GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55087209 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Grip Typ GR605 Radgröße 6Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) L6 GR605 L6/ohne Ring 4/100/54,1 46 530 1790 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47766 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung GR605 (s.o.) Radgröße 6Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30,5 Multipack: 63A S03 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - S05 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Opel Suzuki Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55087209 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Accent 71-83 185/55R15 A31 R37 A14 A19 B03 MC 71-83 185/60R15 A31 R37 Flh S03 e4*2001/116*0103*.., 71-83 195/50R15 A12 R37 71-83 195/55R15 A12 Hyundai Accent 71-83 185/55R15 A31 R37 A14 A19 B03 MC, MCT 71-83 185/60R15 A31 R37 Sth S03 e4*2001/116*0103*.., 71-83 195/50R15 A12 R37 e4*2001/116*0110* 71-83 195/55R15 A12 Hyundai Getz 46-81 185/55R15 A12 A14 A19 TB, TBI 46-81 195/50R15 A01 K1a K2b Flh S03 e4*98/14*0066*.., e4*2001/116*0123*.. Hyundai i10 48-64 175/55R15 A90 A14 A19 A58 IA, IA-HME 48-64 175/60R15 A12 Flh Y13 S03 e11*2007/46*1008*..; 48-64 185/55R15 A12 e13*2007/46*1602*.. 48-64 195/50R15 A01 K1a K1b K2b - incl. Facelift 2017 Hyundai i20 55-88 185/60R15 A33 A14 A19 Cpe GB, GB-HME 55-88 185/65R15 A33 Flh KOV S03 e11*2007/46*1600*..; 55-88 195/60R15 A90 e13*2007/46*1603*.. 55-88 205/55R15 A12 - Fließheck 55-88 205/60R15 A12 - Coupé Hyundai i20 55-94 175/60R15 R37 A12 A14 A19 PB, PBT 55-94 175/65R15 R37 Flh V15 S03 e11*2001/116*0333*. 55-94 185/55R15 A01 K1a R37 e11*2007/46*0129*.. 55-94 185/60R15 A01 K1a - incl. Facelift 2012 55-94 195/55R15 A01 K1a K2b 55-94 205/50R15 A01 K1c K2b 55-94 205/55R15 A01 K1c K2b K5a Hyundai i20 Active 66-88 185/60R15 A33 A14 A19 Flh GB, GB-HME 66-88 185/65R15 A33 KMV S03 e11*2007/46*1600*..; 66-88 195/60R15 A90 e13*2007/46*1603*.. 66-88 205/55R15 A12 66-88 205/60R15 A12 Kia Picanto (I) 44-48 175/50R15 T75 A12 A14 A19 BA 44-55 195/45R15 T78 Flh S04 e4*2001/116*0085*.. Kia Picanto (II) 48-63 175/50R15 K1a K1b K2b K6g K8h A01 A12 A14 TA 48-63 195/45R15 K1c K2b K6h K8h A19 A58 Flh e4*2007/46*0256*.. S04 Kia Picanto (III) 49, 62, 74 175/55R15 A12 A14 A19 JA 49, 62, 74 175/60R15 A58 Flh KOV e11*2007/46*3848*.. 49, 62, 74 185/55R15 S03 49, 62, 74 195/50R15 A01 K1a K1b K2b K8h Kia Picanto (III) X-Line 62, 74 175/55R15 A12 A14 A19 JA 62, 74 175/60R15 A58 Flh KMV e11*2007/46*3848*.. 62, 74 185/55R15 S03 62, 74 195/50R15 A01 K6w Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55087209 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Kia Rio 65-83 185/55R15 A33 A14 A19 Flh DE 65-83 185/60R15 A12 S03 e4*2001/116*0093*.. 65-83 195/50R15 A12 65-83 195/55R15 A12 Kia Rio 57-89 185/60R15 A31 A14 A19 A58 YB 57-89 185/65R15 A31 Flh S05 e11*2007/46*3777*.. 57-89 195/60R15 A12 Kia Stonic 61-88 185/65R15 A39 A14 A19 A58 YB 61-88 195/60R15 A39 Z15 S05 e11*2007/46* 61-88 205/55R15 A39 3777*01-.. 61-88 205/60R15 A12 - 15 Zoll Serie Mazda 2 (II) 50-76 175/60R15 A91 A14 A19 Flh DE, DE1 50-76 185/55R15 A12 V15 S03 e13*2001/116*0254*, 50-76 195/50R15 A12 e13*2001/116*0255*. 50-76 205/50R15 A12 Opel Agila-B 48-69 165/65R15 A91 R37 A14 A19 S02 H-B 48-69 175/60R15 A12 R37 e4*2001/116*0135*.. 48-69 185/55R15 A12 R37 48-69 185/60R15 A12 48-69 195/55R15 A12 Suzuki Splash 48-69 165/65R15 A91 R37 A14 A19 S02 EX 48-69 175/60R15 A12 R37 e4*2001/116*0130*..; 48-69 185/55R15 A12 R37 e4*2007/46*0283*.. 48-69 185/60R15 A12 48-69 195/55R15 A12 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55087209 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 7 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55087209 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 7 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55087209 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 7 K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55087209 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 7 Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. April 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. April 2018 Blauth 00292573.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim