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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52129 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ikenu
Typ                             IKE 656-4L
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
A2           IKE 656-4L A2 / Z05 Ø63,3-56,1       4/100/56,1         40       635     2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52129
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           IKE 656-4L (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund           Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                      (Nm)              (mm)
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°      110               -               Multipack: 6
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°      110               30,5            Multipack: 113
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°      130               35              Multipack: 113A
S05   Schraube M14x1,25        Kegel 60°      140               35              Multipack: 113A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52129 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)         66-81         195/50R16    R37                                     A12 A19 A99
EP1, -2, -4               66-81         205/50R16                                            Flh S02
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)         66-81         195/50R16    R37                                     A12 A19 A99
EU5,-6,-7,-8,-9           66-81         205/50R16                                            Flh S02
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII) Coupé   88-92         195/50R16    R37                                     A12 A19 A99
EM2                       88-92         205/50R16                                            Cpe S02
e6*98/14*0080*..
Honda Insight             65            185/55R16    K1c                                     A01 A12 A19
ZE2                                                                                          A99 Flh S02
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I)            57,61         195/45R16                                            A12 A19 A99
GD1,GD5,GE2,GE3           57,61         205/45R16    A01 K1c                                 S02
e6*98/14*0088,87*..,      57,61         215/40R16    A01 K1c K2b K42 K56 R70
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)           66, 73        185/55R16    K1c K2b                                 A01 A12 A19
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73        195/50R16    K1c K2b K3b K5a K6a                     A99 S02
e6*2007/46*               66, 73        205/45R16    K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,         66, 73        205/50R16    K1c K2b K3b K5b K6b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)           66, 73        185/55R16    K1c K2b                                 A01 A12 A19
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73        195/50R16    K1c K2b K3b K5a K6a                     A99 S02
e6*2001/116*              66, 73        205/45R16    K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,         66, 73        205/50R16    K1c K2b K3b K5b K6b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III)          75, 96        185/55R16    K1c                                     A01 A12 A19
GK                        75, 96        195/50R16    K1c                                     A99 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..        75, 96        205/50R16    K1c K3a K3c K5b                         S02
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz Hybrid (II)    65            185/55R16    K1c K2b                                 A01 A12 A19
GP1                                                                                          A99 S02
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma         65-85         195/45R16                                            A12 A19 A99
FB                                                                                           Flh Sth S02
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR       55-107        195/50R16    K42 K56 R37                             A01 A12 A19
RF, F                     55-107        205/45R16    K42 K56                                 A99 B03 Npf
H224,                     55-118        205/50R16    K42 K56 R09                             S02
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS      55-110        195/45R16    R37                                     A12 A19 A99
RT, T                     55-110        195/50R16    A01 K42 K46 R37                         B03 S02
H093,                     55-110        205/45R16    A01 K42 K46 K56
e11*93/81*0014*..,        74-130        205/50R16    A01 K42 K46 K56 R09
e11*2001/116*0014*.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52129 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S      65-160        195/55R16                                            A12 A19 A99
Mini                      65-160        205/45R16    A01 K1a K2b                             Cbo Flh V16
e1*2001/116*              65-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32                     S04
0231*08-..                65-85         195/50R16    R37
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S      55-147        185/55R16    K2b M+S                                 A01 A12 A19
Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-   55-147        195/50R16    K2b M+S                                 A99 B03 Car
L, -N1                    55-147        195/55R16    K2b                                     Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..;      55-147        205/50R16    K1a K1b K2b                             V16 S05
e1*2007/46*               55-90         185/55R16    K2b
0369, 0370, 0593*..       55-90         195/50R16    K2b
e1*2007/46*0371*00-       55-90         205/45R16    K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S      55-160        195/55R16                                            A12 A19 A99
R50, Mini                 55-160        205/45R16    A01 K1a K2b                             Cbo Flh V16
e1*98/14*0168*..,         55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32                     S03
e1*2001/116*              55-85         195/50R16    R37
0231*00-07
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma        66            195/45R16    K42 K56 T80                             A01 A12 A19
DAO                       66            205/45R16    K42 K56                                 A99 B02 B03
e4*93/81*0005*..,                                                                            S02
e4*98/14*0005*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V       W       Y
210 km/h                  100% 100% 100%
220 km/h                  97%     100% 100%
230 km/h                  94%     100% 100%
240 km/h                  91%     100% 100%
250 km/h                  -       95%     100%
260 km/h                  -       90%     100%
270 km/h                  -       85%     100%
280 km/h                  -       -       95%
290 km/h                  -       -       90%
300 km/h                  -       -       85%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52129 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 7

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52129 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 5 von 7

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K32   Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser
Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K5b      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6a      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6b      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52129 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw..
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S05    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    185/50R16       205/45R16
Nr. 2    195/40R16       215/35R16
Nr. 3    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16       215/45R16
Nr. 5    205/45R16       225/40R16
Nr. 6    205/50R16       225/45R16
Nr. 7    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16       225/55R16
Nr. 9    215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16       235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.




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Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Juli 2018




Blauth                                                                    00296839.DOC




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