GUTACHTEN zur ABE Nr. 48069 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056510 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GR656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Grip
Typ GR656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
O8 GR656 O8/ohne Ring 5/105/56,6 39 615 2025
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48069
Herstellerzeichen ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung GR656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 125 -
S03 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48069 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056510 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GR656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 55, 70, 85 195/55R16 A91 A07 A14 A19
KL1T 55, 70, 85 195/60R16 A12 Flh Lim V16
e4*2007/46*0270*.. 55, 70, 85 205/50R16 A12 S03
55, 70, 85 205/55R16 A12
55, 70, 85 225/50R16 A01 A12 K2b K4h R03
Chevrolet Cruze /-SW 80-104 205/60R16 A33 A07 A14 A19
KL1J 80-104 215/55R16 A12 A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*.. 80-104 215/60R16 A01 A12 G03 Lim V16 S03
80-104 215/60R16 A12 R09
80-104 225/55R16 A12
Chevrolet Trax 85-103 195/70R16 A91 M+S A07 A14 A19
KL1B / J-A 85-103 205/65R16 A91 A57 S02
e4*2007/46*0696*..; 85-103 205/70R16 A12
e4*2007/46*0537*.. 85-103 215/65R16 A92
85-103 225/60R16 A12
85-103 225/65R16 A12
Opel Astra K 70-110 195/55R16 A91 A07 A14 A19
B-K 70-110 195/60R16 A91 A58 Flh NoS
e4*2007/46*0996*.. 70-147 205/55R16 A91 V16 S03
70-147 215/50R16 A12
70-147 215/55R16 A12
70-147 225/50R16 A12
Opel Astra K Sports 70-110 195/55R16 A91 A07 A14 A19
Tourer 70-110 195/60R16 A91 A58 Car NoS
B-K 70-147 205/55R16 A91 V16 S03
e4*2007/46*0996*02-.. 70-147 215/50R16 A12
70-147 215/55R16 A12
70-147 225/50R16 A01 A12 K2b
Opel Astra-J 64-88,103 205/55R16 A33 R09 A07 A14 A19
P-J, -/V 64-88,103 205/60R16 A91 R37 A58 Flh Lim
e1*2007/46*0141*..; 64-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 R37 V16 S03
e4*2007/46*0309*.. 64-88,103 215/55R16 A91
64-88,103 215/60R16 A01 A12 G03
64-88,103 215/60R16 A91 R09
64-88,103 225/55R16 A12
Opel Astra-J 70-88,103 205/55R16 A33 R09 A07 A14 A19
P-J/SW, -/V 70-88,103 205/60R16 A91 R37 A58 Car V16
e4*2007/46*0204*..; 70-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 R37 S03
e4*2007/46*0308*.. 70-88,103 215/55R16 A91
- Sports Tourer 70-88,103 215/60R16 A01 A91 G03
- Station Wagon 70-88,103 215/60R16 A91 R09
70-88,103 225/55R16 A12
Opel Mokka 81-103 195/70R16 A91 M+S A07 A14 A19
J-A 81-103 205/65R16 A91 A57 B03 S02
e4*2007/46* 81-103 205/70R16 A12
0537*00-14 81-103 215/65R16 A92
81-103 225/60R16 A12
81-103 225/65R16 A12
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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056510 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GR656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48069 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056510 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GR656
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A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A92 Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NoS Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48069 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056510 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GR656
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/50R16 215/45R16
Nr. 2 205/45R16 225/40R16
Nr. 3 205/50R16 225/45R16
Nr. 4 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 5 205/60R16 225/55R16
Nr. 6 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48069 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056510 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GR656
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2010.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. September 2016
Blauth 00258181.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim