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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52176 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55079418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ GR758
             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                             QM-Nr.: 49 02 0131806

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          Grip
             Typ                             GR758
             Radgröße                        7,5Jx18 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
             führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                             Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                             (mm)
             B6           GR 758 B6 / ohne Ring              5/112/66,6         39        760      2180

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52176
             Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           GR 758 (s.o.)
             Radgröße                        7,5Jx18 H2
§ 22 52176




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                        Bund            Anzugsmoment   Schaftlänge     Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                             (Nm)           (mm)
             S01   Serienschraube M14x1,5         Kugel D=26 mm   120            27,5
             S02   Schraube M14x1,5               Kugel D=26 mm   140            28              Multipack: 54B

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52176 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55079418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ GR758
             Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A4                 88-125         215/45R18    A33 R37 T89 T93                     A14 A19 A57
             B8, B81                 88-140         215/45R18    A33 M+S T89 T93                     Car Lim S01
             e1*2001/116*            88-195         225/45R18    A12 T91 T95
             0430*00-41;             88-200         225/45R18    A12 M+S T91 T95
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi A4                 90-140         215/45R18    A11 R37 T89 T93                     A14 A19 A57
             B8, B81                 90-200         225/45R18    A11                                 Car Lim S01
             e1*2001/116*
             0430*35-...
             e13*2007/46*
             1084*19-..
             (FIN: WAUZZZF4...)
             Audi A6 / A6 Avant      100-185        225/50R18    A39 T95 T99                         A14 A19 A57
             4G, 4G1                 100-185        235/50R18    A12                                 Car Lim NA1
             e1*2007/46*0436*..;     100-185        245/45R18    A12 T00 T96                         S01
             e13*2007/46*1147*..     100-245        225/50R18    A39 M+S T95 T99
             - incl. Facelift 2014   100-245        235/50R18    A12 M+S
                                     100-245        245/45R18    A12 M+S T00 T96
§ 22 52176




             Audi A6 / A6 Avant      150-210        215/55R18    A91 T95 T99                         A14 A19 A57
             F2                      150-210        225/55R18    A91                                 Car L06 Lim
             e1*2007/46*1801*..;     150-210        235/50R18    A12                                 MHy Z17 S01
                                     150-210        235/55R18    A12
                                     150-210        245/50R18    A12
             Audi A6 allroad         140-245        235/50R18    M+S T01 T97                         A12 A14 A19
             4G, 4G1                 140-245        235/55R18    M+S                                 A56 B92 Car
             e1*2007/46*0436*..;     140-245        245/50R18    A01 K6w M+S                         KMV S01
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi A7 Sportback       140-245        235/50R18    A12 M+S                             A14 A19 A57
             4G, 4G1                 140-245        245/45R18    A33 M+S                             S01
             e1*2007/46*0436*..;
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi Q5                 100-210        235/55R18    A91 M+S                             A14 A19 A57
             FY                      100-210        235/60R18    A91 M+S                             S02
             e1*2007/46*1550*..,     100-210        255/50R18    A12 M+S
             e1*2007/46*1685*..      100-210        255/55R18    A12 M+S
             Audi S4                 245            225/45R18    M+S T91 T95                         A12 A14 A19
             B8, B81                                                                                 Car Lim S01
             e1*2001/116*0430*..;
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi S4                 260            225/45R18    A11 M+S                             A14 A19 A56
             B8, B81                                                                                 Car Lim S01
             e1*2001/116*
             0430*43-..
             e13*2007/46*1084*25-
             (FIN:WAUZZZF4...)



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52176 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55079418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ GR758
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 52176




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52176 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55079418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ GR758
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 52176




             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             K6w     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52176 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55079418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ GR758
             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52176




             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52176 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55079418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18 H2 Typ GR758
             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 6. November 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
§ 22 52176




             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 6. November 2018




             Blauth                                                                  00306815.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim