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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Grip
Typ                             GRT66
Radgröße                        6,5Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
TP1          GRT66 TP1 / ohne Ring              5/114,3/66,1       48        875    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50117
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           GRT 66 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment       Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                (Nm)               (mm)
S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°    110                30,5             Multipack: 80A
S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°    105                30,5             Multipack: 80A
S04   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°    160                27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Fiat
                                Nissan
                                Opel
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         215/65R16    A13                            A14 A19 A58
SD/SR                   63-92         225/60R16    A12                            KOV S02
e2*2001/116*0314*..;    63-92         235/60R16    A12
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         215/65R16    A11                            A14 A19 A56
SD/SR                   66-92         225/60R16    A12                            KOV S02
e2*2001/116*0314*..;    66-92         235/60R16    A12
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-92         215/65R16    A91                            A14 A19 A58
SR (SR*H..)             66-92         225/60R16    A12                            F23 KOV S03
e2*2001/116*            66-92         235/60R16    A12
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80, 84, 92    215/65R16    A91                            A14 A19 A56
SR (SR*H..)             80, 84, 92    225/60R16    A12                            F24 KOV S03
e2*2001/116*            80, 84, 92    235/60R16    A12
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Fiat Talento            66-103        205/65R16C   A91 R09                        A14 A19 A58
FJL, FFL                66-107        215/60R16C   A12                            S04
e2*2007/46*0496*...;    66-107        215/65R16    A12 T02
e2*2007/46*0497*..      66-107        215/65R16C   A12
- geschl. Aufbau
Nissan NV300            66-103        205/65R16C   A91 R09                        A14 A19 A58
4, J4                   66-107        215/60R16C   A12                            S04
e2*2007/46*0037*11-..   66-107        215/65R16    A12 T02
e2*98/14*0271*35-..;    66-107        215/65R16C   A12
- geschl. Aufbau
Opel Vivaro-B           66-103        205/65R16C   A91 R09                        A14 A19 A58
X83, F7                 66-107        215/60R16C   A12                            S04
e1*98/14*0170*30-..;    66-107        215/65R16    A12 T02
e1*2007/46*0575*12-..   66-107        215/65R16C   A12
- geschl. Aufbau
(FIN: WOL..7...)
Renault Trafic (III)    66-103        205/65R16C   A91 R09                        A14 A19 A58
JL, L                   66-107        215/60R16C   A12                            S04
e2*98/14*0213*48-..;    66-107        215/65R16    A12 T02
e2*2007/46*0014*21-..   66-107        215/65R16C   A12
- geschl. Aufbau
(FIN: ?????L...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

Spezielle Auflagen und Hinweise

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50117 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2018




Blauth                                                               00295211.DOC




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