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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Monstr
Typ                             MN 657
Radgröße                        6,5Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
A2           MN 657 A2 / Z05 Ø63,3-56,1          4/100/56,1         40       638     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49773
Herstellerzeichen               Alutec
Radtyp und Ausführung           MN 657 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)                (mm)
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                 -               Multipack: 6
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                 30,5            Multipack: 113
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                 35              Multipack: 113A
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                 35              Multipack: 113A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz (I)           57,61         195/40R17                                        A12 A14 A19
GD1,GD5,GE2,GE3                                                                         S01
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)          66, 73        195/40R17    K1c K2a                             A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/45R17    K1c K2a                             A19 S01
e6*2007/46*              66, 73        205/45R17    K1c K2a K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)          66, 73        195/40R17    K1c K2a                             A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/45R17    K1c K2a                             A19 S01
e6*2001/116*             66, 73        205/45R17    K1c K2a K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III)         75, 96        195/45R17    K1c                                 A01 A12 A14
GK                       75, 96        205/45R17    K1c                                 A19 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..                                                                      S01
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz Hybrid (II)   65            195/40R17    K1c K2a                             A01 A12 A14
GP1                      65            195/45R17    K1c K2a                             A19 S01
e6*2007/46*0012*..
Mini One, Cooper, -S     65-160        195/45R17    R37                                 A12 A14 A19
Mini                     65-160        205/45R17    A01 K1a K2b                         B03 Cbo Flh
e1*2001/116*                                                                            S03
0231*08-..
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S     55-147        195/45R17    R37 T81                             A12 A14 A19
Mini-N, UKL-             55-147        205/45R17    A01 K2b                             B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1        55-155        205/45R17    A01 K2b M+S                         Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..;
e1*2007/46*
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S     55-160        195/45R17    R37                                 A12 A14 A19
R50, Mini                55-160        205/45R17    A01 K1a K2b                         B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,                                                                       S02
e1*2001/116*
0231*00-07
- bis MJ 2006

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 5

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2a      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6a      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 5 von 5

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Januar 2019




Blauth                                                                     00310294.DOC




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