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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Grip
Typ                             GR555
Radgröße                        5,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
A2           GR555 A2 / Z05 Ø63,3-56,1           4/100/56,1         45       600     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50134
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           GR555 (s.o.)
Radgröße                        5,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                     (Nm)              (mm)
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110               -               Multipack: 6
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110               30,5            Multipack: 113
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130               35              Multipack: 113A
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140               35              Multipack: 113A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)        66-81         185/65R15    A11 R37                             A14 A19 B03
EP1, -2, -4              66-81         195/60R15    A30                                 Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)        66-81         185/65R15    A11 R37                             A14 A19 B03
EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         195/60R15    A30                                 Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Insight            65            175/65R15    A33 R37                             A14 A19 B03
ZE2                      65            185/60R15    A90                                 Flh S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15    A31                                 A14 A19 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15    A90
e6*2007/46*              66, 73        195/55R15    A12
0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15    A12
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15    A31                                 A14 A19 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15    A90
e6*2001/116*             66, 73        195/55R15    A12
0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15    A12
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15    A31                                 A14 A19 S01
GP1                      65            185/60R15    A90
e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15    A12
                         65            195/60R15    A12
Kia Sephia, Shuma        65-85         185/55R15    A30 R37                             A14 A19 Flh
FB                       65-85         195/50R15    A12                                 Sth S01
e4*96/27*0024*..,        65-85         195/55R15    A12
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Mini One, Cooper, -S     65-85         175/65R15    A13                                 A14 A19 B03
Mini                     65-85         185/60R15    A12                                 Cbo Flh S03
e1*2001/116*             65-85         185/65R15    A12
0231*08-..               65-85         195/55R15    A12
- ab MJ 2007             65-85         195/60R15    A12
Mini One, Cooper, -S     55-90         175/65R15    A13                                 A14 A19 B03
Mini-N, UKL-             55-90         185/60R15    A12                                 Car Cbo Cpe
C,/K,/L,/B-L, -N1        55-90         185/65R15    A12                                 Flh S04
e1*2001/116*0343*..;     55-90         195/55R15    A12
e1*2007/46*              55-90         195/60R15    A12
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S     55-85         175/65R15    A13                                  A14 A19 B03
R50, Mini                55-85         185/60R15    A12                                  Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,        55-85         185/65R15    A12
e1*2001/116*             55-85         195/55R15    A12
0231*00-07               55-85         195/60R15    A12
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma       66            185/55R15    R37                                  A12 A14 A19
DAO                      66            185/60R15    R37                                  B02 B03 S01
e4*93/81*0005*..,        66            195/50R15
e4*98/14*0005*..         66            195/55R15
Mitsubishi Colt/Lancer   55-76         175/60R15    R37                                  A12 A14 A19
CJO                      55-76         185/55R15                                         A58 S01
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/55R15    A90                                  A14 A19 Flh
A00                      52, 59        165/60R15    A12                                  KOV S01
e1*2007/46*0951*..       52, 59        175/50R15    A12
                         52, 59        175/55R15    A12
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/55R15    A90                                  A14 A19 Flh
Cross                    52, 59        165/60R15    A12                                  KMV S01
A00                      52, 59        175/50R15    A12
e1*2007/46*0951*..       52, 59        175/55R15    A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. August 2019




Blauth                                                                 00325861.DOC




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