GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Pearl Typ PE 858 Radgröße 8,5Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 PE 858 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1 5/114,3/66,1 40 735 2190 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50201 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung PE 858 (s.o.) Radgröße 8,5Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster 2WD 63-92 235/45R18 K1a K1b K2b A01 A12 A21 SD/SR 63-92 235/50R18 K1c K2c K3s A58 A99 KOV e2*2001/116*0314*..; 63-92 245/45R18 K1c K2a K2b S02 e2*2001/116*0323*..; 63-92 255/45R18 K1c K2c K3s e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster 4WD 66-81 235/45R18 K1a K1b K2b A01 A12 A21 SD/SR 66-81 235/50R18 K1c K2c K3s K8a A56 A99 KOV e2*2001/116*0314*..; 66-81 245/45R18 K1c K2a K2b S02 e2*2001/116*0323*..; 66-81 255/45R18 K1c K2c K3s K8a e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Nissan Almera Tino 78 225/40R18 G46 K1c K2b K42 A01 A12 A21 V10 78-100 215/40R18 K1c K2b K42 T85 T89 A99 V18 S03 e9*98/14*0035*.. 78-100 225/35R18 K1c K2b K42 T83 T87 78-100 235/35R18 K1c K2b K42 T86 T90 78-100 245/35R18 K2b K42 R03 82-100 225/40R18 K1c K2b K42 Nissan Juke 2WD 69-147 225/45R18 A12 A21 A58 F15 69-147 235/45R18 A01 K1c K2b K8c A99 S04 e11*2007/46*0132*..; 69-147 245/40R18 A01 K1c K2b K8c e3*2007/46*0162*.. - incl. Facelift 2014 Nissan Juke 4WD 140, 147 225/45R18 K2b A01 A12 A21 F15 140, 147 235/45R18 K2b A56 A99 S04 e11*2007/46*0132*.. 140, 147 245/40R18 K1c K2b - incl. Facelift 2014 140, 147 255/40R18 K1c K2c Nissan Murano 172 225/65R18 A13 R70 A21 A99 S04 Z50 172 235/60R18 A13 e1*2001/116*0298*.. 172 255/55R18 A01 K1c K2b 172 265/55R18 A01 K1c K2a K2b Nissan Murano 140,188 235/60R18 K2b A01 A12 A21 Z51 140,188 235/65R18 K2b A99 S04 e1*2001/116*0478*.. 140,188 245/60R18 K1a K2b 140,188 255/55R18 K1c K2a K2b 140,188 255/60R18 K1c K2a K2b 140,188 265/55R18 K1c K2c Nissan Primera 80-103 215/45R18 R70 A12 A21 A99 P12 80-103 225/40R18 A01 K2b Car Lim V18 e11*98/14*0183*.. 80-103 235/40R18 A01 K1c K2b S03 80-103 245/35R18 A01 K1c K2c K44 K56 80-103 245/40R18 A01 K1c K2c K44 K45 K56 80-103 255/35R18 A01 K2c K44 K56 R03 Nissan Qashqai, /+2 76-110 245/45R18 K2b A01 A12 A21 J10 A57 A99 S04 e11*2001/116*0295*. Nissan X-Trail 84-121 235/45R18 K1b K2b LK6 A01 A12 A21 T30 84-121 235/50R18 K1c K2c LK6 A99 S04 e1*98/14*0166*.. 84-121 245/45R18 K1b K2c LK6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Nissan X-Trail 104-127 235/50R18 K25 K2b K42 A01 A12 A21 T31 104-127 245/45R18 K2b K42 A99 S04 e1*2001/116*0432*.. 104-127 255/45R18 K25 K2b K42 - incl. MJ 2011 Nissan X-Trail 96 235/55R18 A12 A21 A57 T32 96 235/60R18 A99 S04 e13*2007/46*1456*.. Renault Fluence 63-103 225/40R18 K2b K8f A01 A12 A21 Z 63-103 225/45R18 K2b K8f A99 Sth S02 e2*2001/116*0373*..; 63-103 235/40R18 K2b K6g K8k e2*2007/46*0010*.. 63-103 245/40R18 K1a K2a K2b K6g K8k - Limousine Renault Laguna 81-131 255/35R18 A01 K1c K2b K56 L05 T90 A12 A21 A99 T 81-131 255/40R18 A01 K1c K2b K56 L05 Car Flh V18 e2*2001/116*0363*..; 81-173 225/40R18 L06 T88 T89 T91 T92 S05 e2*2007/46*0012*.. 81-173 225/45R18 L06 T91 81-173 235/40R18 A01 K1a K1b L06 T91 T93 81-173 245/40R18 A01 K1c K2b L06 Renault Laguna 81-177 225/40R18 T92 A12 A21 A99 Coupé 81-177 225/45R18 T91 T95 Cpe L06 V18 T 81-177 235/40R18 A01 K1a T91 T95 S05 e2*2001/116* 81-177 245/40R18 A01 K1c 0363*07-.. 81-177 255/35R18 A01 K1c K2b T90 T94 81-177 255/40R18 A01 K1c K2b Renault Latitude 81-127 225/40R18 K4h T88 T92 A01 A12 A21 T 81-177 225/45R18 K4h T91 T95 A99 Lim V18 e2*2001/116*0363*.. 81-177 235/40R18 K4h T91 T95 S05 81-177 235/45R18 G03 K4h 81-177 245/40R18 K1a K4g K6g 81-177 255/35R18 K1c K2b K4g K5d K6h T90 T94 81-177 255/40R18 K1c K2b K4g K5d K6h Renault Megane 78-132 225/40R18 K2b K4i T88 T89 A01 A12 A21 Z 78-132 235/35R18 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T86 T90 A99 Cbo V18 e2*2001/116*0373*..; 78-132 245/35R18 K1a K1b K2b K4i K6h K8k T88 T89 S02 - Cabriolet Renault Megane 63-162 225/40R18 K2b K6g A01 A12 A21 Z 63-162 235/35R18 K1a K1b K2b K6h K8f T86 T90 A99 Cpe Flh e2*2001/116*0373*..; 63-162 245/35R18 K1a K1b K2b K6h K8k V18 S02 e2*2007/46*0010*.. - Fließheck - Coupé Renault Megane 63-162 225/40R18 K6g A01 A12 A21 Z 63-162 235/35R18 K1a K1b K2b K6h K8f T86 T90 A99 Car V18 e2*2001/116*0373*..; 63-162 245/35R18 K1a K1b K2b K6h K8k S02 e2*2007/46*0010*.. - Grandtour Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Scénic III 63-118 225/40R18 T91 T92 A12 A21 A58 JZ 63-118 225/45R18 T91 T95 A60 A99 V18 e2*2001/116*0379*.., 63-118 235/40R18 A01 K2b K4a T91 T95 S02 e2*2007/46*0011*.. 63-118 245/40R18 A01 K2b K4a K8f - Scénic / Gr. Scénic 63-118 255/35R18 A01 K1a K1b K2b K4a K8f T90 T94 63-118 255/40R18 A01 K1a K1b K2b K4a K8f Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 9 A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 9 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 9 K4a An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 9 R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50201 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55018815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ PE 858 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 9 von 9 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/35R18 255/30R18 Nr. 4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 9 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 11 245/35R18 255/35R18 Nr. 12 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. März 2015 Blauth 00226042.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016 Wichtige Pflegehinweise Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini- mieren. Reinigungsintervalle Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. Reinigungsmittel Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. Reinigungstipps Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.alutec.de