GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 11 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Raptr Typ RR 809 Radgröße 8x19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 RR 809 B8 / Z11 Ø70,0 - Ø66,1 5/114,3/66,1 35 770 2260 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50183 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung RR 809 (s.o.) Radgröße 8x19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30 S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S06 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30 S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 115 30,5 S08 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 115 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster 2WD 63-92 225/45R19 K1a K1b K2b A01 A12 A14 SD/SR 63-92 235/40R19 K1a K1b K2b A19 A58 KOV e2*2001/116*0314*..; 63-92 245/40R19 K1c K2a K2b K3s S02 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster 4WD 66-92 225/45R19 K1a K1b K2b A01 A12 A14 SD/SR 66-92 235/40R19 K1a K1b K2b A19 A56 KOV e2*2001/116*0314*..; 66-92 245/40R19 K1c K2a K2b K3s S02 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Nissan Almera Tino 78,84,85 215/35R19 G46 K1c K2b K42 T85 A01 A12 A14 V10 78-100 225/35R19 G46 K1c K2b K42 T84 T88 A19 S04 e9*98/14*0035*.. Nissan Juke 2WD 69-147 225/40R19 K8c A01 A12 A14 F15 A19 A58 S05 e11*2007/46*0132*..; e3*2007/46*0162*.. - incl. Facelift 2014 Nissan Juke 4WD 140, 147 225/40R19 K2b A01 A12 A14 F15 140, 147 235/40R19 K1c K2b A19 A56 S05 e11*2007/46*0132*.. 140, 147 245/35R19 K1c K2b - incl. Facelift 2014 Nissan Juke Nismo 157, 160 225/40R19 K8c A01 A12 A14 RS A19 A57 S05 F15 e11*2007/46*0132*.. Nissan Maxima QX 103-147 225/35R19 K42 K45 L02 T84 T88 A01 A12 A14 A33 103-147 235/35R19 K1a K41 K42 K45 L02 T87 T88 A19 K56 S04 e1*98/14*0136*.. Nissan Murano 172 255/50R19 K1c K2c A01 A12 A14 Z50 A19 S05 e1*2001/116*0298*.. Nissan Murano 140,188 235/55R19 K1a K2b A01 A12 A14 Z51 140,188 255/50R19 K1c K2a K2b A19 S05 e1*2001/116*0478*.. 140,188 255/55R19 K1c K2a K2b 140,188 265/50R19 K1c K2c Nissan Primera 80-103 225/35R19 K1c K2b T88 A01 A12 A14 P12 80-103 235/35R19 K1c K2b K44 K56 T88 A19 Car Lim e11*98/14*0183*.. 80-103 245/35R19 K1c K2c K45 K56 S04 Nissan Pulsar 81-140 215/35R19 T85 A12 A14 A19 C13 81-140 225/35R19 A01 K1c K2b A58 Flh V19 e9*2007/46*3086*.. 81-140 235/35R19 A01 K1c K2b K3a K3c K5a K8h S08 81-140 245/30R19 A01 K2b K8h R03 Nissan Qashqai 81-120 225/45R19 A12 A14 A19 J11 81-120 235/40R19 A57 V00 V19 e11*2007/46*0963*.. 81-120 235/45R19 S07 81-120 245/40R19 A01 K2b Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Nissan Qashqai, /+2 76-110 225/45R19 A12 A14 A19 J10 76-110 235/45R19 A57 S05 e11*2001/116*0295*. 76-110 245/40R19 A01 K2b Nissan X-Trail 84-121 245/40R19 K1b K2c LK6 A01 A12 A14 T30 A19 S05 e1*98/14*0166*.. Nissan X-Trail 104-127 225/45R19 A12 A14 A19 T31 104-127 235/45R19 A01 K42 S05 e1*2001/116*0432*.. 104-127 245/40R19 A01 K2b K42 - incl. MJ 2011 104-127 245/45R19 A01 G01 K2b K42 R64 110, 127 245/45R19 A01 K2b K42 R34 Nissan X-Trail 96, 120 225/55R19 A33 A14 A19 A57 T32 96, 120 235/50R19 A91 S05 e13*2007/46*1456*.. 96, 120 245/50R19 A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v 96, 120 255/45R19 A01 A12 K4i K6a K6v 96, 120 255/50R19 A01 A12 K1c K2c K4i K6c K6x Renault Espace (V) 96-147 235/50R19 A12 A14 A19 RFC 96-147 235/55R19 A58 L06 S03 e2*2007/46*0470*.. 96-147 245/50R19 A01 K8f 96-147 255/50R19 A01 K1a K8f Renault Fluence 63-103 225/35R19 K2b K6g K8k A01 A12 A14 Z 63-103 225/40R19 K2b K6g K8k A19 Sth S02 e2*2001/116*0373*..; 63-103 235/35R19 K1a K2a K2b K6g K8k e2*2007/46*0010*.. - Limousine Renault Kadjar 2WD 81, 96 225/45R19 A12 A14 A19 RFE 81, 96 235/40R19 A58 F23 S02 e2*2007/46*0475*.. 81, 96 235/45R19 81, 96 245/40R19 A01 K2b Renault Kadjar 4WD 96 225/45R19 A12 A14 A19 RFE 96 235/40R19 A56 F24 S02 e2*2007/46*0475*.. 96 235/45R19 96 245/40R19 A01 K2b Renault Koleos 110-127 225/45R19 A12 A14 A19 Y 110-127 235/45R19 S05 e11*2001/116*0261*. 110-127 245/45R19 Renault Laguna 81-173 235/35R19 K1c K2b T87 T91 A01 A12 A14 T 81-173 245/30R19 K1c K2b K56 T89 A19 Car Flh e2*2001/116*0363*..; 81-173 245/35R19 K1c K2b K56 T89 T93 L06 S06 e2*2007/46*0012*.. Renault Laguna 125-175 245/30R19 K1c K2b NoD T89 A01 A12 A14 Coupé 81-110 245/30R19 K1c K2b T89 Y16 A19 Cpe L06 T 81-175 235/35R19 K1c T87 T91 S06 e2*2001/116* 81-177 245/35R19 K1c K2b T89 T93 0363*07-.. Renault Latitude 81,103 225/35R19 K4h T88 A01 A12 A14 T 81-127 235/35R19 K1a K4g K6g T91 A19 Lim S06 e2*2001/116*0363*.. 81-177 225/40R19 K4h T89 T93 81-177 235/40R19 G81 K1a K4g K6g T92 T96 81-177 245/35R19 K1c K2b K4g K5d K6h T89 T93 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Megane (III) 78-132 225/35R19 K1a K1b K4i K6g K8f T84 T88 A01 A12 A14 Z 78-132 235/35R19 G01 K1a K1b K4i K6g K8f T87 T91 A19 Cbo K2b e2*2001/116*0373*..; 78-132 245/30R19 K1a K1b K4i K6h K8k T89 S02 - Cabriolet Renault Megane (III) 63-162 225/35R19 K1a K1b K2b K6h K8f T84 T88 A01 A12 A14 Z 63-162 235/35R19 G01 K1a K1b K2b K6h K8f T87 T91 A19 Car S02 e2*2001/116*0373*..; 63-162 245/30R19 K1a K1b K2b K6h K8k T89 e2*2007/46*0010*.. - Grandtour Renault Megane (III) 63-162 225/35R19 K1a K1b K6h K8f T84 T88 A01 A12 A14 Z 63-162 235/35R19 G01 K1a K1b K6h K8f T87 T91 A19 Cpe Flh e2*2001/116*0373*..; 63-162 245/30R19 K1a K1b K6h K8k T89 K2b S02 e2*2007/46*0010*.. - Fließheck - Coupé Renault Megane (IV) 66, 74, 97 215/35R19 K2b K8c T85 A01 A12 A14 RFB 66-97 225/35R19 K2b K8c T88 A19 A58 Flh e2*2007/46*0546*.. 66-97 235/35R19 G01 K1c K2c K8m T87 T91 L05 V19 S02 66-97 245/30R19 K1c K2c K5w K8s T89 Renault Scénic III 63-118 225/40R19 K2b K4a T93 A01 A12 A14 JZ 63-118 235/35R19 K2b K4a K8f T91 A19 A58 A60 e2*2001/116*0379*.., 63-118 245/35R19 K1a K1b K2b K4a K8f T93 S02 e2*2007/46*0011*.. - Scénic / Gr. Scénic Renault Talisman 81-147 225/40R19 A33 R37 A14 A19 A58 RFD 81-147 225/45R19 A12 R37 L05 Lim S02 e11*2007/46*2969*.. 81-147 235/40R19 A01 A12 K2b K8g R37 81-147 245/40R19 A01 A12 K2b K8g Renault Talisman 81-147 245/40R19 K2b K8k A01 A12 A14 4Control A19 A58 L04 RFD Lim S02 e11*2007/46*2969*.. - mit Allradlenkung Allgemeine Hinweise Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 11 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 11 Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 11 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4a An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 11 K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 9 von 11 L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 10 von 11 Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50183 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55119214 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8x19H2 Typ RR 809 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 11 von 11 Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. März 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. März 2016 Blauth 00244502.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016 Wichtige Pflegehinweise Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini- mieren. Reinigungsintervalle Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. Reinigungsmittel Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. Reinigungstipps Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.alutec.de