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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Monstr
Typ                             MN 657
Radgröße                        6,5Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
B8           MN 657 B8 / Z13 Ø70,0-60,1          5/114,3/60,1       45       710     2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49773
Herstellerzeichen               Alutec
Radtyp und Ausführung           MN 657 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)                (mm)
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                 -               Multipack: 33
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                 30,5            Multipack: 35B
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                  30,5            Multipack: 35B
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                 -               Multipack: 35A
S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   140                 -               Multipack: 35A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Grand Vitara       78-122        225/65R17                                        A10 A14 A19
JT                                                                                       Y84 S04
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara       78-171        225/65R17                                        A10 A14 A19
JT                                                                                       Y85 S04
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi            131           215/50R17    A33                                 A14 A19 A57
FR                        131           215/55R17    A33                                 Lim S05
e4*2007/46*0142*..        131           225/50R17    A91
Suzuki SX4 S-Cross        82,88,103     215/55R17    A91                                 A14 A19 A57
JY                        82,88,103     225/50R17    A12                                 S02
e4*2007/46*               82,88,103     235/50R17    A01 A12 K2b K6w
0779*04-..
ab Modelljahr 2017
Suzuki SX4 S-Cross        88            205/50R17    A33                                 A14 A19 A57
JY                        88            205/55R17    A90                                 S03
e4*2007/46*               88            215/50R17    A90
0779*00-03                88            225/50R17    A01 A12 K1b
Suzuki Swift Sport (V)    100           195/45R17    A91                                 A14 A19 A58
NZ                        100           205/45R17    A01 A12 G01                         Flh S03
e4*2007/46*0155*..
Suzuki Swift Sport (VI)   103           195/45R17    A91                                 A14 A19 A58
AZ                        103           205/45R17    A01 A12 G01                         Flh S04
e4*2007/46*1205*..
Suzuki Vitara             82-103        215/50R17    A91                                 A14 A19 A57
LY                        82-103        215/55R17    A91                                 S03
e4*2007/46*0928*..        82-103        215/60R17    A01 A12 G01
                          82-103        225/50R17    A12
                          82-103        225/55R17    A01 A12 G01
                          82-103        235/50R17    A12
Toyota Auris (I)          66-108        205/50R17                                        A12 A14 A19
E15J, E15UT..                                                                            Flh S01
e11*2001/116*0299*..;
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)      82 - 97          205/50R17    A91                                 A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a)                                                                      Car F24 Flh
e11*2001/116*                                                                            S01
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                          Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris (II)         66, 73, 85     205/50R17    A91                                 A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a)                                                                       Car F23 Flh
e11*2001/116*                                                                             S01
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid(II)   73             205/50R17    A91                                 A14 A19 A58
HE15U(a), HE15U(a)-                                                                       Car F24 Flh
TMG                                                                                       KOV S01
e11*2007/46*
0018*05-..;
e13*2007/46*1549*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Avensis            82-112         205/55R17    A13 R37                             A14 A19 Car
T27, /-MS1                82-112         215/50R17    A13 R37                             Lim S01
e11*2001/116*0331*.;      82-112         215/55R17    A13
e11*2007/46*0236*..       82-112         225/50R17    A33
- incl. Facelift
2012+2015
Toyota C-HR               72, 85         215/60R17    A33                                 A14 A19 A57
AX1T(EU,M), -/TMG         72, 85         225/55R17    A33                                 MHy S01
e11*2007/46*3641*..;      72, 85         235/55R17    A12
e13*2007/46*1765*..;
e6*2007/46*0264*..
Toyota Corolla            66, 73, 97     205/50R17    A91                                 A14 A19 A58
E15EJ                                                                                     F23 Lim S01
e11*2001/116*
0304*09-..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Prius Plus         73             205/50R17                                        A12 A14 A19
XW4(a), XW3(a)            73             205/55R17                                        Car Z16 S01
e11*2007/46*0157*..;      73             215/50R17
e11*2001/116*0264*
- Business, Comfort
Toyota RAV4 (III)         100-130        225/65R17                                        A13 A14 A19
XA3(a)                                                                                    A57 B03 KMV
e6*2001/116*                                                                              S01
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)          91-112         225/65R17    A12                                 A14 A19 A57
XA3(a)                    91-112         235/60R17    A12                                 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)       105, 112      225/65R17     A12                                   A14 A19 A57
XA3(a), -TMG           105, 112      235/60R17     A12                                   LT3 S01
e6*2001/116*
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49773 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55009714 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ MN 657
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Januar 2019




Blauth                                                                 00310309.DOC




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