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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            Ikenu
Typ                               IKE 809
Radgröße                          8Jx19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
M1           IKE 809 M1 / ohne Ring               5/112/66,6         38        790     2220

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51320
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             IKE 809 (s.o.)
Radgröße                          8Jx19 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   150                     45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG              270            235/50R19     R02                                     A12 A19 A56
204X                    270            235/55R19     R02                                     A99 V19 VA1
e1*2001/116*            270            255/45R19     R02                                     S01
0480*18-..
(FIN: WDC253...)
GLC 43 AMG Coupé        270            235/50R19     R02                                     A12 A19 A56
204X                    270            235/55R19     R02                                     A99 Flh V19
e1*2001/116*            270            245/50R19     R02                                     VA1 S01
0480*18-..              270            255/45R19     R02
(FIN: WDC253...)
GLC-Coupé               100-190        235/50R19     R02                                     A12 A19 A57
204X                    100-190        235/55R19     R02                                     A99 Flh KMV
e1*2001/116*            100-190        245/50R19     R02                                     V19 VA1 S01
0480*18-..              100-190        255/45R19     R02
(FIN: WDC253...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                           Seite 3 von 4

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55068119, Ausfertigung 1 (RADTYP IKE 909) für
die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51320 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55104516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ IKE 809
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 4 von 4

V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    235/50R19      255/45R19
Nr. 2    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 3    245/30R19      305/25R19
Nr. 4    245/35R19      275/30R19, 285/30R19
Nr. 5    245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 6    245/45R19      275/40R19
Nr. 7    245/50R19      275/45R19
Nr. 8    255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 9    255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 10   255/55R19      275/50R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Oktober 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Oktober 2019




Blauth                                                                    00330623.DOC




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