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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Monstr
Typ                               MN 657
Radgröße                          6,5Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           MN 657 A2 / Z06 Ø63,3-54,1            4/100/54,1         40        638    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49773
Herstellerzeichen                 Alutec
Radtyp und Ausführung             MN 657 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  30,5
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                   30,5
S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daihatsu
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Opel
                                  Subaru
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade        73            195/40R17   T81                             A12 A14 A19
XP9F                                                                              Flh S02
e11*2001/116*0249*.
Daihatsu Materia        67,76         195/40R17   T81                             A12 A14 A19
M4                                                                                A58 S02
e13*2001/116*0198*.
Daihatsu Sirion         51-76         195/40R17   K42 K56                         A01 A12 A14
M3                                                                                A19 A58 S05
e13*2003/97*0147*..,
e13*2001/116*0147*.
Hyundai Getz            46-81         195/40R17   K1a K2b K42                     A01 A12 A14
TB, TBI                                                                           A19 Flh S02
e4*98/14*0066*..,
e4*2001/116*0123*..
Hyundai i10             48-64         195/40R17   K1c K2b K8e                     A01 A12 A14
IA                                                                                A19 A58 Flh
e11*2007/46*1008*..                                                               Y13 S02
Hyundai i20             55-74         195/45R17                                   A12 A14 A19
GB                      55-74         205/45R17                                   Flh S02
e11*2007/46*1600*..
Hyundai i20             55-94         195/40R17   K1c K2b T81                     A01 A12 A14
PB, PBT                 55-94         195/45R17   K1c K2b K5a                     A19 Flh S02
e11*2001/116*0333*.
e11*2007/46*0129*..
- incl. Facelift 2012
Kia Rio                 65-83         195/40R17   T81                             A12 A14 A19
DE                                                                                Flh S02
e4*2001/116*0093*..
Kia Rio                 55-80         195/45R17   T85                             A12 A14 A19
UB                      55-80         205/45R17                                   A58 Flh S02
e11*2007/46*0195*..
- incl. Facelift 2015
Mazda 2                 50-76         195/40R17                                   A12 A14 A19
DE, DE1                                                                           Flh S02
e13*2001/116*0254*,
e13*2001/116*0255*.
Mazda 2                 55-85         195/45R17                                   A12 A14 A19
DJ1                     55-85         205/45R17                                   Flh S02
e1*2007/46*1335*..
Mazda MX-5              81-107        195/40R17   R37                             A12 A14 A19
NB, NBD                 81-107        195/45R17   A01 G10 R37                     S02
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..,
e1*98/14*0192*..
Opel Agila (II)         48-69         195/40R17   K1a K2b K42 T81                 A01 A12 A14
H-B                     48-69         195/45R17   K1a K2b K41 K42 K56             A19 S04
e4*2001/116*0135*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Justy           51            195/40R17                                    A01 A12 A14
M3, M3G                                                                           A19 A58 K42
e13*2001/116*,                                                                    K56 S05
2003/97*0147*03-..,
e11*2001/116*0354*.
Suzuki Splash          48-69         195/40R17   K1a K2b K42 T81                  A01 A12 A14
EX                     48-69         195/45R17   K1a K2b K41 K42 K56              A19 S04
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift           51-75         195/40R17                                    A12 A14 A19
MZ                     51-75         195/45R17                                    A58 Flh S03
e4*2001/116*0090*..
Suzuki Swift           55,66,69      195/40R17   T81                              A12 A14 A19
NZ                     55,66,69      195/45R17                                    A58 Flh S03
e4*2007/46*0155*..;    55,66,69      205/45R17   A01 K6d K6g
e4*2007/46*0293*..
Suzuki Swift 4x4       66,69         195/40R17   T81                              A12 A14 A19
NZ                     66,69         195/45R17                                    A56 Flh S03
e4*2007/46*0293*..     66,69         205/45R17
Toyota Corolla         66-141        205/45R17                                    A12 A14 A19
E12-U -J -J1 -T -TS                                                               Car Flh Sth
e11*98/14,2001/116*                                                               Ver S02
0178-0181,0251*..
Toyota IQ              50,66,72      195/45R17                                    A12 A14 A19
AJ1, /-MS1             50,66,72      205/45R17   A01 K2b K6c K6i                  Flh S02
e6*2001/116*0119*..;
e11*2007/46*0238*
Toyota Yaris           51,66,73      195/40R17   T81                              A12 A14 A19
XP13M(a)               51,66,73      195/45R17                                    Flh LY2 S02
e11*2007/46*0152*..
- Club / Trend
Toyota Yaris           51, 66, 73    195/40R17   T81                              A12 A14 A19
XP13M(a), XP13N(a)     51, 66, 73    195/45R17                                    Flh LY1 S02
e11*2007/46*0152*..;
e11*2007/46*0153*..
Toyota Yaris           51-74         195/40R17   T81                              A12 A14 A19
XP9, XP9F                                                                         Flh S02
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris Hybrid    55            195/40R17   T81                              A12 A14 A19
XP13M(a)               55            195/45R17                                    Flh LY1 S02
e11*2007/46*0152*..
Toyota Yaris Hybrid    55            195/40R17   T81                              A12 A14 A19
Club                   55            195/45R17                                    Flh LY3 S02
XP13M(a)
e11*2007/46*0152*..
Toyota Yaris TS        98            195/45R17                                    A12 A14 A19
XP9                    98            205/45R17                                    Flh S02
e11*2001/116*0248*




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LY1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante
"Club und Trend".

LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".

LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club".

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso,...)

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. Februar 2015




Blauth                                                              00224504.DOC




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