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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52175 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ GR707
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Grip
Typ                               GR707
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
O8           GR707 O8 / ohne Ring                  5/105/56,6         38        615    2160

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52175
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             GR707 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52175 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ GR707
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          55, 70, 85      205/45R17    T88                                 A12 A14 A19
KL1T                    55, 70, 85      205/50R17                                        Flh Lim V17
e4*2007/46*0270*..      55, 70, 85      215/45R17                                        S01
                        55, 70, 85      225/45R17
Chevrolet Cruze /-SW    80-104          205/50R17    A91 T89 T93                         A14 A19 A58
KL1J                    80-104          205/55R17    A91                                 Car Flh Lim
e4*2001/116*0140*..     80-104          215/50R17    A12 T91                             V17 S01
                        80-104          215/55R17    A01 A12 G75
                        80-104          215/55R17    A12 R96
                        80-104          225/45R17    A12 T91
                        80-104          225/50R17    A12
Chevrolet Trax          85-103          215/55R17    A92                                 A14 A19 A57
KL1B / J-A              85-103          215/60R17    A92                                 S01
e4*2007/46*0696*..;     85-103          225/55R17    A12
e4*2007/46*0537*..
Opel Ampera-e           55 (150)        205/50R17    K1a                                 A01 A12 A14
1G0F                    55 (150)        215/50R17    K1c K2b K3s                         A19 A58 S01
e13*2007/46*1777*..     55 (150)        225/45R17    K1a
(60 kWh-Batterie)
Opel Astra K            70-147          205/50R17    A12                                 A14 A19 A58
B-K                     70-147          215/45R17    A91                                 Flh NoS V17
e4*2007/46*0996*..      70-147          225/45R17    A12                                 S01

Opel Astra K Sports     70-147          205/50R17    A12                                 A14 A19 A58
Tourer                  70-147          215/45R17    A91                                 Car NoS S01
B-K                     70-147          225/45R17    A12
e4*2007/46*0996*02-..
Opel Astra-J            64-88,103       205/50R17    A91 R37                             A14 A19 A58
P-J, -/V, /SW           64-88,103       205/55R17    A12 R37                             Flh Lim V17
e1*2007/46*0141*..,     64-88,103       215/50R17    A12                                 S01
e4*2007/46*0309*..,     64-88,103       215/55R17    A01 A12 G75
e4*2007/46*0204*..      64-88,103       215/55R17    A12 R96
                        64-88,103       225/45R17    A91
                        64-88,103       225/50R17    A12
Opel Astra-J            70-88,103       205/50R17    A91 R37                             A14 A19 A58
P-J/SW, -/V             70-88,103       205/55R17    A12 R37                             Car V17 S01
e4*2007/46*0204*..;     70-88,103       215/50R17    A12
e4*2007/46*0308*..      70-88,103       215/55R17    A01 A12 G75
- Sports Tourer         70-88,103       215/55R17    A12 R96
- Station Wagon         70-88,103       225/45R17    A91
                        70-88,103       225/50R17    A12
Opel Mokka              81-103          215/55R17    A92                                 A14 A19 A57
J-A                     81-103          215/60R17    A92                                 S01
e4*2007/46*             81-103          225/55R17    A12
0537*00-14
Opel Mokka-X          81-112            215/55R17    A90                                 A14 A19 A57
J-A                   81-112            215/60R17    A90                                 S01
e4*2007/46*0537*15-.. 81-112            225/55R17    A12



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52175 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ GR707
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52175 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ GR707
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 6

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52175 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ GR707
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 5 von 6

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60 R16,
225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52175 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55048918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ GR707
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. August 2018




Blauth                                                                    00300335.DOC




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