GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55009714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10-18 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Monstr Typ MN 657 Radgröße 6,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 MN 657 B8 / Z13 Ø70,0-60,1 5/114,3/60,1 45 710 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49773 Herstellerzeichen Alutec Radtyp und Ausführung MN 657 (s.o.) Radgröße 6,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55009714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Grand Vitara 78-122 225/65R17 0A1 A02 A04 JT A05 A08 A09 e4*2001/116*0091*..; A10 A14 A19 e4*2007/46*0292*.. Y84 S04 - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 225/65R17 0A1 A02 A04 JT A05 A08 A09 e4*2001/116*0091*..; A10 A14 A19 e4*2007/46*0292*.. Y85 S04 - 5-Türer Suzuki Kizashi 131 215/50R17 A33 0A1 A02 A04 FR 131 215/55R17 A33 A05 A08 A09 e4*2007/46*0142*.. 131 225/50R17 A91 A14 A19 A57 Lim S05 Suzuki SX4 S-Cross 88 205/50R17 A33 0A1 A02 A04 JY 88 205/55R17 A90 A05 A08 A09 e4*2007/46*0779*.. 88 215/50R17 A90 A14 A19 A57 88 225/50R17 A01 A12 K1b S06 Suzuki Swift Sport 100 195/45R17 A91 0A1 A02 A04 NZ 100 205/45R17 A01 A12 G01 A05 A08 A09 e4*2007/46*0155*.. A14 A19 A58 Flh S03 Toyota Auris (I) 66-108 205/50R17 0A1 A02 A04 E15J, E15UT.. A05 A08 A09 e11*2001/116*0299*..; A12 A14 A19 0305*00-13; Flh S02 e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 91, 97 205/50R17 A91 0A1 A02 A04 E15UT(a), E15UTN(a) A05 A08 A09 e11*2001/116* A14 A19 A58 0305*14-..; Car F24 Flh e11*2007/46* S02 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris (II) 66, 73 205/50R17 A91 0A1 A02 A04 E15UT(a), E15UTN(a) A05 A08 A09 e11*2001/116* A14 A19 A58 0305*14-..; Car F23 Flh e11*2007/46* S02 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris Hybrid(II) 73 205/50R17 A91 0A1 A02 A04 HE15U(a) A05 A08 A09 e11*2007/46* A14 A19 A58 0018*05-.. Car F24 Flh - ab Modell 2013 (E18) S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55009714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Avensis 91-112 205/55R17 A13 R37 0A1 A02 A04 T27, /-MS1 91-112 215/50R17 A13 R37 A05 A08 A09 e11*2001/116*0331*.; 91-112 215/55R17 A13 A14 A19 Car e11*2007/46*0236*.. 91-112 225/50R17 A33 Lim S02 - incl. Facelift 2012 Toyota Prius Plus 73 205/50R17 0A1 A02 A04 XW4(a), XW3(a) 73 205/55R17 A05 A08 A09 e11*2007/46*0157*..; 73 215/50R17 A12 A14 A19 e11*2001/116*0264* Car Z16 S02 - Business, Comfort Toyota RAV4 (III) 100-130 225/65R17 0A1 A02 A04 XA3(a) A05 A08 A09 e6*2001/116* A13 A14 A19 0105*00-08 A57 B03 KMV - mit Radhaus- S02 Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-111 225/65R17 A12 0A1 A02 A04 XA3(a) 91-111 235/60R17 A12 A05 A08 A09 e6*2001/116*0105*09- A14 A19 A57 - Modell 2013 S02 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55009714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 6 A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55009714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 6 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55009714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 6 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 26. Februar 2014 Blauth 00206883.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim