Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                              Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                              D-67098 Bad Dürkheim
                                              QM-Nr.: 01 100 2301034

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         Ikenu
               Typ                            IKE 657-4L
               Radgröße                       6,5Jx17 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                A2            IKE 657-4L A2 / Z01 Ø63,3-60,1      4/100/60,1        45         640      1960

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52005
               Herstellerzeichen              ALUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          IKE 657-4L (s.o.)
               Radgröße                       6,5Jx17 H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
§22 52005*07




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              30,5           Multipack: 1
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100              30,5           Multipack: 1
                S03   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110              -              Multipack: 2A
                S04   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              30,5           Multipack: 1
                S05   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100              28             Multipack: 1A
                S06   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              28             Multipack: 1A
                S07   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              28             Multipack: 1A

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Lada
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Jogger                67-90        205/50R17       A91                           A19 A58 A99
                DJF                         67-90        205/55R17       A12                           Car KMV V17
                e19*2007/46*0026*..         67-90        215/50R17       A12                           S04
                                            67-90        225/50R17       A12
                Dacia Logan (I)             50-77        195/45R17                                     A12 A19 A99
                SD/SR                       50-77        205/45R17                                     Sth S07
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV (I)         50-77        205/45R17       T88                           A12 A19 A99
                SD/SR                                                                                  Car S07
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
§22 52005*07




                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Sandero (I)           50-77        195/45R17                                     A12 A19 A99
                SD/SR                       50-77        205/45R17                                     Flh S07
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Sandero (III)         49-90        195/45R17                                     A12 A19 A58
                DJF                         49-90        205/45R17                                     A99 Flh KOV
                e19*2007/46*0026*..                                                                    NoE NoP S07
                Dacia Sandero Stepway (I)   50-77        195/45R17                                     A12 A19 A99
                SD/SR                       50-77        205/45R17                                     Flh KMV S07
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29
                Dacia Sandero Stepway       67-90        205/50R17       A91                           A19 A58 A99
                (III)                       67-90        205/55R17       A12                           Flh KMV V17
                DJF                         67-90        215/50R17       A01 A12 K4h K6w               S07
                e19*2007/46*0026*..         67-90        225/50R17       A01 A12 K2b K4h K6w K8j
                Lada Vesta                  75,78        185/50R17                                     A12 A19 A58
                GF                          75,78        195/45R17                                     A99 B67 Car
                e1*2007/46*1695*..          75,78        205/45R17                                     KOV Lim S01
                Nissan Micra (III)          48-81        195/40R17       A01 K1c K42                   A12 A19 A99
                K12                                                                                    Cbo Flh S02
                e11*2001/116*0195*.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Micra (IV)            59, 72       195/40R17      K1a K1b T81                   A01 A12 A19
                K13                          59, 72       195/45R17      G77 K1a K1b                   A99 Flh S03
                e13*2007/46*1111*..          59, 72       205/45R17      G77 K1c K8c
                incl. Facelift 2014
                Nissan Micra (V)             52-74        185/50R17      A91                           A19 A58 A99
                K14                          52-74        195/45R17      A90                           Flh S07
                e9*2007/46*6454*..           52-86        185/50R17      A91 M+S
                                             52-86        195/45R17      A90 M+S
                                             52-86        205/45R17      A12
                Nissan Note                  50-85        195/45R17                                    A12 A19 A99
                E11                          50-85        205/45R17                                    S02
                e11*2001/116*0268*.
                Nissan Note                  59, 66, 72   195/45R17                                    A12 A19 A58
                E12                          59, 66, 72   205/45R17                                    A99 S03
                e11*2007/46*0753*..
                Renault Clio (III)           48-102       195/45R17      T81 T85                       A12 A19 A99
                R                            48-102       205/45R17      A01 G77                       Car Flh R1S
§22 52005*07




                e2*2001/116*0327*..;         48-102       205/45R17      X30                           S02
                e2*2007/46*0008*..
                Renault Clio (III)           48-102       195/45R17      T81 T84                       A12 A19 A99
                R                            48-102       205/45R17      A01 G77                       Car Flh R1B
                e2*2001/116*0327*..;         48-102       205/45R17      X30                           RC3 S02
                e2*2007/46*0008*..
                Renault Clio (IV)            48-88        195/45R17      A12 T81 T85                   A19 A99 Car
                R                            48-88        205/45R17      A33                           Flh RC4 S07
                e2*2001/116*
                0327*46-..;
                e2*2007/46*0008*16-..
                - incl. Facelift 2016
                Renault Clio (VI)            80, 84       195/50R17      AS9                           A19 A58 A99
                R03                          80, 84       195/55R17      A12                           Flh NoE NoP
                e6*2018/858*00350*..         80, 84       205/50R17      AS9                           S06
                Renault Megane (II)          60-120       205/50R17                                    A12 A19 A99
                M                                                                                      Flh S05
                e2*98/14*0272*..
                Renault Megane (II) Cabrio   76-120       205/50R17                                    A12 A19 A99
                M                                                                                      Cbo Cpe S05
                e2*98/14*0272*..
                - Cabrio/Coupé
                Renault Megane (II)          60-99        205/50R17                                    A12 A19 A99
                Grandtour                                                                              Car S05
                M
                e2*98/14*0272*..
                Renault Megane (II)          60-99        205/50R17                                    A12 A19 A99
                Stufenheck                                                                             Sth S05
                M
                e2*98/14*0272*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Modus                48-82          195/45R17       T81 X75                           A12 A19 A60
                P                            48-82          195/45R17       A01 G77 T81                       A99 S02
                e2*2001/116*0319*..;
                e2*2007/46*0007*..
                Renault Scenic (II)          60-120         205/50R17       T89 T93                           A12 A19 A60
                JM                           74-120         205/55R17       T91 T95 X71 125                   A99 S05
                e2*2001/116*0274*..          74-120         215/50R17       A01 LK6 T90 T91 T93 X71
                - Scenic / Gr. Scenic
                Renault ZOE (I)              43, 53         205/45R17       A91 T88                           A19 A58 A99
                AG                                                                                            Flh S06
                e2*2007/46*
                0251*00-16;
                0681*00-04
                - Elektro

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
§22 52005*07




               funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V       W         Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%     100% 100%
               230 km/h                 94%     100% 100%
               240 km/h                 91%     100% 100%
               250 km/h                 -       95%       100%
               260 km/h                 -       90%       100%
               270 km/h                 -       85%       100%
               280 km/h                 -       -         95%
               290 km/h                 -       -         90%
               300 km/h                 -       -         85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 9

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               125       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
               Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22
               zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
               unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
               Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
               Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
§22 52005*07




               A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19        Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and
               Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen,
               an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
               zum Bremssattel zu achten.

               AS9      Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür
               vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur zulässig an
               Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine
               (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 9

               Cbo      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G77       Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
               (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a        Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
               Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52005*07




               K1c       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
               Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b        Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der
               Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5
               mm aufzuweiten.

               K8j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte um
               5mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6       An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel
               bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
               Reifenkombination herzustellen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 9

               Lim       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen
               Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP       Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-
               HEV).

               R1B      Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler
               Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

               R1S      Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der
               Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

               RC3       Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR, oder
               SR).

               RC4       Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.
§22 52005*07




               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck.

               T81      Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84      Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T85      Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 8 von 9

               T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T95      Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 52005*07




               V17      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1     195/40R17      215/35R17
               Nr. 2     195/45R17      215/40R17
               Nr. 3     205/40R17      225/35R17
               Nr. 4     205/45R17      235/40R17
               Nr. 5     205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6     205/55R17      225/50R17
               Nr. 7     215/40R17      245/35R17
               Nr. 8     215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9     215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10    215/55R17      235/50R17
               Nr. 11    225/45R17      245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13    225/55R17      245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14    235/45R17      255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15    235/50R17      255/45R17
               Nr. 16    235/55R17      255/50R17
               Nr. 17    235/60R17      255/55R17
               Nr. 18    245/45R17      265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19    255/45R17      285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               X30     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X71     Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder
               205/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52005 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55028018 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ IKE 657-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 9 von 9

               X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15,
               185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Februar 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 52005*07




               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 24. Februar 2026




               Blauth                                                                                     00463190.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 52005*07




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen