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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55087209 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Grip
Typ                             GR605
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
B8           GR605 B8/Z13 Ø70-60,1              5/114,3/60,1       45        710     2015

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47766
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           GR605 (s.o.)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)               (mm)
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                -               Multipack: 33
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                30,5            Multipack: 35B
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                 -               Multipack: 35A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55087209 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                          Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15    A13                                 A14 A19 A57
FY                        79-99,2        205/60R15    A39                                 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15    A39                                 S03
                          79-99,2        215/60R15    A12
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15    A13                                 A14 A19 A58
EY                        66-99,2        205/60R15    A39                                 B03 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15    A39                                 S03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15    A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15    A13                                 A14 A19 A57
EY                        66-99,2        205/60R15    A39                                 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15    A39                                 S03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15    A12
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         195/65R15    A39                                 A14 A19 A58
GY                        79, 88         205/60R15    A12                                 Lim S04
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15    A01 A12 K1b
- Limousine
Suzuki Swift Sport (IV)   92             185/60R15    A33                                 A14 A19 A58
MZ                        92             195/55R15    A12                                 Flh S03
e4*2001/116*0090*..
Toyota Auris (I)          66-97          195/65R15    A33                                 A14 A19 B03
E15J, E15UT..             66-97          205/60R15    A91                                 Flh V15 S02
e11*2001/116*0299*..;     66-97          215/60R15    A12
0305*00-13;               66-97          225/55R15    A12
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         82, 85, 97     195/65R15    A33                                 A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a)       82, 85, 97     205/60R15    A33                                 Car F24 Flh
e11*2001/116*             82, 85, 97     215/60R15    A12                                 Pe2 S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)         66, 73, 85     195/65R15    A33                                 A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73, 85     205/60R15    A33                                 Car F23 Flh
e11*2001/116*             66, 73, 85     215/60R15    A12                                 Pe2 S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55087209 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid (I)   73           195/65R15    A33                                  A14 A19 B03
HE15U(a)                  73           205/60R15    A91                                  Flh S02
e11*2007/46*
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/65R15    A33                                  A14 A19 A58
HE15U(a), HE15U(a)-       73           205/60R15    A33                                  Car F24 Flh
TMG                       73           215/60R15    A12                                  KOV Pe2 S02
e11*2007/46*
0018*05-..;
e13*2007/46*1549*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Corolla            66, 73, 97   195/65R15    A33                                  A14 A19 A58
E15EJ                     66, 73, 97   205/60R15    A33                                  F23 Lim Pe2
e11*2001/116*             66, 73, 97   215/60R15    A12                                  S02
0304*09-..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Corolla            66-97        195/65R15    A33                                  A14 A19 B03
E15EJ, E15ES              66-97        205/60R15    A91                                  Sth V15 S02
e11*2001/116*             66-97        215/60R15    A12
0304*00-08;               66-97        225/55R15    A12
e11*2001/116*0314*.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V      W        Y
210 km/h                  100% 100% 100%
220 km/h                  97%    100% 100%
230 km/h                  94%    100% 100%
240 km/h                  91%    100% 100%
250 km/h                  -      95%      100%
260 km/h                  -      90%      100%
270 km/h                  -      85%      100%
280 km/h                  -      -        95%
290 km/h                  -      -        90%
300 km/h                  -      -        85%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55087209 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55087209 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47766 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55087209 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ GR605
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Juli 2018




Blauth                                                                 00298595.DOC




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