GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Monstr Typ MN 657 Radgröße 6,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 MN 657 B8 / Z13 Ø70,0-60,1 5/114,3/60,1 45 710 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49773 Herstellerzeichen Alutec Radtyp und Ausführung MN 657 (s.o.) Radgröße 6,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 33 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 Multipack: 35B S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30,5 Multipack: 35B S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - Multipack: 35A S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - Multipack: 35A Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Grand Vitara 78-122 225/65R17 A10 A14 A19 JT Y84 S04 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 225/65R17 A10 A14 A19 JT Y85 S04 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki Kizashi 131 215/50R17 A33 A14 A19 A57 FR 131 215/55R17 A33 Lim S05 e4*2007/46*0142*.. 131 225/50R17 A91 Suzuki SX4 S-Cross 82,88,103 215/55R17 A91 A14 A19 A57 JY 82,88,103 225/50R17 A12 S02 e4*2007/46* 82,88,103 235/50R17 A01 A12 K2b K6w 0779*04-.. ab Modelljahr 2017 Suzuki SX4 S-Cross 88 205/50R17 A33 A14 A19 A57 JY 88 205/55R17 A90 S03 e4*2007/46* 88 215/50R17 A90 0779*00-03 88 225/50R17 A01 A12 K1b Suzuki Swift Sport (V) 100 195/45R17 A91 A14 A19 A58 NZ 100 205/45R17 A01 A12 G01 Flh S03 e4*2007/46*0155*.. Suzuki Swift Sport (VI) 103 195/45R17 A91 A14 A19 A58 AZ 103 205/45R17 A01 A12 G01 Flh S04 e4*2007/46*1205*.. Suzuki Vitara 82-103 215/50R17 A91 A14 A19 A57 LY 82-103 215/55R17 A91 S03 e4*2007/46*0928*.. 82-103 215/60R17 A01 A12 G01 82-103 225/50R17 A12 82-103 225/55R17 A01 A12 G01 82-103 235/50R17 A12 Toyota Auris (I) 66-108 205/50R17 A12 A14 A19 E15J, E15UT.. Flh S01 e11*2001/116*0299*..; 0305*00-13; e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 82 - 97 205/50R17 A91 A14 A19 A58 E15UT(a), E15UTN(a) Car F24 Flh e11*2001/116* S01 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Auris (II) 66, 73, 85 205/50R17 A91 A14 A19 A58 E15UT(a), E15UTN(a) Car F23 Flh e11*2001/116* S01 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Auris Hybrid(II) 73 205/50R17 A91 A14 A19 A58 HE15U(a), HE15U(a)- Car F24 Flh TMG KOV S01 e11*2007/46* 0018*05-..; e13*2007/46*1549*.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Avensis 82-112 205/55R17 A13 R37 A14 A19 Car T27, /-MS1 82-112 215/50R17 A13 R37 Lim S01 e11*2001/116*0331*.; 82-112 215/55R17 A13 e11*2007/46*0236*.. 82-112 225/50R17 A33 - incl. Facelift 2012+2015 Toyota C-HR 72, 85 215/60R17 A33 A14 A19 A57 AX1T(EU,M), -/TMG 72, 85 225/55R17 A33 MHy S01 e11*2007/46*3641*..; 72, 85 235/55R17 A12 e13*2007/46*1765*..; e6*2007/46*0264*.. Toyota Corolla 66, 73, 97 205/50R17 A91 A14 A19 A58 E15EJ F23 Lim S01 e11*2001/116* 0304*09-.. - ab Modell 2014 (E18) Toyota Prius Plus 73 205/50R17 A12 A14 A19 XW4(a), XW3(a) 73 205/55R17 Car Z16 S01 e11*2007/46*0157*..; 73 215/50R17 e11*2001/116*0264* - Business, Comfort Toyota RAV4 (III) 100-130 225/65R17 A13 A14 A19 XA3(a) A57 B03 KMV e6*2001/116* S01 0105*00-08 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-112 225/65R17 A12 A14 A19 A57 XA3(a) 91-112 235/60R17 A12 LT3 S01 e6*2001/116* 0105*09-13 - ab Modell 2013 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (IV) 105, 112 225/65R17 A12 A14 A19 A57 XA3(a), -TMG 105, 112 235/60R17 A12 LT3 S01 e6*2001/116* 0105*14-..; e13*2007/46*1657*.. - ab Facelift 2016 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 7 Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 7 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 7 von 7 S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2019 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. Januar 2019 Blauth 00310309.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim