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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ikenu
Typ                             IKE 809
Radgröße                        8Jx19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
W6           IKE 809 W6 / ohne Ring             5/112/66,7         27        785     2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51320
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           IKE 809 (s.o.)
Radgröße                        8Jx19 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                 28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (VII)     100-195        225/40R19    T89 T93                             A12 A19 A58
G3L                     100-195        235/35R19    T91                                 A99 BW1 Lim
e1*2007/46*1947*..      100-195        245/35R19    A01 K2b T89 T93                     MHy V19 S01
BMW 3er-Touring (VII)   100-195        225/40R19    T93                                 A12 A19 A58
G3K                     100-195        245/35R19    A01 K2b T93                         A99 BW1 Car
e1*2007/46*2017*..                                                                      V19 S01
BMW 5er-Reihe (VII)   120-265          225/40R19    A10 A84 R37 T89 T93                 A19 A57 A99
G5L                   120-265          225/45R19    A10 A84 R37 T92 T96                 L06 Lim MHy
e1*2007/46*1688*..    120-265          235/40R19    A10 A84 R37 T92 T96                 V19 S01
                      120-265          245/40R19    A32 A84 T94 T98
BMW 5er-Touring (VII) 120-265          225/45R19    A10 A84 R37 T96 157                 A19 A57 A99
G5K                   120-265          235/40R19    A10 A84 R37 T96 157                 Car F40 L06
e1*2007/46*1750*..    120-265          245/40R19    A32 A84 T98 157                     V19 S01
BMW 7er-Reihe (VI)    155-330          245/45R19    A11 A84 157                         A19 A57 A60
7L                    155-330          255/45R19    A01 A12 G01 157                     A99 L04 Lim
e1*2007/46*0276*10-..                                                                   S01
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (VI)    155-330          245/45R19    A11 157                             A19 A57 A60
7L                    155-330          255/45R19    A01 A12 G01 157                     A99 L05 Lim
e1*2007/46*0276*10-..                                                                   S01
- ohne Allradlenkung
BMW M550 i/d xDrive 294-390            245/40R19    A32 A84 M+S T94 T98                 A19 A56 A99
(VII)                                                                                   L06 Lim S01
G5L
e1*2007/46*1688*..
BMW M550d xDrive      294              245/40R19    A32 A84 M+S T98 157                 A19 A56 A99
Touring (VII)                                                                           Car F40 L06
G5K                                                                                     S01
e1*2007/46*1750*02-..
BMW X3                100-195          225/55R19    A10 157                             A19 A57 A99
G3X                   100-195          235/50R19    A01 A12 K2b 157                     V19 S01
e1*2007/46*1797..     100-195          245/50R19    A01 A12 K2b 157
                      100-195          255/45R19    A01 A12 K2b 157
                      100-265          245/50R19    A01 A12 K2b M+S 157
                      100-265          255/45R19    A01 A12 K2b M+S 157
BMW X4                120-195          225/55R19    A10 157                             A19 A56 A99
G4X                   120-195          235/50R19    A32 157                             V19 S01
e1*2007/46*1881*..    120-195          245/50R19    A12 157
                      120-195          255/45R19    A12 157
                      120-265          245/50R19    A12 M+S 157
                      120-265          255/45R19    A12 M+S 157
Mini Countryman       75-155           225/40R19    K1c K2b K4i K6w T89 T93             A01 A12 A19
FMX                   75-155           225/45R19    K1c K2b K4i K6w                     A57 A99 KMV
e1*2007/46*1682*..    75-155           235/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                 NoH S01
Mini Countryman JCW 170                225/40R19    K1c K2b K4i K6w T89 T93             A01 A12 A19
FMX                   170              225/45R19    K1c K2b K4i K6w                     A56 A99 KMV
e1*2007/46*1682*..    170              235/40R19    K1c K2b K4i K6w K8e                 S01
- John Cooper Works




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Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini Countryman SE     100           225/40R19     K1c K2b K4i K6w T93                   A01 A12 A19
FMX                    100           225/45R19     K1c K2b K4i K6w                       A56 A99 KMV
e1*2007/46*1682*..     100           235/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
- Hybrid

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Spezielle Auflagen und Hinweise

157      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7


V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr.   2   225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   3   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.   4   225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr.   5   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.   6   235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr.   7   235/45R19     255/40R19
Nr.   8   235/50R19     255/45R19
Nr.   9   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. November 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. November 2019




Blauth                                                                 00331700.DOC




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