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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Monstr
Typ                               MN 657
Radgröße                          6,5Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M8           MN 657 M8 / ohne Ring                 5/112/66,6         45       710     2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49773
Herstellerzeichen                 Alutec
Radtyp und Ausführung             MN 657 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm    130                    27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                           Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                  66-135          205/45R17    A13 T88                             A14 A19 A57
176, 245G                 66-135          205/50R17    A90                                 Flh S01
e1*2007/46*0928*..;       66-160          205/50R17    A90 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
A-Klasse                  80-165          205/50R17    A94                                 A14 A19 A58
F2A                       80-165          205/55R17    A94                                 B29 P35 V17
e1*2007/46*1829*..        80-165          215/50R17    A12                                 Y85 S01
(FIN: WDD177...)          80-165          225/50R17    A01 A12 K5b K7a
B-Klasse                  66-135          205/45R17    A13 T88                             A14 A19 A57
246, 245G                 66-135          205/50R17    A33                                 NoE S01
e1*2007/46*0751*..;       66-155          205/50R17    A33 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/50R17    A31                                 A14 A19 A58
245G                      65 (132)        205/55R17    A31                                 Flh KMV S01
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        215/50R17    A90
(28kWh-Batterie)          65 (132)        225/50R17    A12
C-Klasse                  85-155          205/55R17    A10                                 A14 A19 A58
204                       85-155          215/50R17    A10                                 B03 B29 Lim
e1*2001/116*              85-155          225/50R17    A32                                 Po1 Y92 Z16
0431*29-..                                                                                 S01
- incl. Facelift 2018
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell         85-155          205/55R17    A10 T91 T95 142                     A14 A19 A58
204K                      85-155          215/50R17    A10 T91 T95 142                     B03 B29 Car
e1*2001/116*              85-155          225/50R17    A32 142                             Po1 Y92 Z16
0457*25-..                                                                                 S01
- incl. Facelift 2018
(FIN: WDD205...)
CLA-Klasse                80-130          205/45R17    A13 T88                             A14 A19 A57
117, 245G                 80-130          205/50R17    A90                                 Lim S01
e1*2007/46*1007*..;       80-160          205/50R17    A90 M+S
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA-Klasse Shooting       80-130          205/45R17    A13 T88                             A14 A19 A57
Brake                     80-130          205/50R17    A90                                 Car S01
245G                      80-160          205/50R17    A90 M+S
e1*2001/116*
0470*12-..
GLA-Klasse                80-155          215/60R17    A90                                 A14 A19 A57
245G                      80-155          225/55R17    A12                                 Flh S01
e1*2001/116*              80-155          225/60R17    A12
0470*06-..                80-155          235/55R17    A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                               Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V       W       Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%     100% 100%
230 km/h                 94%     100% 100%
240 km/h                 91%     100% 100%
250 km/h                 -       95%     100%
260 km/h                 -       90%     100%
270 km/h                 -       85%     100%
280 km/h                 -       -       95%
290 km/h                 -       -       90%
300 km/h                 -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

142     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 6

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A94     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K5b      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K7a   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 5 von 6

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    195/40R17       215/35R17
Nr. 2    195/45R17       215/40R17
Nr. 3    205/40R17       225/35R17
Nr. 4    205/45R17       235/40R17
Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17       225/50R17
Nr. 7    215/40R17       245/35R17
Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17       235/50R17
Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17       255/45R17
Nr. 16   235/55R17       255/50R17
Nr. 17   235/60R17       255/55R17
Nr. 18   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).

Y92     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

Z16      Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Januar 2019




Blauth                                                                  00310307.DOC




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