Lim T82 T83 T86             B02 B03 Snu
e4*96/27,97/27,      66-98            195/50R15    Car T82 T83 T86                     S01
98/14,2001/116*      66-98            195/55R15    A01 K42 Lim
0004,0018,0025*..    66-98            195/55R15    Car
Opel Adam            51-74            175/65R15    A33                                 A14 A19 A58
S-D                  51-74            185/60R15    A33                                 Y84 S02
e1*2001/116*         51-74            185/65R15    A33
0379*22-..           51-74            195/60R15    A33
Opel Astra-G         48               185/55R15    R37 T81 T82 T85 T86                 A11 A14 A19
T98, T98/NB, T98V    48               195/55R15    T85 T89                             B03 Flh Sth
e1*97/27,98/14*      48-85            175/65R15    R37 T84 T86                         S02
0086,0092,0101*..    48-92            185/60R15    R37 T84 T88
                     48-92            185/65R15
                     48-92            195/60R15
Opel Astra-G Caravan 48               185/55R15    R37 T81 T82 T85 T86                 A11 A14 A19
T98/Kombi, T98V      48               195/55R15    T85 T89                             B03 Car S02
e1*97/27,            48-85            175/65R15    R37 T84 T86
98/14*0087*..,       48-92            185/60R15    R37 T84 T88
e1*97/27*0092*..     48-92            185/65R15
                     48-92            195/60R15
Opel Corsa-C         43-66            175/60R15                                        A12 A14 A19
Corsa-C              43-66            185/55R15                                        Op9 S02
e1*98/14*0148*..     43-66            195/50R15




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-D            44-74         185/60R15    A13 M+S                               A14 A19 B03
S-D, S-D/Van            44-74         185/65R15    A31 R37                               Flh S02
e1*2001/116*            44-74         195/60R15    A31
0379*00-29;             55            175/65R15    A13 R37
e1*2007/46*             55            185/60R15    A13 R37
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E            51-74         175/65R15    A33                                   A14 A19 B03
S-D, S-D/Van            51-74         185/60R15    A33                                   Flh S02
e1*2001/116*            51-74         185/65R15    A91
0379*30-..;             51-74         195/60R15    A91
e1*2007/46*0505*08-..   51-74         205/55R15    A12
                        51-74         205/60R15    A12
Opel Karl               54, 55        165/60R15                                          A12 A14 A19
D-A                                                                                      A58 Flh KOV
e4*2007/46*0957*..                                                                       OK4 S04
Opel Karl               54, 55        165/60R15    A91                                   A14 A19 A58
D-A                     54, 55        175/55R15    A12                                   Flh KOV OK5
e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R15    A12                                   V15 S04
                        54, 55        185/55R15    A01 A12 K1a K8c
                        54, 55        195/50R15    A01 A12 K1c K2b K8c
                        54, 55        205/50R15    A01 A12 K1c K2c K8i
Opel Karl Rocks         54, 55        165/60R15    A91 M+S                               A14 A19 A58
D-A                     54, 55        175/55R15    A12 M+S                               Flh KMV S04
e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R15    A12 M+S
                        54, 55        185/55R15    A01 A12 K6w K8c M+S
                        54, 55        195/50R15    A01 A12 K6w K8c M+S
                        54, 55        205/50R15    A01 A12 K2b K5b K6x K8i M+S
Opel Meriva-A           64,66         175/65R15    A11 T84 T86                           A14 A19 B03
X01Monocab              64,66         185/60R15    A11 T84 T88                           S02
e1*2001/116*0215*..     64,66         195/55R15    A33
                        64,66         195/60R15    A33

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 6 von 9

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 7 von 9

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2019 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. August 2019




Blauth                                                               00325862.DOC




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