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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 47766, Erweiterung 15




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                             Genehmigungsnummer: 47766                        Erweiterung: 15
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                   DE-67098 Bad Dürkheim

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   GR605
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 47766                         Erweiterung: 15
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 47766, Erweiterung 15




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   03.07.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55087209 (16. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                             DE-24932 Flensburg



                                                                       3

                             Genehmigungsnummer: 47766                       Erweiterung: 15
                             Approval number:                                Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   18                                                   4. Ausfertigung
                                   15                                                   5. Ausfertigung
                                   12                                                   6. Ausfertigung
                                   4                                                    7. Ausfertigung
                                   14                                                   8. Ausfertigung
§ 22 47766, Erweiterung 15




                                   6                                                    11. Ausfertigung
                                   8, 9                                                 12. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        4

                             Genehmigungsnummer: 47766                        Erweiterung: 15
                             Approval number:                                 Extension:

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
§ 22 47766, Erweiterung 15




                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                      5

                             Genehmigungsnummer: 47766                     Erweiterung: 15
                             Approval number:                              Extension:

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       23.07.2020
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 47766, Erweiterung 15




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                                             QM-Nr.: 49 02 0131806

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          Grip
                             Typ                             GR605
                             Radgröße                        6Jx15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             P2           GR605 P2/ohne Ring                  4/108/65,1          25         570    1960

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      47766
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
                             Radtyp und Ausführung           GR605 (s.o.)
                             Radgröße                        6Jx15H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   90                       28                 Multipack: 51A
                             S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      28                 Multipack: 51A
                             S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                      28                 Multipack: 51A
                             S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   110                      28                 Multipack: 51A

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Citroen
                                                             Opel
                                                             Peugeot

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen C2              50-80         185/55R15                                        A14 A19 A30
                             J*...*                                                                                 B03 C25 S02
                             e2*2001/116*
                             0284-0286,
                             0316,0339,0344*..
                             Citroen C2              44,50,54      185/55R15    K25                                 A01 A12 A14
                             J*...*                                                                                 A19 C24 S02
                             e2*2001/116*
                             0283-0286,0316*..
                             Citroen C3 (I)          49-80         185/60R15    A63                                 A14 A19 C35
                             F*...*                  49-80         195/50R15    A12                                 S02
                             e2*98/14,2001/116*      49-80         195/55R15    A12
                             0257-0259,0261,
                             0289,0317,0318,
                             0329*..
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             Citroen C3 (II)         44-88         185/65R15                                        A12 A14 A16
                             S*****, S               44-88         195/60R15                                        A19 Y85 S02
                             e2*2007/46*0003*..;
                             e2*2007/46*0060*..
                             (FIN: VF7SC, /SR,
                             /SN...)
                             Citroen C3 (III)        50-85         195/65R15    A90                                 A14 A19 KMV
                             S                                                                                      Y85 S01
                             e2*2007/46*
                             0003*44-..,
                             e2*2007/46*0060*17-..
                             (FIN: VF7SX, /SY...)
                             Citroen C3 Picasso      66-70         195/60R15    A90                                 A14 A19 S02
                             SH****, SH              80-88         195/60R15    A90 M+S
                             e2*2001/116*0371*..;
                             e2*2007/46*0110*..
                             Citroen C3 Pluriel      50,54,80      185/65R15    A63                                 A14 A19 B03
                             H*****                  50,54,80      195/60R15    A12                                 Cbo S02
                             e2*2001/116*0266*..
                             Citroen C4 (I)          65-103        195/65R15    A13 M+S                             A14 A19 B03
                             L*****                  65-88         195/65R15    A13                                 B83 Cpe Lim
                             e2*2001/116*0302*..     65-88         205/60R15    A13                                 S02
                                                     65-88         215/60R15    A01 A12 K2b K42
                             Citroen C5              66-103        195/65R15    R37 114                             A12 A14 A19
                             D*...*                  66-103        205/60R15    R37 114                             B03 Car Lim
                             e2*98/14*               66-103        205/65R15    R09 113                             S02
                             0215 bis 0221,
                             0249*..
                             Citroen DS3             50-88         185/65R15                                        A12 A14 A16
                             S*****, S               50-88         195/60R15                                        A19 Cbo Y84
                             e2*2007/46*0003*..                                                                     S02
                             (FIN: VF7SA...;
                             VF7SB)




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Corsa-F           55            185/60R15    K2b                                 A01 A12 A14
                             U                      55            185/65R15    K2b                                 A19 A58 Flh
                             e2*2007/46*            55            195/60R15    K2b K6i K6j                         KOV NoE Z15
                             0639*05-..             55            205/55R15    K1a K1b K2b K4i K5d K6i K6r         S03
                             Peugeot 1007           50,54,65      175/60R15    A90 Z14                             A14 A19 S02
                             K*****                 50-80         185/55R15    A90 R37
                             e2*2001/116*0300*..    50-80         185/60R15    A90
                                                    50-80         195/55R15    A12
                             Peugeot 206            40-66         185/55R15    Flh R37                             A14 A19 A30
                             2*...*                 40-66         195/50R15    A01 Flh K1a R37                     B03 S02
                             e2*93/81,98/14,        40-80         195/55R15    A01 Flh G09 K1a
                             2001/116*              55-100        185/55R15    Cbo Flh R37
                             0085, 0168-0174,       55-100        195/50R15    Cbo Flh P26 R37
                             0212, 0237-0239,       55-100        195/55R15    Cbo Flh P26 X22
                             0250, 0291, 0310,
                             0311, 0343*..
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             Peugeot 206 RC         130           195/55R15                                        A14 A19 A30
                             2*RFK*                                                                                B03 Flh S02
                             e2*2001/116*0269*..
                             Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15    R37                                 A14 A19 A30
                             2*...*                 44-80         195/50R15    A01 K1b R37                         Car S02
                             e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15    A01 G09 K1b
                             0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15    R09
                             0239, 0250, 0291,
                             0310, 0311, 0343*..
                             Peugeot 206+           44            185/60R15    A01 A90 G03                         A14 A19 Flh
                             2*****                 44            195/55R15    A01 A12 G64 K6i                     S01
                             e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15    A90
                             e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15    A01 A12 K6i
                                                    50,54,55      185/60R15    A90 R09
                                                    50,54,55      195/55R15    A01 A12 K6i X24
                             Peugeot 207 CC         82            185/65R15    A13                                 A14 A19 B03
                             W*****                 82            195/60R15    A39                                 B83 Cbo S04
                             e2*2001/116*0340*..
                             - Cabrio-Coupé
                             Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15    A13 M+S                             A14 A19 B03
                             W*****, W              50-110        195/60R15    A39 M+S                             B83 Car Flh
                             e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15    A13                                 S04
                             e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15    A39
                                                    50-88         205/55R15    A12
                             Peugeot 208 (I)        50-88         185/65R15    A90                                 A14 A19 A58
                             C                      50-88         195/60R15    A12                                 Flh KOV O01
                             e2*2007/46*0070*..;                                                                   S04
                             e2*2007/46*0071*..
                             Peugeot 208 (II)       55, 75        185/60R15    A94                                 A14 A19 A58
                             U                      55, 75        185/65R15    A94                                 Flh KOV NoE
                             e2*2007/46*            55, 75        195/60R15    A01 A12 K2b                         Z15 S03
                             0639*03-..             55, 75        205/55R15    A01 A12 K1a K1b K2b K4i K5d K6i
                             - ohne GT-Line                                    K6r




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 9
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Peugeot 208 XY (I)     68-88         185/65R15     A90                                   A14 A19 A58
                             C                      68-88         195/60R15     A12                                   Flh KMV O01
                             e2*2007/46*0070*..                                                                       S04
                             Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A19 B83
                             3*...*                 50-80         195/65R15     A13                                   Flh S02
                             e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15     A12
                             0235,0242-245,0251,
                             0252,0287-0288,
                             0290,0299,0301,
                             0313,0333*..
                             Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A19 B83
                             Break/SW               50-80         195/65R15     A13                                   Car S02
                             3*...*                 50-80         205/60R15     A12
                             e2*98/14,2001/116*
                             0235,0242-245,0251,
                             0252,0287-288,0299,
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             0301,0313,0333*..
                             Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A19 B83
                             3*...*                                                                                   Cbo S02
                             e2*98/14,2001/116*
                             0235,0243-244,0290,
                             0313*..
                             - Cabrio/Coupé

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 9

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             113      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             einer zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 9

                             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                             mm an Achse 1.

                             C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                             ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

                             C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                             mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
                             (50kW)).

                             C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                             6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
                             1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
                             Ausstattung").

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 9

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
                             serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.


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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 9

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
                             an Achse 1.

                             P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
                             Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                             175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087209 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 9 von 9

                             Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Fließheck.

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2020 in Lambsheim statt.
§ 22 47766, Erweiterung 15




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2009.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 3. Juli 2020




                             Blauth                                                                 00346517.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
  BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019



Wichtige Pflegehinweise
Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung
auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
  Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
  Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
  Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
  Leichtmetallfelgen fehl am Platz
  Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
  Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
  Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
  Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
  Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
  unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
  Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                               www.alutec.de
  BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019



Important care instructions
To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini-
mize any damage through appropriate wheel care.


Regular cleaning
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom-
mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside
of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to
the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding
material (filiform corrosion).


Cleaning agents
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


Advice on cleaning
  When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
  Use clean and soft sponges and brushes only
  Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
  If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
  recommended exposure/application time
  Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
  Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
  Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
  Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
  manufacturer’s instructions
  Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


Invalidation of warranty in the event of refurbishment
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                                www.alutec.de