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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52129 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ikenu
Typ                             IKE 656-4L
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
A2           IKE 656-4L A2 / Z03 Ø63,3-57,1       4/100/57,1         40       635     2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52129
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           IKE 656-4L (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund           Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                      (Nm)              (mm)
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°      110               26              Multipack: 4

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-74          195/40R16     T76 T80                                 A12 A19 A99
6H, 6HS                                                                                      S02
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55     185/50R16                                             A12 A19 A99
AA, AAN                 44, 50, 55     195/45R16                                             F16 Flh V16
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55     205/45R16     A01 K2b R03                             S02
e13*2007/46*1183*..
Skoda Citigo            44, 50, 55     185/50R16                                             A12 A19 A99
AA, AAN                 44, 50, 55     195/45R16                                             F16 Flh V16
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55     205/45R16     A01 K2b R03                             S02
e13*2007/46*1184*..
VW Lupo                 92             195/40R16     R37 T76 T80                             A12 A19 A99
6ES                                                                                          S02
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo                 37-77          195/40R16     T76 T80                                 A12 A19 A99
6X, 6E                                                                                       N3L S02
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                  44-66          185/50R16                                             A12 A19 A99
AA, AAN                 44-66          195/45R16                                             F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66          205/45R16     A01 K2b R03                             Npf V16 S02
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016
VW cross UP!            55, 66         185/50R16                                             A12 A19 A99
AA                      55, 66         195/45R16                                             F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66         205/45R16                                             V16 S02
- incl. Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                           Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 5

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L      Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14
in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw..
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    185/50R16       205/45R16
Nr. 2    195/40R16       215/35R16
Nr. 3    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16       215/45R16
Nr. 5    205/45R16       225/40R16
Nr. 6    205/50R16       225/45R16
Nr. 7    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16       225/55R16
Nr. 9    215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16       235/50R16
Nr. 11   225/40R16       245/35R16
Nr. 12   225/50R16       245/45R16
Nr. 13   225/55R16       245/50R16
Nr. 14   225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.


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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55036718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Juli 2018




Blauth                                                                    00297531.DOC




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