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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52005 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55028018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ikenu
Typ                             IKE 657-4L
Radgröße                        6,5Jx17 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe     last     (mm)
                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                (mm)
A3           IKE 657-4L A3 / ohne Ring          4/108/63,4          40           640   1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52005
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           IKE 657-4L (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx17 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                       Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                        (Nm)               (mm)
S02   Mutter M12x1,5                Kegel 60°   110                -               Multipack: 12
S03   Mutter M12x1,5                Kegel 60°   135                -               Multipack: 12
S04   Serienbundmutter M12x1,5      Kegel 60°   135                -
      für Alu-Räder

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Mazda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52005 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55028018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                            Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX              55-103         195/45R17     T81 T85                                 A12 A19 A58
JK8                     55-103         205/45R17                                             A99 S03
e9*2007/46*0092*00-17
Ford Fiesta (VII)       44-99          195/40R17                                             A12 A19 A99
JA8, JR8                                                                                     B02 B03 Flh
e9*2001/116*                                                                                 S02
0069*00-10;
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)       44-147         195/40R17                                             A12 A19 A99
JA8, JR8                                                                                     B02 B03 Flh
e9*2001/116*                                                                                 S03
0069*11-..;
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Fiesta (VIII)      52-103         195/45R17                                             A12 A19 A58
JHH                     52-103         205/45R17                                             A99 Flh S04
e9*2007/46*3142*..
Ford KA+                51-63          195/40R17                                             A12 A19 A99
KAF                                                                                          Flh S04
e13*2007/46*1637*01-
Ford Tourneo/Transit    55-74          195/45R17     T85                                     A12 A19 A99
Courier                 55-74          205/45R17                                             S03
JU2, JN8
e1*98/14*0194*26-..;
e13*2007/46*1349*..
Mazda 2 (I)             50-74          195/40R17                                             A12 A19 A99
DY                                                                                           Flh S02
e1*2001/116*0212*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55028018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                             Seite 3 von 4

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V       W       Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%     100% 100%
230 km/h                 94%     100% 100%
240 km/h                 91%     100% 100%
250 km/h                 -       95%     100%
260 km/h                 -       90%     100%
270 km/h                 -       85%     100%
280 km/h                 -       -       95%
290 km/h                 -       -       90%
300 km/h                 -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52005 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55028018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                             Seite 4 von 4

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Mai 2018




Blauth                                                                     00294350.DOC




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