GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Raptr
Typ RR 809
Radgröße 8 J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
B5 RR 809 B5 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1 5/108/60,1 45 735 2260 11/2014
B5 RR 809 B5 / Z34 Ø70,0 - Ø63,4 5/108/63,4 45 735 2260 11/2014
B5 RR 809 B5 / Z17 Ø70,0 - Ø65,1 5/108/65,1 45 735 2260 11/2014
B5 RR 809 B5 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1 5/108/67,1 45 735 2260 11/2014
B7 RR 809 B7 / Z16 Ø70,0 - Ø57,1 5/112/57,1 35 790 2200 11/2014
B7 RR 809 B7 / Z16 Ø70,0 - Ø57,1 5/112/57,1 45 790 2200 11/2014
B7 RR 809 B7 / Z15 Ø70,0 - Ø66,6 5/112/66,6 35 790 2200 11/2014
B7 RR 809 B7 / Z15 Ø70,0 - Ø66,6 5/112/66,6 45 790 2200 11/2014
B7 RR 809 B7 / Z39 Ø70,0 - Ø66,7 5/112/66,7 45 790 2200 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1 5/114,3/60,1 35 770 2260 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 760 2250 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z12 Ø70,0 - Ø64,1 5/114,3/64,1 35 770 2260 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z12 Ø70,0 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 760 2250 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1 5/114,3/66,1 35 770 2260 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 760 2250 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1 5/114,3/67,1 35 770 2260 11/2014
B8 RR 809 B8 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1 5/114,3/67,1 45 760 2250 11/2014
W3 RR 809 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 35 780 2150 11/2014
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50183
Herstellerzeichen ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung RR 809 (s.o.)
Radgröße 8x19H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen UPP
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 35 790 2200
5/112 45 790 2200
5/120 35 780 2150
5/114,3 45 760 2250
5/114,3 35 770 2260
5/108 45 735 2260
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 215/35R19 35 790
5/114,3 215/35R19 45 790
5/108 215/35R19 45 790
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 275/45R19 35 790
5/112 275/45R19 45 790
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,682 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab
Dezember 2014 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO
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Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Anlagen
Beschreibung - 22.12.2014
Radzeichnung 4161-01 29.09.2014
Radzeichnung 4162-01 26.09.2014
Befestigungsmittelzeichnung 3684-01 03.11.2011
Befestigungsmittelzeichnung 1732-03 31.01.2002
mit Änderung vom 10.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3015-02 29.05.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3017-02 03.06.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 2543-02 03.06.2008
mit Änderung vom 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3018-02 03.06.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 1549-03 22.06.1995
mit Änderung vom 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 1548-03 22.06.1995
mit Änderung vom 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 2677-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 2678-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3023-03 05.06.2008
mit Änderung vom 25.06.2010
Zentrierringzeichnung 1303-09 04.12.1991
mit Änderung vom 27.05.2014
Nabenkappenzeichnung 2419-02 10.01.2005
mit Änderung vom 11.02.2005
Nabenkappenzeichnung 2797-02 25.04.2007
mit Änderung vom 02.03.2010
Verwendungen Anlage 1 bis 18
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 28. Juli 2016
Blauth 00254381.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016
Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.
Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.
Reinigungstipps
Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
Leichtmetallfelgen fehl am Platz
Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.
Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
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Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.alutec.de