GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Grip Typ GRT66 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) TP1 GRT66 TP1 / ohne Ring 5/114,3/66,1 48 875 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50117 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung GRT 66 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. (Nm) (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 Multipack: 80A S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30,5 Multipack: 80A S04 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 160 27,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Fiat Nissan Opel Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster (I) 2WD 63-92 215/65R16 A13 A14 A19 A58 SD/SR 63-92 225/60R16 A12 KOV S02 e2*2001/116*0314*..; 63-92 235/60R16 A12 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster (I) 4WD 66-92 215/65R16 A11 A14 A19 A56 SD/SR 66-92 225/60R16 A12 KOV S02 e2*2001/116*0314*..; 66-92 235/60R16 A12 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster (II) 2WD 66-92 215/65R16 A91 A14 A19 A58 SR (SR*H..) 66-92 225/60R16 A12 F23 KOV S03 e2*2001/116* 66-92 235/60R16 A12 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 Dacia Duster (II) 4WD 80, 84, 92 215/65R16 A91 A14 A19 A56 SR (SR*H..) 80, 84, 92 225/60R16 A12 F24 KOV S03 e2*2001/116* 80, 84, 92 235/60R16 A12 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 Fiat Talento 66-103 205/65R16C A91 R09 A14 A19 A58 FJL, FFL 66-107 215/60R16C A12 S04 e2*2007/46*0496*...; 66-107 215/65R16 A12 T02 e2*2007/46*0497*.. 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau Nissan NV300 66-103 205/65R16C A91 R09 A14 A19 A58 4, J4 66-107 215/60R16C A12 S04 e2*2007/46*0037*11-.. 66-107 215/65R16 A12 T02 e2*98/14*0271*35-..; 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau Opel Vivaro-B 66-103 205/65R16C A91 R09 A14 A19 A58 X83, F7 66-107 215/60R16C A12 S04 e1*98/14*0170*30-..; 66-107 215/65R16 A12 T02 e1*2007/46*0575*12-.. 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau (FIN: WOL..7...) Renault Trafic (III) 66-103 205/65R16C A91 R09 A14 A19 A58 JL, L 66-107 215/60R16C A12 S04 e2*98/14*0213*48-..; 66-107 215/65R16 A12 T02 e2*2007/46*0014*21-.. 66-107 215/65R16C A12 - geschl. Aufbau (FIN: ?????L...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 5 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 5 Spezielle Auflagen und Hinweise A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. Mai 2018 Blauth 00295211.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim