GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Monstr Typ MN 657 Radgröße 6,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 MN 657 A2 / Z06 Ø63,3-54,1 4/100/54,1 40 638 1960 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49773 Herstellerzeichen Alutec Radtyp und Ausführung MN 657 (s.o.) Radgröße 6,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30,5 S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu Hyundai Kia Mazda Opel Subaru Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Charade 73 195/40R17 T81 A12 A14 A19 XP9F Flh S02 e11*2001/116*0249*. Daihatsu Materia 67,76 195/40R17 T81 A12 A14 A19 M4 A58 S02 e13*2001/116*0198*. Daihatsu Sirion 51-76 195/40R17 K42 K56 A01 A12 A14 M3 A19 A58 S05 e13*2003/97*0147*.., e13*2001/116*0147*. Hyundai Getz 46-81 195/40R17 K1a K2b K42 A01 A12 A14 TB, TBI A19 Flh S02 e4*98/14*0066*.., e4*2001/116*0123*.. Hyundai i10 48-64 195/40R17 K1c K2b K8e A01 A12 A14 IA A19 A58 Flh e11*2007/46*1008*.. Y13 S02 Hyundai i20 55-74 195/45R17 A12 A14 A19 GB 55-74 205/45R17 Flh S02 e11*2007/46*1600*.. Hyundai i20 55-94 195/40R17 K1c K2b T81 A01 A12 A14 PB, PBT 55-94 195/45R17 K1c K2b K5a A19 Flh S02 e11*2001/116*0333*. e11*2007/46*0129*.. - incl. Facelift 2012 Kia Rio 65-83 195/40R17 T81 A12 A14 A19 DE Flh S02 e4*2001/116*0093*.. Kia Rio 55-80 195/45R17 T85 A12 A14 A19 UB 55-80 205/45R17 A58 Flh S02 e11*2007/46*0195*.. - incl. Facelift 2015 Mazda 2 50-76 195/40R17 A12 A14 A19 DE, DE1 Flh S02 e13*2001/116*0254*, e13*2001/116*0255*. Mazda 2 55-85 195/45R17 A12 A14 A19 DJ1 55-85 205/45R17 Flh S02 e1*2007/46*1335*.. Mazda MX-5 81-107 195/40R17 R37 A12 A14 A19 NB, NBD 81-107 195/45R17 A01 G10 R37 S02 e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.., e1*98/14*0192*.. Opel Agila (II) 48-69 195/40R17 K1a K2b K42 T81 A01 A12 A14 H-B 48-69 195/45R17 K1a K2b K41 K42 K56 A19 S04 e4*2001/116*0135*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru Justy 51 195/40R17 A01 A12 A14 M3, M3G A19 A58 K42 e13*2001/116*, K56 S05 2003/97*0147*03-.., e11*2001/116*0354*. Suzuki Splash 48-69 195/40R17 K1a K2b K42 T81 A01 A12 A14 EX 48-69 195/45R17 K1a K2b K41 K42 K56 A19 S04 e4*2001/116*0130*..; e4*2007/46*0283*.. Suzuki Swift 51-75 195/40R17 A12 A14 A19 MZ 51-75 195/45R17 A58 Flh S03 e4*2001/116*0090*.. Suzuki Swift 55,66,69 195/40R17 T81 A12 A14 A19 NZ 55,66,69 195/45R17 A58 Flh S03 e4*2007/46*0155*..; 55,66,69 205/45R17 A01 K6d K6g e4*2007/46*0293*.. Suzuki Swift 4x4 66,69 195/40R17 T81 A12 A14 A19 NZ 66,69 195/45R17 A56 Flh S03 e4*2007/46*0293*.. 66,69 205/45R17 Toyota Corolla 66-141 205/45R17 A12 A14 A19 E12-U -J -J1 -T -TS Car Flh Sth e11*98/14,2001/116* Ver S02 0178-0181,0251*.. Toyota IQ 50,66,72 195/45R17 A12 A14 A19 AJ1, /-MS1 50,66,72 205/45R17 A01 K2b K6c K6i Flh S02 e6*2001/116*0119*..; e11*2007/46*0238* Toyota Yaris 51,66,73 195/40R17 T81 A12 A14 A19 XP13M(a) 51,66,73 195/45R17 Flh LY2 S02 e11*2007/46*0152*.. - Club / Trend Toyota Yaris 51, 66, 73 195/40R17 T81 A12 A14 A19 XP13M(a), XP13N(a) 51, 66, 73 195/45R17 Flh LY1 S02 e11*2007/46*0152*..; e11*2007/46*0153*.. Toyota Yaris 51-74 195/40R17 T81 A12 A14 A19 XP9, XP9F Flh S02 e11*2001/116*0248*, e11*2001/116*0249*. Toyota Yaris Hybrid 55 195/40R17 T81 A12 A14 A19 XP13M(a) 55 195/45R17 Flh LY1 S02 e11*2007/46*0152*.. Toyota Yaris Hybrid 55 195/40R17 T81 A12 A14 A19 Club 55 195/45R17 Flh LY3 S02 XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Toyota Yaris TS 98 195/45R17 A12 A14 A19 XP9 98 205/45R17 Flh S02 e11*2001/116*0248* Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 7 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G10 Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 7 K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. LY1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante "Club und Trend". LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend". LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club". R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan (z.B. Verso,...) Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 7 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 26. Februar 2015 Blauth 00224504.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim