GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 3 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Raptr Typ RR 809 Radgröße 8 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) B5 RR 809 B5 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1 5/108/60,1 45 735 2260 11/2014 B5 RR 809 B5 / Z34 Ø70,0 - Ø63,4 5/108/63,4 45 735 2260 11/2014 B5 RR 809 B5 / Z17 Ø70,0 - Ø65,1 5/108/65,1 45 735 2260 11/2014 B5 RR 809 B5 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1 5/108/67,1 45 735 2260 11/2014 B7 RR 809 B7 / Z16 Ø70,0 - Ø57,1 5/112/57,1 35 790 2200 11/2014 B7 RR 809 B7 / Z16 Ø70,0 - Ø57,1 5/112/57,1 45 790 2200 11/2014 B7 RR 809 B7 / Z15 Ø70,0 - Ø66,6 5/112/66,6 35 790 2200 11/2014 B7 RR 809 B7 / Z15 Ø70,0 - Ø66,6 5/112/66,6 45 790 2200 11/2014 B7 RR 809 B7 / Z39 Ø70,0 - Ø66,7 5/112/66,7 45 790 2200 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1 5/114,3/60,1 35 770 2260 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 760 2250 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z12 Ø70,0 - Ø64,1 5/114,3/64,1 35 770 2260 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z12 Ø70,0 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 760 2250 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1 5/114,3/66,1 35 770 2260 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 760 2250 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1 5/114,3/67,1 35 770 2260 11/2014 B8 RR 809 B8 / Z10 Ø70,0 - Ø67,1 5/114,3/67,1 45 760 2250 11/2014 W3 RR 809 W3 / ohne Ring 5/120/72,6 35 780 2150 11/2014 Kennzeichnung KBA-Nummer 50183 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung RR 809 (s.o.) Radgröße 8x19H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen UPP Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 3 Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/112 35 790 2200 5/112 45 790 2200 5/120 35 780 2150 5/114,3 45 760 2250 5/114,3 35 770 2260 5/108 45 735 2260 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 215/35R19 35 790 5/114,3 215/35R19 45 790 5/108 215/35R19 45 790 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 275/45R19 35 790 5/112 275/45R19 45 790 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,682 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Dezember 2014 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55119214 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 3 Anlagen Beschreibung - 22.12.2014 Radzeichnung 4161-01 29.09.2014 Radzeichnung 4162-01 26.09.2014 Befestigungsmittelzeichnung 3684-01 03.11.2011 Befestigungsmittelzeichnung 1732-03 31.01.2002 mit Änderung vom 10.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 3015-02 29.05.2008 mit Änderung vom 11.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 3017-02 03.06.2008 mit Änderung vom 11.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 2543-02 03.06.2008 mit Änderung vom 03.06.2008 Befestigungsmittelzeichnung 3018-02 03.06.2008 mit Änderung vom 11.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 1549-03 22.06.1995 mit Änderung vom 14.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 1548-03 22.06.1995 mit Änderung vom 14.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 2677-02 11.09.2006 mit Änderung vom 04.06.2008 Befestigungsmittelzeichnung 2678-02 11.09.2006 mit Änderung vom 04.06.2008 Befestigungsmittelzeichnung 3023-03 05.06.2008 mit Änderung vom 25.06.2010 Zentrierringzeichnung 1303-09 04.12.1991 mit Änderung vom 27.05.2014 Nabenkappenzeichnung 2419-02 10.01.2005 mit Änderung vom 11.02.2005 Nabenkappenzeichnung 2797-02 25.04.2007 mit Änderung vom 02.03.2010 Verwendungen Anlage 1 bis 18 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 28. Juli 2016 Blauth 00254381.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016 Wichtige Pflegehinweise Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini- mieren. Reinigungsintervalle Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. Reinigungsmittel Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. Reinigungstipps Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.alutec.de