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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Monstr
Typ                              MN 657
Radgröße                         6,5Jx17H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A3           MN 657 A3 / ohne Ring                 4/108/63,4         40        638    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49773
Herstellerzeichen                Alutec
Radtyp und Ausführung            MN 657 (s.o.)
Radgröße                         6,5Jx17H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     110                   -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     135                   -
S04       Serienbundmutter M12x1,5     Kegel 60°     135                   -
          für Alu-Räder

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Ford
                                 Mazda

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX             55-103        195/45R17     T81 T85                               A12 A14 A19
JK8                    55-103        205/45R17                                           A58 S03
e9*2007/46*0092*..
Ford Fiesta (VII)      44-99         195/40R17                                           A12 A14 A19
JA8, JR8                                                                                 B02 B03 Flh
e9*2001/116*                                                                             S02
0069*00-10;
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)      44-147        195/40R17                                           A12 A14 A19
JA8, JR8                                                                                 B02 B03 Flh
e9*2001/116*                                                                             S03
0069*11-..;
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Fiesta (VIII)     52-103        195/45R17                                           A12 A14 A19
JHH                    52-103        205/45R17                                           A58 B54 Flh
e9*2007/46*3142*..                                                                       S04
Ford KA+               51-63         195/40R17                                           A12 A14 A19
KAF                                                                                      Flh S04
e13*2007/46*1637*01-
Ford Tourneo/Transit   55-74         195/45R17     T85                                   A12 A14 A19
Courier                55-74         205/45R17                                           S03
JU2, JN8
e1*98/14*0194*26-..;
e13*2007/46*1349*..
Mazda 2 (I)            50-74         195/40R17                                           A12 A14 A19
DY                                                                                       Flh S02
e1*2001/116*0212*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 4 von 4

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Januar 2018




Blauth                                                                  00285614.DOC




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