Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47767*04 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 H2 Typ: GR706 Inhaber der ABE UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47767*04 Die ABE-Nr. 47767 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ GR706, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55087009 (5. Ausfertigung) vom 02.04.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 3, 4, 5, 6, 9, 19, (3. Ausfertigung) 1, 11, 12, 17, 18, 20, 24, (4. Ausfertigung) 2, 7, 8, 10, 13, 14, 15, 16, 21, 22, 23, 25, (5. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 02.04.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 17.04.2014 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55087009 (5. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 02.04.2014