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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Ikenu
Typ                               IKE 757
Radgröße                          7,5Jx17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
O8           IKE 757 O8 / ohne Ring                5/105/56,6         38        615    2080

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51475
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             IKE 757
Radgröße                          7,5Jx17 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Cruze /-SW   80-104        205/50R17   T89 T93                          A12 A19 A58
KL1J                   80-104        205/55R17                                    A99 Car Flh
e4*2001/116*0140*..    80-104        215/50R17   T91                              Lim V17 S02
                       80-104        215/55R17   A01 G75
                       80-104        215/55R17   R96
                       80-104        225/45R17   T91
                       80-104        225/50R17
                       80-104        235/45R17
Chevrolet Trax         85-103        215/55R17   A92                              A19 A57 A99
KL1B / J-A             85-103        215/60R17   A92                              S02
e4*2007/46*0696*..;    85-103        225/55R17   A12
e4*2007/46*0537*..
Opel Astra K          70-147         205/50R17   A12                              A19 A58 A99
B-K                   70-147         215/45R17   A91                              Flh NoS V17
e4*2007/46*0996*..    70-147         225/45R17   A12                              S02
                      70-147         235/45R17   A01 A12 G01
Opel Astra K Sports   70-147         205/50R17   A12                              A19 A58 A99
Tourer                70-147         215/45R17   A91                              Car NoS S02
B-K                   70-147         225/45R17   A12
e4*2007/46*0996*02-.. 70-147         235/45R17   A01 A12 G01 K2b
Opel Astra-J          64-88,103      205/50R17   R37                              A12 A19 A58
P-J, -/V, /SW         64-88,103      205/55R17   R37                              A99 Flh Lim
e1*2007/46*0141*..,   64-88,103      215/50R17                                    V17 S02
e4*2007/46*0309*..,   64-88,103      215/55R17   A01 G75
e4*2007/46*0204*..    64-88,103      215/55R17   R96
                      64-88,103      225/45R17
                      64-88,103      225/50R17
                      64-88,103      235/45R17
Opel Astra-J          70-88,103      205/50R17   R37                              A12 A19 A58
P-J/SW, -/V           70-88,103      205/55R17   R37                              A99 Car V17
e4*2007/46*0204*..;   70-88,103      215/50R17                                    S02
e4*2007/46*0308*..    70-88,103      215/55R17   A01 G75
- Sports Tourer       70-88,103      215/55R17   R96
- Station Wagon       70-88,103      225/45R17
                      70-88,103      225/50R17
                      70-88,103      235/45R17
Opel Mokka            81-103         215/55R17   A92                              A19 A57 A99
J-A                   81-103         215/60R17   A92                              S02
e4*2007/46*           81-103         225/55R17   A12
0537*00-14
Opel Mokka-X          81-112         215/55R17   A92                              A19 A57 A99
J-A                   81-112         215/60R17   A92                              S02
e4*2007/46*0537*15-.. 81-112         225/55R17   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51475 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ IKE 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. August 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. August 2017




Blauth                                                                00276246.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim