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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Ikenu
Typ                               IKE 757
Radgröße                          7,5Jx17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
B6           IKE 757 B6 / ohne Ring               5/112/66,6         29       780     2180

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51475
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             IKE 757
Radgröße                          7,5Jx17 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5         Kugel d=26 mm   120                    27,5
S03       Schraube M14x1,5               Kugel d=26 mm   140                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 90-140         205/55R17   A90 R37                        A19 A57 A99
B8, B81                 90-140         215/50R17   A12 R37                        Car Lim V00
e1*2001/116*            90-200         225/50R17   A01 A12 K2h K4i K9v            V17 S02
0430*35-...             90-200         225/50R17   A01 A12 K2b K4i
e13*2007/46*            90-200         235/45R17   A12
1084*19-..              90-200         245/45R17   A01 A12 K1a K2b K4i K8b
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A4 Allroad         100-180        225/55R17   A13 M+S                        A19 A99 Car
B8, B81                 100-180        235/50R17   A13 M+S                        KMV X80 S02
e1*2001/116*            100-180        245/50R17   A12 M+S
0430*10-41;
13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A4 Allroad         100-200        225/55R17   A91                            A19 A56 A99
B8, B81                 100-200        235/50R17   A12                            Car KMV S02
e1*2001/116*            100-200        245/50R17   A01 A12 K1a K2b
0430*40-..
e13*2007/46*
1084*25-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A5                 100-195        225/50R17   A13                            A19 A99 B03
B8, B81                 100-195        235/45R17   A13                            Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;    100-195        235/50R17   A12                            V17 S02
e13*2007/46*1084*..     100-195        245/45R17   A12
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi A5                 110-200        225/50R17   A11                            A19 A57 A99
B8, B81                 110-200        235/45R17   A11                            Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*            110-200        235/50R17   A12                            V00 V17 S02
0430*43-..,             110-200        245/45R17   A11
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi A6 / A6 Avant      100-185        225/55R17                                  A12 A19 A57
4G, 4G1                 100-185        235/55R17   A01 K1a K2b                    A99 Car Lim
e1*2007/46*0436*..;     100-185        245/50R17   A01 K1a K1b K2b K8b            NA1 S02
e13*2007/46*1147*..     100-185        255/50R17   A01 K1c K2c K3a K5d K8n
- incl. Facelift 2014   100-245        225/55R17   M+S
                        100-245        235/55R17   A01 K1a K2b M+S
Audi A7 Sportback       140-245        235/55R17   A13 M+S                        A19 A57 A99
4G, 4G1                 140-245        245/50R17   A13 M+S                        S02
e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/50R17   A12 M+S
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8                 150-273        235/60R17   A13 M+S                               A19 A57 A99
4H                      150-273        245/55R17   A33 M+S                               B03 NBF P38
e1*2007/46*0284*..      150-273        255/55R17   A12 M+S                               S02
e1*2007/46*0398*..
Audi Q5                 100-110        225/65R17   A58 A63 M+S R09                       A19 A99 S03
8R, 8R1, 8R2            100-110        235/65R17   A12 A58 M+S
e1*2001/116*0473*..;    100-200        235/65R17   A10 A56 M+S
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-110        225/65R17   A58 A63 M+S R09                       A19 A99 KMV
8R, 8R1, 8R2            100-110        235/65R17   A12 A58 M+S                           S03
e1*2001/116*0473*..;    100-200        235/65R17   A10 A56 M+S
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q5                 110-185        235/65R17   K1a K2b M+S                           A01 A12 A19
FY                      110-185        255/55R17   K1c K2b M+S                           A56 A99 S03
e1*2007/46*1550*..      110-185        255/60R17   K1c K2b M+S

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   2   205/55R17     225/50R17
Nr.   3   215/40R17     245/35R17
Nr.   4   215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr.   5   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   6   215/55R17     235/50R17
Nr.   7   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr.   8   225/50R17     245/45R17, 255/45R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X80    Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 3. August 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. August 2017




Blauth                                                                 00276253.DOC




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