GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Grip Typ GR555 Radgröße 5,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 GR555 A2 / Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 45 600 1960 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50134 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung GR555 (s.o.) Radgröße 5,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 6 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 Multipack: 113 S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 Multipack: 113A S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35 Multipack: 113A Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Kia Mini/BMW Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic (VII) 66-81 185/65R15 A11 R37 A14 A19 B03 EP1, -2, -4 66-81 195/60R15 A30 Flh S01 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 185/65R15 A11 R37 A14 A19 B03 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 195/60R15 A30 Flh S01 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Insight 65 175/65R15 A33 R37 A14 A19 B03 ZE2 65 185/60R15 A90 Flh S01 e6*2001/116*0130*.. Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A31 A14 A19 S01 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A90 e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A12 0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A12 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A31 A14 A19 S01 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A90 e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A12 0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A12 0128, 0131, 0132*.. Honda Jazz Hybrid (II) 65 175/65R15 A31 A14 A19 S01 GP1 65 185/60R15 A90 e6*2007/46*0012*.. 65 195/55R15 A12 65 195/60R15 A12 Kia Sephia, Shuma 65-85 185/55R15 A30 R37 A14 A19 Flh FB 65-85 195/50R15 A12 Sth S01 e4*96/27*0024*.., 65-85 195/55R15 A12 e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A13 A14 A19 B03 Mini 65-85 185/60R15 A12 Cbo Flh S03 e1*2001/116* 65-85 185/65R15 A12 0231*08-.. 65-85 195/55R15 A12 - ab MJ 2007 65-85 195/60R15 A12 Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A13 A14 A19 B03 Mini-N, UKL- 55-90 185/60R15 A12 Car Cbo Cpe C,/K,/L,/B-L, -N1 55-90 185/65R15 A12 Flh S04 e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A12 e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A12 0369, 0370, 0593*.. e1*2007/46*0371*00- 09, e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A13 A14 A19 B03 R50, Mini 55-85 185/60R15 A12 Cbo Flh S02 e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 A12 e1*2001/116* 55-85 195/55R15 A12 0231*00-07 55-85 195/60R15 A12 - bis MJ 2006 Mitsubishi Carisma 66 185/55R15 R37 A12 A14 A19 DAO 66 185/60R15 R37 B02 B03 S01 e4*93/81*0005*.., 66 195/50R15 e4*98/14*0005*.. 66 195/55R15 Mitsubishi Colt/Lancer 55-76 175/60R15 R37 A12 A14 A19 CJO 55-76 185/55R15 A58 S01 e1*93/81*0031*.. Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A19 Flh A00 52, 59 165/60R15 A12 KOV S01 e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/50R15 A12 52, 59 175/55R15 A12 Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A19 Flh Cross 52, 59 165/60R15 A12 KMV S01 A00 52, 59 175/50R15 A12 e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/55R15 A12 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 6 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 6 A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50134 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55082114 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 6 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2019 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 1. August 2019 Blauth 00325861.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim