Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           Raptr
Typ                              RR 809
Radgröße                         8 J x 19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
B5            RR 809 B5 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1          5/108/60,1     45    735     2260       11/2014
B5            RR 809 B5 / Z34 Ø70,0 - Ø63,4          5/108/63,4     45    735     2260       11/2014
B5            RR 809 B5 / Z17 Ø70,0 - Ø65,1          5/108/65,1     45    735     2260       11/2014
B5            RR 809 B5 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1          5/108/67,1     45    735     2260       11/2014
B7            RR 809 B7 / Z16 Ø70,0 - Ø57,1          5/112/57,1     35    790     2200       11/2014
B7            RR 809 B7 / Z16 Ø70,0 - Ø57,1          5/112/57,1     45    790     2200       11/2014
B7            RR 809 B7 / Z15 Ø70,0 - Ø66,6          5/112/66,6     35    790     2200       11/2014
B7            RR 809 B7 / Z15 Ø70,0 - Ø66,6          5/112/66,6     45    790     2200       11/2014
B7            RR 809 B7 / Z39 Ø70,0 - Ø66,7          5/112/66,7     45    790     2200       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1          5/114,3/60,1   35    770     2260       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1          5/114,3/60,1   45    760     2250       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z12 Ø70,0 - Ø64,1          5/114,3/64,1   35    770     2260       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z12 Ø70,0 - Ø64,1          5/114,3/64,1   45    760     2250       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1          5/114,3/66,1   35    770     2260       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1          5/114,3/66,1   45    760     2250       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1          5/114,3/67,1   35    770     2260       11/2014
B8            RR 809 B8 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1          5/114,3/67,1   45    760     2250       11/2014
W3            RR 809 W3 / ohne Ring                  5/120/72,6     35    780     2150       11/2014

Kennzeichnung
KBA-Nummer                       50183
Herstellerzeichen                ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung            RR 809 (s.o.)
Radgröße                         8x19H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Gießereikennzeichen              UPP
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                    Seite 2 von 3

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)           Abrollumfang
5/112                35                     790                     2200
5/112                45                     790                     2200
5/120                35                     780                     2150
5/114,3              45                      760                    2250
5/114,3              35                      770                    2260
5/108                45                     735                     2260

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/120                215/35R19               35                     790
5/114,3              215/35R19               45                     790
5/108                215/35R19               45                     790

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)    Radlast (kg)
5/120                275/45R19                35                    790
5/112                275/45R19                45                    790

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,682 kg.

Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab
Dezember 2014 durchgeführt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                22.12.2014
Radzeichnung                      4161-01                          29.09.2014
Radzeichnung                      4162-01                          26.09.2014
Befestigungsmittelzeichnung       3684-01                          03.11.2011
Befestigungsmittelzeichnung       1732-03                          31.01.2002
                                  mit Änderung vom                 10.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung       3015-02                          29.05.2008
                                  mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung       3017-02                          03.06.2008
                                  mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung       2543-02                          03.06.2008
                                  mit Änderung vom                 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung       3018-02                          03.06.2008
                                  mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung       1549-03                          22.06.1995
                                  mit Änderung vom                 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung       1548-03                          22.06.1995
                                  mit Änderung vom                 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung       2677-02                          11.09.2006
                                  mit Änderung vom                 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung       2678-02                          11.09.2006
                                  mit Änderung vom                 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung       3023-03                          05.06.2008
                                  mit Änderung vom                 25.06.2010
Zentrierringzeichnung             1303-09                          04.12.1991
                                  mit Änderung vom                 27.05.2014
Nabenkappenzeichnung              2419-02                          10.01.2005
                                  mit Änderung vom                 11.02.2005
Nabenkappenzeichnung              2797-02                          25.04.2007
                                  mit Änderung vom                 02.03.2010
Verwendungen                      Anlage 1 bis 18

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 28. Juli 2016




Blauth                                                               00254381.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
  BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016



Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
 	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
	 Leichtmetallfelgen fehl am Platz
	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
 	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	 unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                      www.alutec.de