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                     Teilegutachten
                            nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                  Nr.   RZ-065694-A0-314
                                           TGA-Art 13.1


                      über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                               an Fahrzeugen des Herstellers
                                           FORD

Hersteller:               Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                          Gustav-Kirchhoff-Strasse 10-18
                          67095 Bad Dürkheim


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller:                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Art des Sonderrades:           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                  ALUTEC
Lochkreisdurchmesser [mm]:     108
Lochzahl:                      4
Mittenlochdurchmesser [mm]:    63,30
Zentrierart:                   Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Radlastprüfung:                TÜV Pfalz, 55066116 (3. Ausfertigung)
geprüfte Radlast [kg]:         615
bei Reifenabrollumfang [mm]:   2000
Kennzeichnungen           Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:   UPP
Radtyp:                         MN 656
Ausführung:                     A3
Radgröße:                       6,5Jx16H2
Einpreßtiefe [mm]: ET           40
Zentrierring Kennzeichnung      ohne Ring
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 06/2017
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. / No. :               RZ-065694-A0-314
Anlage-Nr. / Attachment :
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Auftraggeber / Customer : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany)
                          GmbH
Teiletyp / Part type :    MN 656


Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
JK8                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             MP12     130 Nm
                               M12x1,5
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. / No. :               RZ-065694-A0-314
Anlage-Nr. / Attachment :
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Auftraggeber / Customer : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany)
                          GmbH
Teiletyp / Part type :    MN 656



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                            e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport           195/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          N205)                             E19a)S04)

                                         195/60R16 M+S
                                         W205)

                                         205/55R16

                                         205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K01)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)




Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
     einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
     Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
     ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
     Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
     Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige
     Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Auftraggeber / Customer : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany)
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Teiletyp / Part type :    MN 656


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig:
     Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
     kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. / No. :               RZ-065694-A0-314
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Auftraggeber / Customer : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany)
                          GmbH
Teiletyp / Part type :    MN 656


der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 49 02 0751211) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

                            TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                      IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                            Schönscheidtstraße 28, 45307 Essen
                         Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00

                                     Benannt als Technischer Dienst
                               vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


Geschäftsstelle Essen, 25.06.2018




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