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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Grip
Typ                               GR605
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A3           GR605 A3/ohne Ring                    4/108/63,4         38        550    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47766
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             GR605 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                  -
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX               55-92         185/60R15   A33                            A14 A19 A58
JK8                      55-92         185/65R15   A12                            S04
e9*2007/46*0092*..       55-92         195/55R15   A90
                         55-92         195/60R15   A12
                         55-92         205/55R15   A12
Ford Cougar              96-125        205/60R15   A12 102                        A14 A19 B02
BCV                      96-151        195/60R15   A11 M+S R09 T86 T87 102        B03 S02
e9*96/79*0027*..
Ford EcoSport            66, 82, 92    195/65R15   A91                            A14 A19 A58
JK8                      66, 82, 92    205/65R15   A12                            S04
e9*2007/46*0092*..       66, 82, 92    215/60R15   A12
Ford Fiesta              44-92         195/55R15   R09                            A12 A14 A19
JA8, JR8                 44-99         185/55R15   R37                            B02 Flh V15
e9*2001/116*0069*..;     44-99         195/50R15                                  S02
e9*2007/46*0002*..;      44-99         205/50R15   A01 K1a K2b K41 K45
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*1058*..;
- incl. ab Modell 2013
Ford Fiesta              37-76         195/45R15   G22                            A01 A12 A14
JAS, JBS                                                                          A19 B02 K1c
e13*93/81,95/54*                                                                  K2b K42 K56
0008,0009*..                                                                      S03
Ford Fiesta              43-74         185/55R15   K1a K1b K2b R37                A01 A12 A14
JH1, JD3                 43-74         195/45R15   K1b K2b R37 T78                A19 Flh V15
e1*98/14*0191*..,        43-74         195/50R15   K1a K1b K2b K46                S02
e1*2001/116*0210*..      43-74         205/50R15   K1c K2b K44 K45 K46
Ford Fiesta ST 150       110           185/55R15   K1a K1b K2b R37                A01 A12 A14
JD3                      110           195/50R15   K1a K1b K2b K46                A19 Flh V15
e1*2001/116*0210*..      110           205/50R15   K1c K2b K44 K45 K46            S02
Ford Focus               55-85         185/55R15   R37 T81 T82 T85                A12 A14 A19
D . W, D . X             55-85         195/50R15   A01 K1c K42 R37 T82 T83 T86    B02 B03 Car
e13*97/27*, 98/14*,      55-85         195/55R15   A01 K1c K42                    Flh Sth V15
0037-40, 56-58*..        55-85         205/50R15   A01 K1c K42                    S02
                         55-96         185/55R15   M+S T81 T82 T85
                         55-96         195/50R15   M+S T82 T83 T86
                         55-96         195/55R15   M+S
                         55-96         195/60R15   A01 G03 K1c K42
                         55-96         205/55R15   A01 K1c K42
Ford Fusion              50-74         185/60R15   K1a K2b R09                    A01 A12 A14
JU2                      50-74         195/55R15   K1c K2b R37                    A19 S02
e1*98/14*0194*..         50-74         195/60R15   K1c K2b
                         50-74         205/55R15   K1c K2b
                         50-74         215/50R15   K1c K2b
                         50-74         215/55R15   K1c K2b K46




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo            66-125        195/60R15     R09 102                               A12 A14 A19
BAP, BAW               66-125        205/55R15     Z15 102                               B02 B03 V15
e1*95/54*0046*..,      66-125        225/50R15     A01 K41 R03 Z15 102                   S02
e1*98/14*0124*..       66-96         195/55R15     T85 Z14 102
                       66-96         195/55R15     M+S R09 T85 102
                       66-96         205/50R15     R37 T85 102
Ford Mondeo            66-125        195/60R15     R09 102                               A12 A14 A19
BFP, BFW               66-125        205/55R15     Z15 102                               B02 B03 V15
e1*95/54*0045*..,      66-125        225/50R15     A01 K42 R03 Z15 102                   S02
e1*98/14*0125*..       66-96         195/55R15     T85 Z14 102
                       66-96         195/55R15     M+S R09 T85 102
                       66-96         205/50R15     R37 T85 102
Ford Mondeo            65-100        195/55R15     T85 Z14 102                           A12 A14 A19
GBP                    65-100        195/55R15     M+S R09 T85 102                       B02 B03 V15
G274                   65-100        205/50R15     R37 T85 102                           S02
                       65-125        195/60R15     R09 102
                       65-125        205/55R15     Z15 102
                       65-125        225/50R15     A01 K42 R03 Z15 102
Mazda 2                50-74         185/55R15     A13 R37                               A14 A19 Flh
DY                     50-74         195/45R15     A12 R37                               V15 S02
e1*2001/116*0212*..    50-74         195/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                       50-74         205/50R15     A01 A12 K1c K2b K46 K56

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

102      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1020 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55087209 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Dezember 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Dezember 2014




Blauth                                                                00220577.DOC




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