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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52469 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55095918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20 H2 Typ IKE 8520
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ikenu
Typ                             IKE 8520
Radgröße                        8.5Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                  (mm)
B8           IKE 8520 B8 / Z12 Ø70,0-64,1         5/114,3/64,1           40       735     2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52469
Herstellerzeichen               ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung           IKE 8520 (s.o.)
Radgröße                        8.5Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET ..(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                      -                    Multipack: 64

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




1.Austauschblatt vom 25. Februar 2019 zum Gutachten vom 4. Februar 2019.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52469 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55095918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20 H2 Typ IKE 8520
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90         A01 A12 A21
CU1,CU3                115            235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88             A99 Lim S01
e6*2001/116*
0113, 0115*..
Honda Accord (VIII)    148            235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88             A01 A12 A21
CU2                    148            245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56             A99 Lim S01
e6*2001/116*0114*..
Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90         A01 A12 A21
Tourer                 115            235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88             A99 Car S01
CW1, CW3
e6*2001/116*
0120,0122*..
Honda Accord (VIII)    148            235/30R20    K1c K2b K41 K42 K43 T88             A01 A12 A21
Tourer                 148            245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56             A99 Car S01
CW2
e6*2001/116*0121*..
Honda CR-V (II)        110            245/35R20    K1c K2c K42 K44 LK6                 A01 A12 A21
RD8                                                                                    A99 S01
e11*98/14*0190*
00-01
Honda CR-V (II)        110            245/35R20    K1c K2c K42 K44 LK6                 A01 A12 A21
RD8, RD9                                                                               A99 S01
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20    K1c                                 A01 A12 A21
RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20    K1c                                 A99 S01
e11*2001/116*
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)        88-114         245/40R20    K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A21
RE5, RE6               88-114         245/45R20    K1c K2b K6c K6w                     A57 A99 S01
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)        88-118         245/40R20    K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A21
RE5, RE6               88-118         245/45R20    K1c K2b K6c K6w                     A57 A99 S01
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda CR-V (V)         107-142        235/45R20                                        A12 A21 A57
RW                     107-142        235/50R20    A01 K1c                             A99 MHy S01
e6*2007/46*0265*..     107-142        245/45R20
                       107-142        255/45R20    A01 K1c
                       107-142        265/45R20    A01 K1c K2b




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52469 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55095918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20 H2 Typ IKE 8520
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VIII)     61-103        225/30R20     K1c K2b K41 K42 K44 R70 T85           A01 A12 A21
FK1, FK2, FK3          61-103        235/30R20     G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44           A99 Flh S01
e11*2001/116*
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic (VIII)     73-148        225/30R20     K1c K2b K44 K56 K66 T85               A01 A12 A21
Type S/R               73-148        235/30R20     G01 K1c K2c K43 K44 K56               A99 Flh K41
FN1, FN2, FN3, FN4                                                                       K42 S01
e11*2001/116*
0297,0306,0298,
0334*..
Honda Civic (X) 5-     88-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A21
Türer                                                                                    A99 Y85 S01
FC, FK
e11*2007/46*3633*..;
e6*2007/46*0256*..
Honda Civic (X)        88-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A21
Limousine                                                                                A99 Lim S01
FC, FK
e11*2007/46*3633*..;
e6*2007/46*0256*..
Honda HR-V             88, 96        225/35R20     K1c K2b K8a                           A01 A12 A21
RU                                                                                       A58 A99 S01
e6*2007/46*0158*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52469 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55095918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20 H2 Typ IKE 8520
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52469 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55095918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20 H2 Typ IKE 8520
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52469 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55095918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20 H2 Typ IKE 8520
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

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K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52469 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55095918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20 H2 Typ IKE 8520
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Februar 2019 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Februar 2019




Blauth                                                               00312073.DOC




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